Pfandflaschen ohne DPG-Siegel?


22.02.2020, 23:49

Hat wirklich noch niemand (berichtenswerte) Erfahrungen mit beschädigten Einweg-Pfandflaschen - von mir aus auch beschädigten Einwegdosen - gemacht? Das scheint doch unglaublich, wenn man die Menge von Fragen und Antworten zum Thema Pfandflaschen bei 'gutefrage' sieht!

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei beschädigten Packungen habe ich noch keine Erfahrungen sammeln können, da ich noch keine hatte. Ich hatte lediglich schon ein paar Mal den Fall, dass der Automat sie aus anderen Gründen nicht akzeptiert hat. Entweder weil die Flasche/Dose nicht in der Datenbank war und der Automat sie deshalb nicht (er)kannte oder weil mache Automaten Probleme mit den 0,15 L Dosen von Coca-Cola haben. Bislang wurde jedoch alles anstandslos an der Kasse entgegengenommen.

Bei fehlendem DPG-Logo ist es jedoch vollkommen legitim, wenn der Händler die Rücknahme verweigert, denn das geht weit über eine normale Beschädigung hinaus. Um seinen Anspruch auf Pfanderstattung geltend machen zu können, ist der Kunde in der Beweispflicht, dass es sich bei seiner Packung um eine pfandpflichtige Verpackung handelt. Dies kann er jedoch nur über das DPG-Logo machen, da nur dieses eine Verpackung zweifelsfrei als pfandpflichtig ausweisen kann. Ist dieses nicht vorhanden fehlt somit der Nachweis.


tiefenforscher 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 23:44

Ein nicht lesbares bzw. beschädigtes oder sogar fehlendes DPG-Logo ist häufig der Grund für eine Verweigern der Pfandückzahlung beim Einwegpfand. Die Verweigerung ist in der Regel aber gesetzwidrig laut Verpackungsgesetz. Beweispflichtig, daß es sich tatsächlich um eine pfandpflichtige Verpackung handelt - und nicht etwa um eine pfandfreie ausländische Flasche/Dose - ist allerdings derjenige, der die Pfanderstattung verlangt.

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Cokedose  01.02.2020, 09:42
@tiefenforscher

Die VerpackV sieht aber auch zwingend die an gut sichtbarer Stelle deutlich lesbare Kennzeichnung als pfandpflichtige Einwegverpackung vor, welche mit dem Entfernen des Etiketts nicht mehr gegeben ist.

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tiefenforscher 
Beitragsersteller
 01.02.2020, 23:04
@Cokedose

Nee, nee, nee! Das Verpackungsgesetz (Verpackungsverordnung gibt es ja nicht mehr) verpflichtet den Abfüller zu dieser Kennzeichnung, schreibt aber keineswegs das Vorhandensein bei der Rückgabe der Verpackung (Flasche/Dose) als Bedingung für die Pfanderstattung vor!!! Pfanderhebung und -rückerstattung beziehen sich eindeutig auf die Verpackung und nicht auf das Etikett! Die Beweispflicht liegt ebenso eindeutig aber beim Rückgebenden, und ohne intaktes Etikett ist das halt schwierig... Aber keineswegs unmöglich, wie meine eigene Erfahrung zeigt.

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Cokedose  02.02.2020, 10:46
@tiefenforscher
Nee, nee, nee! Das Verpackungsgesetz (Verpackungsverordnung gibt es ja nicht mehr)

Richtig, war wohl lediglich ein Gewohnheitsverschreiber.

verpflichtet den Abfüller zu dieser Kennzeichnung, schreibt aber keineswegs das Vorhandensein bei der Rückgabe der Verpackung (Flasche/Dose) als Bedingung für die Pfanderstattung vor!

Das ist so zwar richtig, aber ich unterstelle einfach mal, dass, sich diese Eigenschaft über den gesammten Lebenszyklus hinfortsetzt. Denn das Etikett ist bereits beim Inverkehrbringen ein vorgeschriebener Bestandteil der Verpackung.

Das kann auch aus dem Satz: "Einweggetränkeverpackungen sind vor dem Inverkehrbringen dauerhaft, deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig zu kennzeichnen." hergeleitet werden.

Abgesehen von einem Produktionsfehler, was wirklich extrem selten vorkommt, kann das Etikett nur durch eine mechanische Einwirkung entfernt werden, womit der Kunde es quasi selbst entwertet kann.

Die Beweispflicht liegt ebenso eindeutig aber beim Rückgebenden, und ohne intaktes Etikett ist das halt schwierig

Das sind wir uns ja einig.

Aber keineswegs unmöglich, wie meine eigene Erfahrung zeigt.

Es heißt ja auch nicht, dass man es nicht annehmen darf. Wenn dem Händler danach ist, kann er auch ausländische Flaschen und Dosen annehmen und Pfand auszahlen. Ist zwar sein Verlust, aber wenn er es möchte...

Eine Flasche ohne Etikett zurückzunehmen ist dann halt eine Kulanzsache. Wenn der Händler (einer Unternehmenskette, kein privater) die Flasche ohne Etikett anhand der besonderen Form als eine seiner Eigenmarken identifizieren kann, dann hat er auch keinen Verlust, da dieses Unternehmen ja auch der Inverkehrbringer war und somit ohnehin vom Pfandausgleich nicht betroffen ist. Oder aber wenn es ein treuer Stammkunde ist, dann ist der Verlust von 25 Cent das geringere Übel als ein Streit mit dem Kunden.

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tiefenforscher 
Beitragsersteller
 05.02.2020, 21:03
@Cokedose

Bei der 'dauerhaften' Kennzeichnung hakt es natürlich, denn die häufig vorkommenden Etiketten aus Papier sind alles andere als dauerhaft - so überstehen die Bierflaschen von Aldi, LIDL und Co. ja noch nicht einmal die im Sommer erforderliche Kühlung im Eiswassereimer ! (die beim jetzigen Klimawandel immer häufiger notwendig wird). Trotzdem, und auch ohne Etikett, sind es Pfandflaschen mit Anspruch auf (zugegeben dann schwierig zu beweisendem) Erstattungsanspruch!

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tiefenforscher 
Beitragsersteller
 24.02.2020, 22:55
@tiefenforscher

Auch hier nach 20 Tagen wieder überhaupt keine Reaktion, obwohl das Poblem der nicht wirklich 'dauerhaften' Kennzeichnung doch jeden Tag eine sehr große Zahl von Menschen betrifft, die vergeblich versuchen, Pfandflaschen zurückzugeben. (Ich weiß sehr wohl, daß der Klimaschutz das größere Problem ist .)

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tiefenforscher 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 00:14
@tiefenforscher

Auch nach 2 Jahren immer noch nur Kopfschütteln: Aber so ist das Leben... (Sou ist Läben, Her Professor!)

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