Nebenberuflich als Finanzberater arbeiten?
Guten Tag,
ich habe nach meiner Bankkaufmännischen Ausbildung 5 Jahre im Risikomanagement eines Bankhauses gearbeitet und währenddessen auch meine Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann abgelegt. Ich spiele mit dem Gedanken mich nebenberuflich selbstständig zu machen als Finanzberater auf Honorarbasis. Ich möchte Provisionsgeschäfte ausschließen und hauptsächlich meine Berater-/Planertätigkeit für Kunden zur Verfügung stellen, allerdings würde ich meinen aktuellen Job gerne behalten und weiterhin ausführen (zuerst noch in Vollzeit, ggf. dann mit Reduzierung). Jetzt würde ich gerne wissen, ob das nebenberufliche Arbeiten als Finanzberater möglich ist, oder ob es zu sogenannten Interessenkonflikten kommen kann und mir dadurch die Chance verwehrt bleibt. Mein aktueller Job im Risikomanagement hat keinerlei Kundenkontakt und keinerlei Vertriebsanteile in sich.
Ich würde mich über Antworten und Tipps von eurer Seite sehr freuen.
2 Antworten
In der Theorie ist das möglich. In der Praixs hängt der Interessenkonflikt davon ab, was in Deinem Arbeitsvertrag steht und was Dein Vorgesetzer dazu sagt: Gibt der sein okay, dann ist es okay, sagt der Nein, dann hast Du ein Problem.
Die Frage ist auch in welche Richtung Du gehen willst. Es wird sicher ziemlich schwer eine ordentliche Kundenaquise durchzuführen nur Erfahrung in einer Bank. Inwiefern hilft es Dir ein Fachmann für Versicherungen zu sein, wenn Du Finanzberater werden möchtest? Wäre dann nicht Versicherungsberater eher etwas für Dich?
Hallo Velvet,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Eine bestehender Kundenstamm liegt bereits vor, somit wäre eine klassische Neukundenakquise vorerst nicht angedacht.
Nach dt. Recht hat man mit der bankkaufmännischen Ausbildung die Möglichkeit Darlehen an Privatpersonen und Unternehmen zu vertreiben. Außerdem kann ich durch diese Ausbildung auch über Investmentfonds an Privatpersonen informieren, allerdings war die Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann von Nöten, da die Bankkaufmännische Lehre diesen Teilbereich nicht abdeckt. Daher habe ich diese Weiterbildung mitgenommen.
Abhängig vom Arbeitsvertrag ist der Nebenjob möglicherweise nicht mal mitteilungs- geschweige denn genehmigungspflichtig.