Garantiefall Handy von Kleinanzeigen?
Hallo,
Ich habe ein Handy bei Kleinanzeigen gekauft. Ich bin jetzt der dritte Besitzer dieses Handys. Mir ist direkt aufgefallen, dass der Lautsprecher knarzt, habe es also direkt eingeschickt. Verkäufer ist Alternate. Da muss man die Kundennummer und Rechnungsnummer angeben um es zurück zu schicken. Eine Rechnung vom Ursprünglichen Käufer habe ich also. Wurde beim email Kontakt, aber auch mit seinem Namen angeschrieben. Jedoch habe ich auch gesaht, dass ich eine eigene Kundennummer haben möchte und auch immer mit meinem Namen zurück geschrieben. Das wurde aber ansich immer ignoriert.
Soo gestern habe ich gesehen, dass am 22.1 eine Gutschrift beantragt wurde. Diese ging dann vermutlich auf das Konto des ersten Käufers. Habe gestern natürlich alternate angeschrieben und gefragt was das soll, und warum ich keine Informationen bekommen habe.
Wie sieht die Rechtslage aus? Bekomme ich mein Geld wieder? Oder habe ich jetzt Pech gehabt. Eine Rechtschutzversicherung hätte ich im Notfall auch. Werde auch mal abwarten, was die mir heute erzählen werden.
Liebe Grüße
Flo
9 Antworten
Garantie ist eine freiwillige Leistung, da musst Du dich an den Garantiegeber wenden, Alternate gibt gewiss keine Garantie.
Gewährleistung besteht zwischen Käufer und Verkäufer, da ist der Verkäufer dein Ansprechpartner, Alternate vekauft gewiss nicht über Kleinanzeigen.
Grundsätzlich:
Garantie ist eine Kulanzleistung des Herstellers (in sehr wenigen Fällen auch vom Händler)
Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorgabe, dass ein Händler eine Ware so verkaufen muss, wie sie auch beschrieben wurde. Fehlt eine Eigenschaft oder besteht ein Sachmangel, so muss der Verkäufer Ersatz leisten.
Jetzt also die Frage: was hast du wem angezeigt und von wem ausbessern lassen?
Natuerlich an den. Der hat es ja auch dort gekauft und ist der Vertragspartner des Haendlers. Da dieser seine Gewaehrleistungsansprueche gegenueber dem Haendler offensichtlich nicht an dich abgetreten hat, kann das Geld natuerlich auch nur ihm und nicht auch irgendwelchen Dritten gutgeschrieben werden.
Du musst dich an den wenden, der dir das Teil verkauft hat. Bloed halt, dass du nun aber anscheinend bereits der Dritte in der Kette ist und dein Verkaeufer auch nicht der urspruengliche Kaeufer.
Du bist nicht der Vertragspartner, somit hast du keine Ansprüche aus der alten Rechnung.
Naja kann ja auch nicht sein, habe das Handy ja gekauft, somit ja ansich auch die Garantie. Alles andere wäre ja quatsch.
Die Bedingungen einer Garantie kann der Hersteller frei formulieren und wenn die Garantie nicht "mitwandert", dann ist das so und kein Quatsch.
Was genau hat der Hersteller denn in seinen Garantiebedingungen geschrieben? Davon hängt es ab. Solltest du die gesetzliche Gewährleistung meinen, dann besteht diese zunächst immer nur zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
Ja gut, aber nicht desto trotz, habe ich das Handy ja gekauft, habe es eingeachickt, die Gewährleistung oder Garantieleistung wurde erfüllt und akzeptiert, nur haben die das Geld jetzt dem ursprünglichen Käufer geschcikt. Wäre ja das gleich als wenn Sie es repariert und dann dem ursprünglichen Käufer geschickt hätten. Das kann ja so nicht richtig sein. Immerhin habe ich das ja gekauft, auch wenn nicht bei alternate sondern privat.
Das musst du mit dem Verkäufer klären, der ist für die GEWÄHRLEISTUNG zuständig.
"Gewährleistung oder Garantieleistung "
Nein, kein ODER. Es sind zwei ganz unterschiedliche Baustellen mit ganz unterschiedlichen Baustellen.
Es ist nicht sichergestellt, dass du überhaupt einen Anspruch auf Garantie gehabt hättest.
Noch mal zum mitmeißeln: Die Firma Alternate hat das Geld an ihren Vertragspartner gezahlt. An denjenigen, der aus dem Kaufvertrag Ansprüche stellen konnte.
Alles weitere ist nun wieder Sache zwischen Dir und dem ebay-Kleinanzeigen-Verkäufer.
Du hast keinerlei Ansprüche an Alternate.
Du hast Ansprüche an den Verkäufer (privat), selbst wenn dieser die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) nicht vertraglich ausgeschlossen haben sollte, musst Du erstmal darlegen, dass der Mangel bei Übernahme bereits bestand und nicht bekannt war.
... musst Du erstmal darlegen, dass der Mangel bei Übernahme bereits bestand ...
Das duerfte durch die Erfuellung des Gewaehrleistungsanspruchs durch den Haendler ausreichend bewiesen sein.
Nicht unbedingt, da Großhändler oft auf Kulanz abwickeln.
Nützt auch alles dem Fragesteller nichts, da Alternate nunmal nicht sein Ansprechpartner ist.
Jedoch habe ich auch gesaht, dass ich eine eigene Kundennummer haben möchte und auch immer mit meinem Namen zurück geschrieben. Das wurde aber ansich immer ignoriert.
Das liegt daran, dass Du in keinem Vertragsverhältnis mit Alternate stehst. Die Gewährleistungsrechte aus dem urspünglichen Kaufvertrag stehen dem Erstkäufer zu. Insofern ist das Verhalten von Alternate nicht zu beanstanden.
Es ist zwar möglich, die Gewährleistungsansprüche abzutreten (§§ 398 ff. BGB), dies setzt jedoch eine ausdrückliche Erklärung voraus und geschieht nicht automatisch. Hättest Du Alternate diese Abtretungserklärung mitgesendet hättest, sähe die Situation anders aus.
Du hast ein Handy bei Kleinanzeigen gekauft vom Unternehmen Alternate, und sollst schon der dritte Besitzer sein? Kann ich irgendwie nicht glauben. Du hast wohl von privat gekauft, der Definition nach also ein bürgerlicher Kauf, und keinen Handelskauf, wobei ein Handelspartner gewerblich ist, im Regelfall der Verkäufer. Es gibt noch den einseitigen (Hausfrau kauft bei ALDI) und den zweiseitigen Handelskauf(beide Vertragspartner handeln gewerblich).
Schätze mal das Handy konnte nicht repariert werden, also wurde Geld gut geschrieben. Aber halt nicht mir sondern, dem ersten Käufer des Handys.