Wasserschaden, muss ich mich als Mieter um alles kümmern?
Hi Leute,
Im Oktober wurde mir eine Küche vom Küchenstudio geliefert, die Handwerker bohrten leider eine Wasserleitung an sodass es zum Wasserschaden kam.
Bin selbst nur Mieter und habe Hausmeister bzw. Hausverwaltung über den Schaden etc. informiert
- Küche wurde abgebaut
- Laminat entfernt
- Wasserleitung instandgesetzt
- Trocknungsgerät aufgestellt
Seit dem ist nur leider nicht mehr wirklich viel passiert.
Die Hausverwaltung zieht sich aus jeder Verantwortung raus und will alles an mich abgeben. So wurden mir diverse Rechnungen mit einer Frist zugeschickt ohne auf irgendeine Weise mit mir zu sprechen bzw. mich in Kenntnis zu setzen wie es nun weiter geht.
Firma X arbeitet mit der Hausverwaltung zusammen und würde auch alles instandsetzen. Allerdings scheint es so zu sein dass der eine dem anderen den Ball zu schiebt und überhaupt nicht klar ist wer wofür Verantwortlich ist.
Im Prinzip geht es um folgende Arbeiten:
- Wand verputzen
- Tapezieren
- streichen
- Laminat verlegen
Werde seit Wochen von der Hausverwaltung und Firma X vertröstet und hin gehalten.
Kostenvoranschläge sind bei der Versicherung eingegangen und wurden auch schon akzeptiert.
Nun zu meiner eigentlich Frage:
Kann die Hausverwaltung überhaupt verlangen dass ich Firmen beauftragen soll bzw. mich um alles kümmern soll? Immerhin bin ich Mieter, habe den Schaden nicht selbst verursacht, Hausverwaltung Ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt und keine Erfahrung im Handwerklichen Bereich.
Wäre es sinnig sich selbst um Firmen zu kümmern und dem entsprechend die Rechnungen bei der Versicherung einzureichen?
Welche Möglichkeiten habe ich sonst noch?
Danke schonmal im voraus für Eure Antworten :)
4 Antworten
Hallo Bochumer,
die genannten noch übrig gebliebenen Schäden sind zumindest teilweise GEBÄUDEschäden. Der Hausbesitzer hat das Gebäude gegen Feuer versichert. Es wäre etwas ungewöhnlich, wenn in diesem Vertrag nicht auch eine Leitungswasserversicherung enthalten wäre. Ruf bitte noch mal bei der Hausverwaltung an und frage die danach. Wenn ja, dann ist diese Versicherung der Ansprechpartner, denn die Versicherung zahlt die vollständigen Reparaturkosten, weil sie eine NEUWERTversicherung ist. Die Hausverwaltung muss den Schaden dann also dieser Versicherung melden. Im Interesse des Hausbesitzers. Sag denen das bitte. Neuwert!
Es kann sein, dass diese Leitungswasserversicherung sagt, dass Laminat oder Tapete als dein Hausrat interpretiert werden sollen. Dann wickelst du das ganze entsprechend mit deiner Hausratversicherung ab, wenn du eine hast.
Erst wenn dieser Weg gegangen ist, wenden sich die beiden genannten Leitungswaserversicherungen (Gebäude und eventuell Hausrat) an die Betriebshaftpflichtversicherung des Küchenstudios, das den Schaden verschuldet hat. Diese Haftpflichtversicherung zahlt immer nur den ZEITwert. Das heißt, sie zieht eventuell etwas ab, wenn das Haus oder das Laminat schon alt ist. Das braucht dich aber nicht zu interessieren, weil das ein Vorgang unter denen ist.
Wenn für das Gebäude keine Leitungswaserversicherung besteht oder du keine Hausratversicherung hast, zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung direkt an die Reparaturfirmen.
Pass auf, dass vor allem dein Laminat nicht Sache der Haftpflichtvers. wird, weil die dann darauf gucken, wie abgetrampelt das schon ist. ("Zeitwertabzug" von der Handwerkerrechung). Immer eine Leitungswasservers. in Anspruch nehmen.
Laminat in der Küche ist überhaupt nicht mehr vorhanden, stand komplett unter Wasser und haben das mit dem Hausmeister und dem Küchenstudio am gleichen Tag noch entfernt
Hast du noch die Rechnung davon? Auf jeden Fall behaupten, dass das noch wie neu war.
Jetzt weiß ich worauf du hinaus möchtest ;)
Laminat wurde von der Hausverwaltung im Vorfeld schon verlegt, damit hatte ich nix zu tun
Alles gut. Dann bekommst du jetzt neues Laminat ohne Abzug, behaupte ich. Also wenn die Hausverwaltung sich nicht äußert, klärst du die Handwerker mit der Betriebshaftpflicht ab. Ist dir dann egal, was der Hausbesitzer von der Versicherung bekommt. Dir steht auf jeden Fall neues Laminat zu. So hast du ja gemietet.
Ja da besteht doch wieder mein Problem, welche Handwerker kann und darf ich beauftragen, wie kläre ich das mit den Versicherungen.
Ein großes Problem ist der Vermieter an sich.
Eine Heuschreckenfirma die Immobilien gekauft hat und kaum Ansprechpartner hat, da jemanden zu erreichen ist einfach mehr als schwierig und man wird ständig abgewimmelt
Frag die Haftpflichtvers., ob sie einen Handwerker an der Hand hat. Dann bist du auf der ganz sicheren Seite.
Das ist wahrscheinlich die Vonovia, oder? Halte die ab jetzt einfach immer per Email auf dem Laufenden.
Danke schonmal für die Tipps :)
Werde auf jeden Fall mal mit meiner Versicherung sprechen, irgendwie geht es auf anderen Wegen einfach nicht weiter.
Nee ist die Brack Capital aus Holland, hat sich hauptsächlich in Dortmund eingekauft.
Noch größerer Kack als die Vonovia
Wer ist denn "deine" Versicherung? Hausrat? Der kannst du das mit dem Laminat erzählen.
Das ist die Provinzial, werde einfach versuchen die komplett ins Boot zu holen, irgendwie muss es endlich weiter gehen. Ansonsten bleibt nur noch ein Rechtsanwalt. Nach fast 4 Monaten habe ich die Schnauze voll
Ich dachte, ich hab dir jetzt den Weg aufgezeigt. RA kostet dich Geld.
Etwas enttäuschend für mich.
Ach quatsch alles gut :) Ich danke dir auch sehr
Eines der größeren Probleme scheint auch meine Hausverwaltung zu sein, deswegen ist der RA die letzte Option
Die Handwerker arbeiten doch für die erwähnten Reparaturen von deiner Wohnung aus. Ich hab's dir doch gesagt: Einfach kommen lassen, nachdem du die mit der Haftpflicht des Möbelstudios abgeklärt hast. Dann die Verwaltung nur noch über alles per Email in Kenntnis setzen.
Dankeschön so werde ich das machen :)
Gern geschehen und viel Glück. Die Hausverwaltung wird schon plötzlich aufwachen, wenn denen was nicht passt. Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite, weil du alle Emails bei dir drinstehen hast.
Ergänzung: Du kannst Handwerker beauftragen, das musst du mit den betroffenen Versicherungen aber abklären.
Ganz klar ohne das O.K. einer Versicherung oder so mache ich da gar nix, der ganze Spaß war teuer genug ;)
... nö, kann er nicht! Anspruchsteller ist der Eigentümer, nicht der Besitzer!
Er setzt den Verwalter darüber per Email in Kenntnis. Wenn du das hier besser weißt, dann erklär du ihm bitte, was er nach 4 Monaten machen soll. Er hat es nicht nötig deshalb zum Anwalt zu gehen.
Was soll denn die Unterscheidung in Eigentümer und Besitzer? Wer ist denn ein Besitzer?
... der Mieter, aber wenn Du das nichts einmal kennst, ist ja alles gut.
Und bei einem Autounfall kann der Fahrer auch nicht am Versicherungsnehmer auf dem seine Kosten auch noch vorbei, wäre ja auch zu schön.
Warum schreibst du dann nicht einfach Mieter? Den Unterschied Eigentümer/Besitzer kennt ansonsten jeder.
Ich hab mir hier Mühe gegeben. Es ist leider normal, dass dann immer paar Schlaumeier dran herumschlaumeiern. Dann sag DU ihm doch mal, was er machen soll nach 4 Monaten unbenutzbarer Küche. Aber bitte dezidierte Vorschläge, jusristisch wasserdicht und bitte im richtigen Deutsch, dass man deinen Inhalt auch versteht.
Dein Vertragspartner ist dein Vermieter. Der hat die Wohnung nicht nur bei Mietbeginn in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben sondern auch während der Mietzeit zu erhalten. Bei dir sehe ich also sehr wohl die Verantwortlichkeit für die Behebung aller Mängel in Folge des Wasserschadens bei der HV. Sie kann dann dem Unternehmen, deren Beschäftigte den Schaden verursacht haben, sämtliche Kosten in Rechnung stellen. Dieses wird vermutlich versichert sein und deshalb die Kosten von seiner Versicherung erstattet bekommen.
Keinesfalls sehe ich hier die Gebäudeversicherung des Vermieters in der Pflicht.
Für den von den Handwerkern des Küchenstudios verursachten Schaden, muss das Küchenstudio bzw. dessen Versicherung aufkommen.
Die Hausverwaltung hat damit eigentlich gar nichts zu tun, es sei denn, sie hat das Küchenstudio beauftragt.
Wenn du der Auftraggeber des Küchenstudios und der Handwerker warst, musst du dich auch um die Schadensbeseitigung kümmern.
... aber wirklich nicht, wem bitte gehört denn die Hütte? Der Vermieter will seinen Schaden ersetzt haben, also möge er sich nicht abspeisen lassen von einer BH, sondern seine VGV einbinden, die ja die komplette Rechnung bezahlt, und das Hotelzimmer für die Mieter auch.
Wer Haftet ist mir schon klar aber das ganze drum herum ist ein wenig eigenartig da ich nunmal auch seit Wochen von Firma X und meiner Hausverwaltung im unklaren gelassen werde
Ja, bei solchen Sachen sind Hausverwaltungen oftmals nicht so motiviert. Was sagt denn das Küchenstudio? Die sollten doch auch interessiert sein, den Schaden zu beseitigen.
Das Küchenstudio ist völlig verwundert dass es einfach nicht weiter geht. Von deren Seite bzw. Versicherung ist alles im Grünen Bereich.
.... und was sagt Dein Vermieter dazu?
Alle Rechnungen zurück mit Hinweis "Irrläufer", Miete minderrn zu 100 %, ins Hotel ziehen, dem Vermieter das anzeigen, und gut ist.
Er möge Dich informieren, wann der Mietgegenstand wieder bewohnbar ist.
Dein Hausratversicherung beräumt die Wohnungen, und liefert alles wieder an den Platz, so meine Erlebnisse.
Die einzelnen Versicherungen scheinen überhaupt nicht das Problem zu sein da schon der Kostenvoranschlag der Firma X von der Versicherung des Küchenstudios akzeptiert wurde. Meiner Versicherung habe ich den Schaden auch schon direkt am gleichen Tag gemeldet, denke ich werde mich mit meiner Versicherung besprechen wie es jetzt weiter geht