Flurbeleuchtung im Mietshaus?

10 Antworten

Wechsel das Leuchtmittel selbst, das ist günstiger als es machen zulassen.
Wenn dafür jemand rauskommt stellt er eine Rechnung, die du anschließend über die Nebenkostenabrechnung doch wieder bezahlen musst, indem Fall zahlst du nicht nur das Leuchtmittel sondern auch noch die Arbeitszeit

Die Eigentümerin ist verkehrssicherungspflichtig. Diese Pflicht kann sie zwar auf die Verwaltung delegieren, das entbindet sie aber nicht von einer Haftung, wenn es zu einem Unfall kommt.


ssyno  29.01.2020, 12:21

Wie lange darf sich eine Verwaltung/Vermieter mit dem Beheben des Schadens (Birne wechseln, Elektriker bestellen etc.) Zeit lassen?

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wenn du auf eigene faust bereits leuchtmittel gewechselt hast, kannst du ja mal versuchen, gegenüber der hausverwaltung die kosten entsprechend geltend zu machen.

solltest du es vor haben, würde ich das mit der hausverwaltung besprechen. sollte diese zustimmen, dann hast du anspruch auf erstattung deiner auslagen, sprich die kosten für die beschaffung der leuchtmittel. ggf, das muss aber seperat verhandelt werden, eine angemessene aufwandsentschädigung. ich würde sagen, wenn es kein riesiges treppenhaus ist, wo du von oben nach unten alles wechselst, und du nicht gleich mit einer leiter abenteuerlich rumkraxeln musst (in dem fall würde ich es auch garnicht selbst machen) wären 10, maximal 20 € angemessen.

lg, Anna

Ansprechpartner ist dein Vermieter. Welches Vertragsverhältnis er mit der Verwaltung hat, kann Dir egal sein.

Theoretisch kannst Du ihn schriftlich auffordern, die Lampe zu wechseln. Das Porto hierfür und vor allem deine Zeit dürfte dann teurer sein, als selbst eine Lampe einzuschrauben.

Unabhängig davon, nützt es Dir wenig, wenn Du auf dein Recht bestehst, dann aber trotzdem im Dunkeln zu Fall kommst.

was willst du denn geltend machen? deine arbeitszeit zum wechseln einer glühlampe?


Tarantel1978 
Beitragsersteller
 29.01.2020, 12:16

Ja, nichts ist Umsonst

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