Darf mein Nachbar von vorbeifahrenden Autos das Kennzeichen aufschreiben und zur Polizei bringen und hat das Konsequenzen?

Hallo!

Ich wollte mal fragen ob jemand zufällig weiß ob mein Nachbar von meinem Mann, mir, anderen Anwohnern und vorbeifahrenden Autos das Kennzeichen notiert und zur Polizei bringen, wenn ca 150m später eine "gesperrte Straße " (eine Strasse die für die Landwirtschaft freigegeben ist) beginnt die bei der Polizei etwas machen wie z.b. Anzeige schreiben . Er ist allerdings der einzige der sich darüber aufregt und dies tut obwohl er nicht einmal das letze Haus ist bevor die gesperrte Straßen anfäng. Er stellt sich gelegentlich auch auf die Straße um die Weiterfahrt zu verhindern von anderen Autos oder spielt dann gelegentlich mit seinen Kindern Fußball dort und schreit dann die Autofahren an das sie wo anders fahren müssen wenn nicht zeigt er diese an . Allerdings befindet sich am dort wo die Straße zu Ende geht ein ponnyhof mit wendemöglichkeit und selbst wenn nur dort umgedreht wird oder dort hingefahren wird wird das Kennzeichen notiert. Tagsüber stellt er sich bei schönem Wetter auch mal einen Stuhl an die Straße und wartet geduldig auf die Autofahrer, oder er sieht aus seiner Wohnung raus um diese dann aufzuschreiben! Aber es fahren auch einige die 200m Straße die gesperrt ist hinunter da man sonst 1,5 km bräuchte um auf die gleiche Hauptstraße zu gelangen. Aber wir werden ja sogar aufgeschrieben wenn wir an unser Haus fahren und in unserem Grundstück parken

Was kann ich jetzt dabei tun?

Oder was macht die Polizei dabei?

Vielen Dank schon mal!!!!😊

Auto, Polizei, Recht, Anzeige, Kennzeichen, Nachbarn, Auto und Motorrad
Babysitter - Gewerbe, Gewerbeschein und Firmenname?

Hallo,

ich bin gelernter Sozialassistent und momentan in der Ausbildung zum Erzieher.

Ich möchte gerne etwas Geld dazuverdienen, und habe auf Ebay-Kleinanzeigen eine Anzeige zur Kinderbetreuung geschaltet.

Kur darauf wurde diese gelöscht mit dem Hinweis, dass es sich um ein Gewerbe handelt und somit ein Impressum mitsamt all meiner Privaten Daten fehlt.

Ich habe darauf hin eine Beschwerde eingereicht, als Antwort kam darauf:

“Deine Anzeige wurde gelöscht, da sie nicht unseren Nutzungsbedingungen entsprach. Als Freiberufler bist du gesetzlich verpflichtet deinen Anzeigen ein vollständiges Impressum hinzuzufügen. Dieses sollte aussagekräftig sein und den vollständigen Personennamen (Vor- und Nachname), sowie die Postadresse enthalten. Bitte beachte hierbei, dass ein Postfach nicht ausreichend ist. Zusätzlich nennst du bitte für die Kontaktaufnahme eine Telefonnummer oder deine E-Mail-Adresse.”

Dann kam gerade eine weitere Antwort, die sagt:

"Deine Anzeige wurde gelöscht, da es sich bei deiner Tätigkeit um eine Dienstleistung handelt, für welches du öffentlich wirbst. Die Dienstleistung wird in deinem Fall nicht nur im Freundeskreis erbracht. Du benötigst zur Erbringung dieser Dienstleistung einen Gewerbeschein und ein aussagekräftiges Impressum, mit Firmennamen und einer ladungsfähigen Adresse. Nähere Informationen gibt dir dazu dein zuständiges Gewerbeamt."

Meine Frage ist, stimmt dies so? Muss ich für einen kleinen 10, 20€ Babysitter “Job” tatsächlich all meine Privaten Daten, meinen Nachnamen, meine Private Handynummer, meine Private Adresse, meine Private E-Mail öffentlich für jeden zugänglich und sichtbar veröffentlichen? Und damit riskieren, betrugen und belästigt zu werden? Und benötige ich tatsächlich einen Firmennamen und ein Gewerbeschein?

Nochmal zum Verständnis, es geht ums Babysitten neben Studium bzw. Ausbildung.

Kein Au-Pair, kein regelmäßige Kinderbetreuung über Jahre, Keine Kinderfrau oder ähnliches, sondern nur eine Betreuung für ein, zwei Stunden, falls Eltern mal ausgehen wollen, oder einen Termin haben.

Kinder, Geld, Nebenjob, Recht, Minijob, babysitten, Babysitter, Gewerbe, Ausbildung und Studium
Darf die Polizei sich Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen?

Schönen Abend,

ich erläutere euch einmal den Sachverhalt.

Mein Freund und ich waren von gestern auf heute nicht zuhause gewesen.
Als wir heute Nachmittag nach Hause kamen , fanden wir eine Visiten Karte der Polizei an der Tür und ein aufgebohrtes, ausgetauschtes Schloss.

Wir sind dann also zur Polizei gefahren um zu fragen was los war, dort eröffnete die Polizei uns folgendes: Gestern Abend gegen 19:10 Uhr ( da waren wir schon lange aus dem Haus gewesen ) habe es einen anruf gegeben das Hilfeschreie aus unserer Wohnung kommen sollten. Die Beamten haben dann bei Ankuft das Licht an und aus gehen gesehen. Und darauf hin ,weil niemand öffnete, die Tür von der Feuerwehr aufbohren lassen.

Als ich dem Beamten dann beteuerte das niemand zuhause gewesen sei und wer dann in der Wohnung gewesen sein soll , sagte er einbruch Spuren gab es nicht also muss da wohl jemand gewesen sein der einen Schlüssel hat ( er hat das ganze so rüber gebracht als wenn er uns nicht glauben würde das wir nicht zuhause waren )

Jetzt ist meine Frage 1. wer bezahlt mir die kommende Rechnung vom schlüsseldienst ?( ich sehe nicht ein dafür zu zahlen weil ich nicht zuhause gewesen bin )

2 darf die Polizei sich einfach so Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen? Wenn nicht wie kann ich jetzt gegen die Polizei vorgehen

3. wie bringe ich die Polizei dazu zu ermitteln wer hier in der Wohnung war wenn das, wie die Polizei sagt, Licht an und aus gegangen ist ?

ich bedanke mich im vorhinein für eure antworten

lg

Polizei, Recht
Darf unser Lehrer bei einer Klassenfahrt ohne konkreten Verdacht Taschen kontrollieren und Kollektivstrafen ausüben?

Hallo zusammen,

diesen April geht es für den gesamten 10. Jahrgang unserer Hamburger Schule für 3 Tage nach Berlin. In den vergangen Jahren gab es öfters Leute die Alkohol und illegale Drogen konsumiert haben und deswegen auf eigenen Kosten nach Hause mussten. Soweit alles verständlich, aber nun sollen wir und unsere Erziehungsberechtigten eine Art Vertrag unterschreiben, bei den wir einigen Dingen zustimmen sollen, die auf den ersten Blick nicht ganz legitim scheinen. Ich habe mich bereits durch Hamburger Schulgesetz und verschiedene Richtlinien geklickt, konnte aber bisher keine eindeutigen Aussagen finden, deswegen hier einmal genau kopiert worum es geht:

Bei Funden von Alkohol oder Drogen und bei Sachbeschädigungen in einem Zimmer tritt eine gesamtschuldnerische Verantwortung ein. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, können alle ZimmerbewohnerInnen gemeinsam für den Regelverstoß verantwortlich gemacht werden und tragen die Konsequenzen (sofortige Rückreise, Kostenübernahme) gemeinsam.

Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich, dass die begleitenden Lehrer das Alkohol- und Drogenverbot überwachen und die hierzu ggf. notwendigen Kontrollen an der Person, in den Zimmern und den Taschen und Koffern auch ohne konkreten Verdacht unangekündigt durchführen. Ich willige ein, mich einem Alkoholtest widerspruchslos zu unterziehen.

Ich habe die Sachen hervorgehoben, die mir besonders Suspekt scheinen, nämlich Kollektivstrafen und eben pauschale Taschen-/Personenkontrollen. Wäre super, wenn ihr mir mehr dazu sagen könnt und ob sowas wirklich legitim ist.

Danke

Schule, Recht, Klassenfahrt, Rechtslage
Azubi Freistellung von der Berufsschule?

Hallo zusammen,

meine Freundin befindet sich im dritten Ausbildungsjahr und ist 25 Jahre alt.

Sie musste sich spontan von der Berufsschule Freistellen lassen, weil ihr Bruder sich (spontan) Standesamtlich Vermählen ließ und sie war seine Trauzeugin (ohne sie keine Vermählung und der Termin ließ sich nicht verschieben).

Die Vermählung fand in einem anderen Bundesland statt und sie konnte unmöglich rechtzeitig zum Unterricht erscheinen.

Sie hat den Freistellungsantrag gleich nach der Kenntnisnahme und die Erlaubnis ihres Betriebs, ihrem Klassenlehrer geschickt (Mittwoch bekam sie Bescheid und auf den darauffolgenden Montag war der Termin). Dieser hat sich total quer gestellt und wollte die Freistellung nicht erlauben, mit der Begründung "Man liese sich nicht Spontan Vermählen und der Antrag sein nicht Fristgerecht" . Nach einigem hin und her, hat er unter dem Vorbehalt den Unterrichtsstoff nachzuholen nachgegeben. Darf er das ?

Er sagte zu ihr, sie müsse sich Urlaub nehmen und an einem beliebigen Tag alles nachholen, unter der Begründung die Betriebsstätte müsse sie nicht Freistellen. Darf er sie dazu zwingen Urlaub zu nehmen, um die Stunden nachzuholen?

Es geht nur um seine Stunden und soll wie nachsitzen ablaufen. (Kein Unterricht) Ihr Betrieb ist damit auch nicht Einverstanden und wollen mit ihrem Klassenlehrer darüber sprechen.

Sie hat jetzt total Panik, dass die Sache ausartet.

Kommt es nur mir so vor oder macht der hier Machtspielchen mit ihr?

Welche Rechte hat sie in diesem Fall überhaupt?

Liebe Grüße

Urlaub, Schule, Ausbildung, Recht, Azubi, Berufsschule, Ausbildung und Studium, Azubi-Rechte

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