Die Kundin Claudia Heland kauft an einem Samstag einen DVD-Player. Der Händler vermerkt auf dem Kassenzettel "Reklamationen ausgeschlossen". Die Kundin nimmt?
den DVD-Player trotzdem entgegen und freut sich auf ein gemütliches Wochenende mit tollen Filmen. Bei der Benutzung de Gerätes stellt Claudia Heland fest, dass es defekt ist. Am kommenden Montag steht die Kundin aufgebracht im Warenhaus und verlangt den Umtausch dieses Players. Der Verkäufer bietet ihr zwar einen Kaffee an, aber keinen Umtausch. Er verweist auf den Vermerk auf dem Kassenzettel.
Beurteilen Sie die rechtliche Situation.
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Der Händler kann die Sachmängelhaftung gegenüber einem Verbraucher nicht ausschließen.
Der Händler ist in der Sachmängelhaftung. Gesetze lassen sich nicht durch einen Vermerk auf dem Kassenzettel auslöschen und sind weiterhin gültig.