Fachwechsel nach 2. Semester nicht gemeldet - was jetzt?

Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe im 2-Fach Bachelor zwei Semester lang studiert und danach ein Fach geändert, das andere blieb gleich. Den Bafög Folgeantrag habe ich jedoch vor dem Wechsel gestellt, den Wechsel im September vor dem WS 22/23 vorgenommen, also vor ziemlich genau 6 Monaten. Ich habe das nicht gemeldet, da ich beabsichtige in der gleichen Zeit fertig zu sein und eine Verlängerung wahrscheinlich nicht benötige. Das habe ich aber wohl doch auf die leichte Schulter genommen, denn jetzt wurde mir gesagt, dass ich es auf jeden Fall hätte melden müssen und dass das Konsequenzen haben kann. Jetzt frage ich mich was ich tun soll. Werde ich, wenn ich das melde, einen erneuten Erstantrag stellen müssen? Eventuell sogar das Geld für das Semester zurückzahlen? Kann ich meinen BAföG Anspruch verlieren? Es wäre toll, wenn mir da jemand das Prozedere erklären könnte. Ich habe nämlich sehr große Angst, meinen BAföG Anspruch zu verlieren oder einen erneuten Antrag stellen zu müssen und dann wieder monatelang auf das Geld warten zu müssen, da ich dann leider mein Studium abbrechen müsste, da meine finanzielle Lage sehr schwierig ist. Oder wäre es eventuell sogar möglich und sinnvoller den Wechsel weiterhin nicht zu melden und dann im 5. Semester wenn der Leistungsnachweis gefordert wird, den einfach für den geänderten Studiengang vorzulegen (es wurde wie gesagt nur ein Fach im 2-Fach Modell gewechselt)? Also ich meinen ist es eventuell nicht so schlimm, dass es nicht gemeldet wurde, wenn ich den Leistungsnachweis am Ende trotzdem vorzeigen kann und in Regelstudienzeit fertig werde? 

Ganz lieben Dank.

BAföG, Universität, Semester, BAföG-Antrag, fachwechsel, Studiengangwechsel
Erstattung von Hartz 4 nach Arbeitsaufnahme?

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob die Erstattung, die ich leisten soll, so richtig ist und bitte euch um Hilfe.

Ich habe am 15.07 eine Arbeit aufgenommen. Dort sollte mein erstes Gehalt dann am 01.08 kommen. Da ich wusste, dass dieses Gehalt nicht für den Monat reicht, weil es durch den halben Monat ja nur die Hälfte des eigentlichen Lohns ist, habe ich auch noch für den August Leistungen vom Jobcenter bezogen. Ich habe dann damit gerechnet, dass ich diese Leistungen eines Monats zur Hälfte, weil ich ja den halben Monat beschäftigt war, zurückzahlen muss. Nun soll ich aber für einen vollen Monat und einen halben, insgesamt 1153,-EUR zurückzahlen.

Habe Leistungen für Juli vom Jobcenter Ende Juni bezogen. Arbeitsaufnahme 15.07, Lohn sollte 01.08 kommen, kam allerdings schon 30.07 600€ da nur halber Monat gearbeitet und Leistungen vom Jobcenter für August erhalten. Nächster Lohn, der am 01.09 kommen sollte, kam am 30.08 1200€.

Aber ich hätte es ja nicht anders machen können, ich benötigte ja das Geld vom Jobcenter für den August, weil der Lohn durch die Arbeitsaufnahme in der Hälfte des Monats hier ja nur zur Hälfte bezahlt wurde. Ich würde verstehen, wenn ich für einen diesen Monat etwas zurückzahlen muss, aber nicht den Regelbedarf fast komplett für Juli und komplett Regelbedarf mit Miete für August. Es kann doch nicht der Grund sein, dass ich statt dem 01.08 es doch am 30.07 erhalten habe, dass ich nun einen kompletten Monat mehr zurückzahlen muss. Ich bitte um Hilfe und hoffe jemand blickt hier durch. Vielen Dank!

Finanzen, Recht, Erstattung, Hartz IV, Jobcenter, Rückzahlung, Arbeitsaufnahme, Rückforderung, Ausbildung und Studium
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