Kann man den Sachbearbeiter Anzeigen wegen Nötigung wenn er versucht einen einen 1 Euro Job aufzuzwingen?
6 Antworten
Klar kannst Du Anzeige erstatten. Die Frage ist nur, was Dir das bringen wird bzw. ob Deine Anzeige strafrechtlich verfolgt wird. Ich an Deiner Stelle wäre da etwas vorsichtig.
Maßnahmen von Jobcentern sind "berühmt-berüchtigt" und sicherlich nicht in allen Fällen sinnvoll und vorteilhaft für den Arbeitslosen. Es kann jedoch auch gegenteilig sein.
Du kannst versuchen, Dich gegen diesen 1 € - Job zu wehren, indem Du entweder die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibst oder Widerspruch gegen den Verwaltungsakt, falls einer ergeht, einlegst.
Bringen tut das jedoch nur dann etwas, wenn die Maßnahme tatsächlich ungeeignet für Dich ist.
Gab es Zeuge die für Dich aussagen können?
Gab es kein andere Versuche Dich ein andere Job an zu bieten?
Hast du dir den Straftatbestand denn einmal durchgelesen??
Was am Verhalten des SB soll denn deiner Meinung nach "verwerflich" sein?
Ob du das kannst, weiß ich nicht. Aber eine strafbare Handlung kann ich nicht sehen. Du willst doch Geld vom Staat. Dafür musst du auch etwas tun. Du kannst es ablehnen, dann gibt es eben weniger. Deine freie Entscheidung. Du wirst zu gar nichts genötigt, denn du hast die freie Wahl.
Nein, der Sachbearbeiter ist dazu verpflichtet, und du bist dazu verpflichtet zu arbeiten.
Und das mit verpflichtet, müssen, muss .... Ich kann den Scheisdreck nicht mehr hören. Gar nichts muss er machen, das Arbeitsamt ist dazu verpflichtet, eine sinvolle Vereinbarung zu treffen, was ihm auf Dauer weiterhilft. Auch Arbeitssuchende sind Menschen und haben ihre Rechte.