Einwohnermeldeamt gibt Stockwerk in Adresse an, GEZ übernimmt in die Adresse das Stockwerk, korrekt?

5 Antworten

In einem mehrstöckigen Wohnhaus ist das nicht unüblich, dass auch die Etage vermerkt wird. Vor allem nicht bei "Allerweltsnamen".

Ich denke schon, wenn es um die genaue Lagebeschreibung der Wohnung geht, dass wird mit der Lagebeschreibung im Mietvertrag abgeglichen. Als Anschrift für eine Postsendung in der Regel nicht

Die GEZ muss schon ganz genau wissen in welcher Wohnung du bist, die Adresse reicht allein nicht.


Falsch ist es jedenfalls nicht. Schlimmstenfalls ist es eine redundante Information.

Die GEZ gibt's übrigens schon ein paar Jahre nicht mehr.

Dass der Beitragsservice die Adresse vom Einwohnermeldeamt übernimmt, ist völlig normal, und für die Angaben, die du beim Einwohnermeldet gemacht hast, bist du selbst verantwortlich.

Was sollte also nicht korrekt sein?