Kann mein Ex mich und unseren Kind aus der gemeinsamen Wohbung werfen?

Hallo..

Ich habe folgendes Problem.. mal wieder..

Ich habe mich ja vor kurzem von meinem Partner getrennt.. ich bin zum Jobcenter hin weil mein Kind und ich mit meinem Minijob, Kindergeld und dem Unterhalt nicht über die Runden kommen und eine kleine Unterstützung brauchen, das Amt basiert jz auf eine WG (Wohngemeinschaft). Mein Ex möchte nichts von mir bezahlen oder für mich einstehen und ich ebenso wenig für ihn. Alles schön, alles gut.. Jetzt will mich mein Ex Freund aus der Wohnung werfen, wobei er eig nie da ist, da er Fernfahrer ist und bei anderen unter kommen könnte (seine Worte) aber er will nicht. Stattdessen fängt er an zu drohen, das ich bis Freitag die Sachen gepackt haben solle.. Wir stehen beide im Mietvertrag drin.. er hat zwar die Miete überwiesen, aber bekommt 50% der Miete von mir wieder, sobald der Antrag und all das durch gegangen ist, den ich am Freitag beantragt habe. Der ist sogar dabei zu drohen das er zum Amt hingeht und denen dann sagt das ich nicht mal Leistung beziehen müsse, da wir ein Paar sind und er will bei dem Vermieter anrufen und denen sagen das ich die Miete nicht auftreiben könne und das ich von ALG2 lebe. Dabei hatte ich mit dem Vermieter schon gesprochen und er sagte er möchte es von einem Konto haben und nicht von mir den Teil und von ihm den Teil, die Lage wäre ihm egal.

Darf mein Ex mich und unser Kind aus der Wohnungwerfen?

Wir können nirgendwo hin, bei meinen und bei seinen Eltern ist kein Platz.

Kinder, Wohnung, Recht, Ex-Freund, rauswerfen
Unbewusst Fahrerflucht begangen,habe Angst was auf mich zukommt?

Ich war gestern mit einem Freund im McDonald’s was essen ( Ich bin noch 1 Monat in der Probezeit und bin mit dem Auto meiner Eltern gefahren ).Es war sehr stark am Regnen wegen dem Sturm Sabine. Als wir fertig mit dem Essen waren sind wir in das Auto gelaufen. Er hat sofort laute Musik angemacht. Ich habe das Auto gestartet und kurz gewartet. Dann wollte ich rückwärts rausfahren, aber konnte etwas schlecht nach hinten gucken. Ich habe anscheinend etwas zu weit nach links Gelenkt und dachte ich hätte das Auto links nicht angefahren und das es knapp war. Ich habe keine Vibration oder ein Geräusch gehört. Anschließend habe ich ihn nach Hause gefahren und bin selbst nach Haus. Dann ist mein Vater in die Küche und hat wohl Blaulicht gesehen. Er ist raus und die Polizei fragte wer denn das Auto gefahren haben soll. Ich habe dann auch unüberlegt gesagt:“ sagen sie mir bitte nicht ich bin wirklich gegen das weiße Auto gefahren“. Sie sagten mir das dies so sei, und das weiße Auto wohl einen leichten Lackschaden hat und ich wohl an das Auto gestreift bin, doch das kritische wäre, dass ich Fahrerflucht begangen habe. Ich hatte eine Panikattacke und solche Angst was alles auf mich zukommen würde. Ich habe dann der Polizei auch erzählt was meinerseits passiert ist. Ich habe sehr schlecht geschlafen und mache mir die ganze Zeit Gedanken und lese ähnliche Vorfälle im Internet. Heute war ich dann nochmal bei der Polizei und der hat mich so hingestellt als ob ich es bewusst getan hätte.
( ich weis, dass wenn man Fahrerflucht begeht es immer vorsätzlich ist, egal ob es wirklich unbewusst war oder nicht). Er sagte noch zum Schluss, dass es von mir kein guter Trick war, wonach ich mich noch schlechter gefühlt habe. Ich habe dann anschließend im Auto und zuhause nochmal geweint und weis einfach nicht weiter. Ich habe so Angst und fühle mich so als wäre ich ein schwerverbrecher. Ich mache derzeit auch meine Ausbildung zur Altenpflegerin und muss zum Theorieblock eine lange Strecke fahren. Bitte sagt mir einer wie es weiter gehen würde für mich. Ich liege hier und weis einfach nicht weiter.

ich möchte sich bitte nicht hören:

“ wie konntest du sows denn überhören“ oder „sowas kann man doch spüren oder nicht überhören“

Menschen, Recht, PKW, Auto und Motorrad
Stundenberechnung in der Intensivpflege?

Hallo, ich habe da mal ein Anliegen über die ich bislang auf verschiedenen Seiten keine konkrete Antwort gefunden habe, vielleicht kann mir da jemand helfen und zwar bei folgendem Szenario:

Ich bin seit 2 Jahren in der Intensivpflege tätig als Vollzeitbeschäftigte (173,6 Monatsstunden ) bei einem festen Bruttogehalt der sich aus mehreren Faktoren fügt ( Einstiegsgehalt + Weiterbildungen z.B AIP bei Beatmeten Patienten und schließlich der Betriebszugehörigkeit )

Nun ja laut Vertrag heißt es wir arbeiten in einem 5 Tage Modell unsere 40 Stunden die Woche was bei einem 2 Schicht System gar nicht passt.

Unsere Arbeitszeit beträgt täglich geplante 12 Stunden Dienst ( 12,25 bis 12,5 mit Übergabe ) ohne Überstunden.. die passieren auch öfter als geplant ..

Es ist der Bereich außerklinische Intensivpflege in Wohngemeinschaften und nicht die übliche 1:1 Versorgung

Dennoch jetzt zu meinen offenen Fragen:

Wenn ich mal krank bin, wie werden dann die Stunden pro Krankentag berechnet ?

8 oder 12 Stunden ? Denn wenn ich blockweise meine 5 Dienste a 12 h mache würde ich in dem Sinne Minusstunden machen wenn ich diese Tage krank wäre, andersrum wenn ich dann die Tage krank wäre nach den 5 Diensttagen würde ich ja auch auf die Woche frei keine Arbeitszeit bei krank werden bezahlt bekommen nach dem Motto persönliches Pech du bist in deinem "frei" ja krank.. obwohl vertraglich 40 Stunden die Woche gilt :/ was ist nun richtig? Gibt es eine gesetzliche Grundlage dazu ?

Eine ähnliche Frage trifft sich ebenfalls bei dem Urlaubsanspruch zu.. Vertraglich habe ich gewährte 30 Tage .. da mein Arbeitstag aber 12h beträgt, bekomme ich dann pro Arbeitstag auch nur 8 Stunden berechnet oder ist der Arbeitszeitwert 12 Stunden ? Gibt es dort auch geregelte Gesetze ?

Danke schon mal im voraus :)

Recht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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