Internetleitung vom Vormieter blockiert; Verklagen?

Guten Tag!

Folgendes Problem: Unser Vormieter hat die Leitung unserer Wohnung seit Mitte April belegt. Laut seiner Aussage habe er bereits einen Umzug angemeldet gehabt zum 15.4.2020. Nun war es jedoch so, dass die Leitung immer noch belegt ist wie mir mein Provider mehrmals bestätigen konnte bzw. musste.

Auf Nachfragen reagiert der Vormieter nicht mehr. Insagesamt ist die Kommunikation mit diesem sehr sehr erschwert durch sein Verhalten.

Heute war ich im Telekom-Shop und man sagte mir dort, dass weder eine Kündigung noch ein Umzugsauftrag gestellt wurde vom Vormieter. Stattdessen habe dieser einen neuen Vertrag in Auftrag gegeben. Man werde zwar die Technik-Abteilung informieren, jedoch stehen die Chancen nicht gut. Datenschutztechnisch alles sehr fragwürdig, aber das ist nicht Kern der Frage. Ich werde dem Vormieter ein Ultimatum stellen wollen mit folgendem Text:

"Hallo.

Ich war nun beim Telekomshop und habe einen Neuauftrag bei der Telekom bestellen müssen, da die Leitung nach wie vor belegt ist von euch und Osnatel dadurch den Auftrag storniert hat. Dabei ist rausgekommen, dass ihr weder gekündigt noch einen Umzug für (unserere Adresse) beantragt habt. Es ist schade, dass die von euch gemachten Aussagen schlicht nicht den Tatsachen entsprechen und ihr stattdessen einen Neuvertrag getätigt habt, wodurch die Leitung belegt bleibt. Ich biete euch an, die Leitung innerhalb der nächsten 14 Tage bei der Telekom freigeben zu lassen ("sofortige Leitungsfreigabe"), da ihr dort nicht mehr wohnt und damit Verursacher eines Sachmangels der Wohnung seid, der dem Vermieter zu einer Mietminderung zur Last gelegt werden kann. Diese Information wird ebenfalls an den Vermieter gehen. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, von der Rechtsschutzversicherung Gebrauch machen zu müssen, damit zukünftige Kommunikation über den Anwalt laufen. Sollte nach 14 Tagen eurerseits keine entsprechende Bestätigung kommen, die den Tatsachen entspricht, verstehen wir dies als Wunsch, oben genanntes Procedere durchzuführen. Es ist schade, dass wir so einen Weg einschlagen müssen, aber leider seht ihr es nicht als Notwendig ein, auf Nachrichten zu antworten, sodass wir uns nun dazu gezwungen sehen."

Die Frage ist, kann ich die rechtlich verklagen mit den im Text genannten Gründen oder muss ich wirklich ohne Internet auskommen? Ich weiß, dass die Frage abgeändert bereits gestellt wurde, aber nun sind ja neue Tatsachen hinzugekommen.

Danke für eure Hilfe!

Internet, Recht, Leitung, Telekom
Wie lange darf ein Inkassounternehmen Briefe und Mails schicken, wann verjährt die Forderung?

Hallo,
im August ist es nun schon 3 Jahre her, dass ich die erste Forderung von einem Inkassounternehmen bekommen habe. Den offenen Betrag + Mahngebühren hatte ich zu diesem Zeitpunkt innerhalb der Frist der dritten Mahnung an das Ursprüngliche Unternehmen gezahlt.

Das Inkassounternehmen fordert seitdem von mir Gebühren, pünktlich zu jedem Monat gibt es einen Brief und eine Mail. Der Betrag der Forderung steigt nie an und manchmal steht in den Briefen nur “rufen sie uns an” auch ein Sepa-Lastschrift oder die Aufforderung, man könnte die Rechnung (wie auch immer) im Supermarkt zahlen.

Habe bereits mehrmals die Forderung zurückgewiesen und das Unternehmen gebeten mich anzumahnen, nichts passiert. Nun bin ich umgezogen und bekam eine Mail, dass ich, sollte ich dem Unternehmen nicht sofort meine neue Adresse mitteilen, die Kosten für Adressrecherche beim Amt mit 20€ extra zahlen müsse und der Anmerkung, eine Solche Recherche über Bankdaten, IP-Adressen und Mailadressen würde noch teurer werden.

Meine neue Meldeadresse werde ich ihnen nicht mitteilen und ich bin dort auch postalisch nicht zu erreichen, da mein Name weder an Klingel noch Briefkasten steht. Ich bin einzig und allein polizeilich dort gemeldet, da ich auf Reisen bin und meine private Post an Ein Familienmitglied geschickt wird (Bank, Versicherung, Arbeitsamt). Nun möchte ich mich natürlich nach meiner Rückkehr in einer neuen Wohnung anmelden (und auch erreichbar sein) und hoffe aber, dass meine neue Adresse nicht an dieses Unternehmen kommt, da die monatlichen Briefe sehr belastend sind.

Ist die Forderung ebenfalls nach drei Jahren verjährt, auch wenn jeden Monat ein Schreiben kam? Mittlerweile müsste ich doch angemahnt werden. Wie lange muss ich solche Briefe und Mails hinnehmen? Und ist es einer solchen Firma möglich und erlaubt, nach meinem Aufenthaltsort mit Hilfe von Bankdaten, IP oder Mail zu forschen?

Danke für die Hilfe !

Recht, Inkassounternehmen
Nie einen Brief von Beitragsservice erhalten?

Hallo,

Ich bin im Jahr 2014 nach Deutschland gekommen.

1. Die ersten 6 Monate habe ich in eine WG gewohnt und auch mich beim Einwohneramt angemeldt. Aber habe ich gar kein Brief von Beitragsservice erhalten aber mein Mitbewohner die Briefe erhält und hat er auch den Beitrag bezahlt.

2. Danach habe ich in einer WG als Untermieter fuer 6 Monate gewohnt. Hier auch habe ich mich beim Einwohneramt angemeldet aber gar kein Brief erhalten. Ich musste jedoch den GEZ-Beitrag mitzuteilen, weil die alle andere Mitbewohner den Brief erhalten habe.

3. Danach bekam ich ein Zimmer in einer WG von Studentenwohnheim und hier habe ich ca. 4,5 Jahre gewohnt. Habe ich auch beim Einwohneramt angemeldet, aber keinen Brief erhalten. Ich hatte eine Mitbewohner. Er hat den Brief erhalten, aber er hat es einfach ignoriert.

4. Nach meinem Studium bin in eine neue Wohnung (neue Stadt) umgezogen. Ein Jahr hier gewohnt. Hier der Vermieter hat den GEZ-Beitrag bezahlt. Ich habe mich hier auch beim Einwohneramt angemeldet. Zu meiner Überraschung habe ich auch hier keinen Brief erhalten.

5. Im August 2020 werde ich an einen neuen Wohnung einziehen. Hier ist also die Situation und ich weiß nicht, was ich tun soll,

Erste Möglichkeit: Ich kann mich selber bei Beitragservice anmelden und den Starttermin auf den 01. August 2020 setzen und ab sofort den GEZ-Beitrag bezahlen. Aber hier ist das Problem: Was ist, wenn sie herausfinden, dass ich seit 6 Jahren in Deutschland gewohnt habe und jetzt fuer alle 6 Jahre bezahlen muss, was eine enorme Geldsumme wäre (Vielleicht es 5000 bis 6000 Euro oder ?)

Zweite Möglichkeit: Einfach beim Einwohneramt anmelden und warten, bis ich den Brief von der GEZ bekomme.

Einige andere Fragen:

1.  Noch eine dumme Frage. Hier in Deutschland melden wir unsere Wohnung unter "Straße Hausnummer" an oder ?. und zum Beispiel dieses Addresse hat eine Gebaeude und diese Gebaeude hat 4 Wohnungen und jede Person, die in dieser Adresse wohnt, würde sich beim EInwohnamt anmelden und normalerweise würde die GEZ Briefe an alle senden, die an diesem “Straße Hausnummer" wohnen, oder? Oder woher wissen die GEZ, dass dieser Ort 4 Wohnungen hat und so und so Personen wohnen in eine Wohnung. Könnte jemand erklären, wie das funktioniert?

Recht, Rundfunkbeitrag
Anzeige wegen scamming, was tun?

Guten Abend,

folgender Sachverhalt: Und zwar habe ich vor ca. einem halben Jahr einen Account in einem Spiel verkauft, in dem es laut den AGBs verboten ist Accounts zu verkaufen. Mit dem Käufer wurde abgesprochen, dass er mir dafür eine bestimmte Summe (100 Euro) gibt und den Account außerdem niemandem weitergibt (der Account läuft auf meiner privaten Adresse und das Ändern dieser Adresse ist riskant, da der Account gebannt werden kann). Er war einverstanden und erstmal lief alles gut. Als ich allerdings herausgefunden habe, dass er den Account sehr vielen Leuten weitergegeben hat, habe ich den Account gesperrt und mein Mail-Passwort geändert. Er ging zur Polizei und hat eine Anzeige erstellt.

Nach zwei Monaten habe ich ihm den Account dann freiwillig zurückgegeben, da ich es geschafft hatte die Mail Adresse, auf welcher der Account lief, zu ändern. Ich habe ihm den Account zurückgegeben und alles war gut. Leider habe ich das Handy nicht mehr und habe somit keine Chatverläufe mehr.

Auf jeden Fall kam heute die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss zu mir nach Hause und nahm mir deshalb mein Handy weg (für ca. 6 Monate). Ich werde noch vernommen werden.

Meine Frage ist jetzt folgende: Ist die Anzeige gerechtfertigt (sie wurde erstellt bevor ich den Account zurückgegeben habe), denn schließlich verstößt das Verkaufen dieses Accounts gegen die AGBs. Oder spielen diese keine Rolle? Ich bin übrigens Minderjährig. Stünde mir gesetzlich ein kostenloser Anwalt zur Verfügung?

Vielen Dank im Voraus

Polizei, Recht, Anzeige, scamming
Wohngruppe und Schule?

Eine Freundin von mir befindet sich derzeitig in einer Wohngruppe und steht nun kurz vor ihrem Realschulabschluss und dementsprechend hat sie auch ihre Anmeldungen für die weiteren Schulen abgegeben. Das Problem ist aber, dass sie nicht dort angenommen wurde, wo sie im Moment wohnt (also wo ihre Wohngruppe sich befindet) und sicherheitshalber hat sie auch Bewerbungen in unserer Heimatstadt abgegeben und wurde auf einem Gymnasium angenommen, jedoch verbieten die Betreuer es ihr dort auf die Schule zu gehen und verlangen von ihr ein FSJ, weil sie an ihrem Wohnort nicht angenommen wurde.

Zwar kann ich mir schon denken, dass es recht schwierig sei, wieder in unserer Heimatstadt zur Schule zu gehen, da sie woanders wohnt und in einer Wohngruppe ist und das mit dem Jugendamt beim HPG wahrscheinlich besprochen werden muss. Ich kann es mir nicht anders erklären und sie verzweifelt mittlerweile auch schon. Zwar habe ich auch mit dem JA zutun, habe es aber lockerer. Ich darf selbstständig entscheiden da ich in einem betreuten Wohnen bin und hatte auch dementsprechend einige Gespräche mit dem JA schon und da fragen die wohl nach, was man bei seinem weiteren Schulverlauf vor hat bzw plant.

Meine Frage wäre jedoch: dürfen ihre Betreuer ihren weiteren Schulverlauf verbieten und von ihr solche Sachen verlangen? Also das FSJ. Ihre Eltern sagen dazu nichts weiteres meines Wissens nach und wie ich ihre Mutter auch kenne, hält diese sich komplett zurück, lässt sich was von den Betreuern einreden bzw stimmt ohne großartiges zu sagen zu oder greift erst viel später ein.

Schule, Recht, Betreuer, Jugendamt, Jugendrecht, Ausbildung und Studium, Wohngruppe für Jugendliche
Verkäufer tritt vom Kaufvertrag zurück - was tun?

Hey Leute, 

Vorsicht, wird lang. 

Ich habe im Februar einen Kaufvertrag für einen Welpen abgeschlossen und 250€ Anzahlung bezahlt, inklusive Vertrag. 

Die Verkäuferin ist allerdings kurz vor der Übergabe vom Kauf zurückgetreten, weil die kleine Maus einen Nabelbruch hatte, der wohl operiert werden müsste. 

Daraufhin hat sie mir für die 250€ einen anderen Hund angeboten, war ich mit einverstanden, alles super, es sollte auch nur bei den 250€ bleiben.

Die Hündin, die ich bekam, war schon ausgewachsen, erzogen, alles tip top, nur hat sie sich bei mir einfach garnicht wohl gefühlt und daraufhin hat die Verkäuferin sie wieder abgeholt, hat es von selbst auch gesagt, dass sie sie gerne wieder abholen möchte. 

So, dann hat sie die Hündin am 18.04. Abgeholt und mir 200€ gegeben, die sie noch zu Hause hatte und die restlichen 50€ überweist sie mir dann. 

Es ist nichts passiert, sodass ich ihr mehrfach geschrieben habe, dass sie mir doch bitte das Geld überweist. 

Keine Antwort. 

Heute habe ich ihr dann geschrieben, dass sie bis Freitag noch Zeit hat mir das Geld zu überweisen, ansonsten gehe ich mit dem Vertrag zur Polizei. 

Daraufhin hat sie endlich geantwortet und gesagt, dass es Nettigkeit ist, dass sie mir das Geld überhaupt wiedergeben hat, weil man eine Anzahlung eigentlich komplett behält. 

Sehe ich das jetzt falsch oder ist das absoluter Schwachsinn? 

Sie ist 2x von dem Kauf zurückgetreten, das heißt doch, ich bin im Recht und kann mir das Geld wiederholen oder nicht? 

Den Vertrag muss ich auf jeden Fall nochmal raussuchen, da ich gerade nicht weiß, wo der ist, aber ich bin der Meinung, dass sie das Geld nur behalten könnte, wenn ich vom Kauf zurückgetreten wäre, weil sie den Hund ja extra für mich freigehalten hat. 

Ich wäre sehr dankbar, wenn sich einer von euch damit auskennt, nicht dass ich umsonst zur Polizei latsche. 

Ich hänge euch mal ein paar Screenshots an. 

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Recht, Vertrag, Kauf, Pflicht

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