Ebay Kleinanzeigen verkaufte Ware angeblich nicht voll funktionsfähig?

4 Antworten

Da auf Ebay Kleinanzeigen alles von privat zu privat läuft gibt es da recht wenig rechtliches was wirklich greifen könnte. Am Besten ist hier die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer. Wenn er behauptet, etwas funktioniert nicht, soll er dir das beweisen und ihr einigt euch auf eine Reparatur oder du lässt das Gerät zu dir zurück schicken und sobald es da ist, erstattest du das Geld.


nanfxD  29.01.2020, 15:17

da funktioniert rechtlich genau das gleiche wie überall auch

MC117chief  29.01.2020, 15:24
@nanfxD

Als Verkäufer kann man auf Kleinanzeige aber jegliche Gewährleistung, die der Käufer in Anspruch nehmen möchte, ausschließen.

VirageXO  29.01.2020, 15:25
@MC117chief

Joa, kann man grundsätzlich. Ob er das hier getan hat, wissen wir nicht.

Aluhutglueht  29.01.2020, 15:38
@MC117chief
Als Verkäufer kann man auf Kleinanzeige aber jegliche Gewährleistung, die der Käufer in Anspruch nehmen möchte, ausschließen.

Aber nur bis zu einem bestimmten Punkt. Anderenfalls wären private Verkäufe ja ein Mekka für Betrüger.

Defekte Ware als Funktionierend verkaufen, und die Gewährleistung ausschließen, und der Käufer hat dann Pech gehabt.

imager761  31.01.2020, 07:36

Unsinn, auch Verkäufe über ebay-Kleinanzeigen unterliegen dem gesetzlichen Kaufvertragsrecht n. §§ 434 ff. BGB :-O

Beni95702 
Beitragsersteller
 29.01.2020, 15:23

Genau das möchte ich nicht machen da der Käufer recht anstrengend ist seit einer Woche streite ich mit dem weil das Paket erst verschwunden war und er sofort das Geld wollte und ich darauf hinwies wie es abläuft mit Transport Versicherung Und alles darauf hin hatter er mir mit einem Anwalt gedroht und wo ich ihn noch mal darauf hinwies das ich ihn nicht entgegen komme war plötzlich das Paket auffindbar und jetzt geht das Handy angeblich nicht

imager761  31.01.2020, 07:38
@Beni95702

Was du willst oder nicht bestimmen die gesetzl. Vorgaben oder ein angerufenes Gericht. Du schuldest Übergabe in vereinbartem, mängelfreiem Zustand, freiwillig oder um Prozesskosten erhöht :-O

Das ist ein beliebter Trick von Betrügern, um den Preis zu reduzieren oder zusätzliches Geld zu verdienen.

Woher ich das weiß:Hobby

imager761  31.01.2020, 07:34

Und wie funktioniert der, wenn man wie in diesem Fall den Kaufpreis für eine mangelhafte Ware zurückfordert oder Reparaturkosten geltend macht?

Curasanus  31.01.2020, 13:28
@imager761

Die meisten wollen eine Preisermässigung, bzw Rückzahlung. Reparaturkosten mit Quittungen werden gefälscht.

imager761  31.01.2020, 14:13
@Curasanus

Darauf muss man sich ja nicht einlassen. Man bietet Rücksendung auf eigene Kosten und Kaufpreis- und Versandkostenerstattung an und schon hat der Anzocker ins Klo gegriffen.

Curasanus  31.01.2020, 14:18
@imager761

Dann kann der unehrliche Verkäufer dem Gerät einen wirklichen Schaden zuführen.

imager761  31.01.2020, 14:21
@Curasanus

Hätte, wäre, Fahrradkette. Man kann auch ein mangelhaftes Gerät verkaufen und behaupten, es habe bis zuletzt funktioniert; ich spekuliere da nicht, sondern gebe zielführenden und belastbaren Rat zur Kaufvertragsrechtfragen :-)

Käufer behauptet das lädt nicht obwohl bei mir alles funktioniert hatte, hat er das Recht das ich es zurücknehme

Ja: Grds. schuldest du mängelfreie Übergabe. Hat der Käufer in diesem Zeitpunkt den erheblichen Mangel eines nicht aufladbaren Telefonakkus reklamiert, der in deinem Angebot nicht benannt wurde, musst du es zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Rechtsgrund: §§ 434 I 1, 432 I, 437 BGB.

G imager761


Beni95702 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 08:09

Aber es funktionierte alles wo ich es verschickt hatte habe es ja selber davor benutzt

imager761  31.01.2020, 08:34
@Beni95702

Nun ja, da darf jeder behaupten, was er will. Ob böswillig, wie du es unterstellst oder arglistig, wie der Käufer es darlegt oder berechtigt wg. Transportschaden infoge unzureichender Umverpackung, können wir nicht klären.

Dem Gesetz nach ist aber sachmängelfreie Übergabe n. § 434 I BGB geschuldet, selbst wenn man als Privatverkäufer die gesetzl. Sachmängelhaftung wirksam ausschloss.

Und die gewährt dem Käufer nun einmal Rechte n. § 437 BGB, sofern er Mängel unmittelbar nach Übergabe geltend macht.