Kann ich einen Mietvertrag auch per Email kündigen?
Hallo
Heute läuft ja die Frist für letzten Monat ab und ich habe gestern eigentlich meine Kündigung an meinen Vermieter (einem Unternehmen) persönlich abgegeben, jedoch wurde dort noch nichts verarbeitet geschweige denn von dieser Kündigung zur Kenntnis genommen.
Jetzt sagte man mir, ich solle einen Scan von meiner Kopie erstellen und diesen per Email schicken, da ich dort auch immer eine Eingangsbestätigung bekommen würde.
Würde diese ausreichen dass die Kündigung auch wirksam ist und im theoretischen Fall nachher durch die automatische Bestätigung auch als "Beweis" nachzuweisen ist?
Hierzu auch direkt die Frage, ob man Scannen muss, oder ein Bild von der Kündigung reicht?
Liebe Grüße
4 Antworten
So viel ich weiß nicht. Die Schriftform (Papier mit eigenhändiger Unterschrift) ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Begründung ist nicht nötig, was viele nicht wissen.
Schreibe die Kündigung und lasse dir den Erhalt auf einer Kopie bestätigen (Erhalten, Datum, Unterschrift). Du kannst auch Einschreiben mit Rückschein bei der Post aufgeben.
Geht auch. Aber man hat nichts in der Hand und Nachforschungen können lange dauern. Wenn der Vermieter keine Gangster ist, reicht auch ein normales Einschreiben. Wenn man noch viel Zeit hat, auch ein normaler Brief mit Kopie und Bitte um Rücksendung der Bestätigung. Freiumschlag wäre hier nicht schlecht.
Aber man hat nichts in der Hand und Nachforschungen können lange dauern.
Doch, hat man schon. Das Ergebnis des Trackings im Internet. Entsprechende Seite aufrufen, Sendungsnummer eintippen (steht auf dem Einlieferungsschein) und man erfährt den genauen Zustellzeitpunkt. Ausdrucken und Du hast es in der Hand. Wird genauso anerkannt, wie ein Rückschein.
Wenn der Vermieter keine Gangster ist, reicht auch ein normales Einschreiben.
Auch nicht. Ist der Vermieter zwar kein Gangster aber rein zufällig am letzten Tag der Frist verreist und er kommt erst ein paar Tage später wieder, findet nur die Benachrichtigung über eine Sendung, die er am Postschalter abholen kann. Aus irgend einem Grund verzögert sich die Abholung weiter und am Ende erfährt er 5 - 10 Tage zu spät (oder noch später) von der Kündigung. Die Zustellung ist nicht erfolgt, wenn die Benachrichtigung bei ihm eingeworfen wurde, sondern erst, wenn er den Brief auch tatsächlich ausgehändigt bekommen hat.
Wenn man noch viel Zeit hat, auch ein normaler Brief mit Kopie und Bitte um Rücksendung der Bestätigung. Freiumschlag wäre hier nicht schlecht.
Sicher nicht verkehrt, aber soll ich mich wirklich darauf verlassen, dass der Vermieter bestätigt und den Freiumschlag auch für den vorbestimmten Zweck nutzt? Bei einem bislang guten Mietverhältnis ist das kein Problem. Bei einem bislang eher schlechten Verhältnis würde ich als Vermieter diesbezüglich keinen Finger krumm machen.
Nein, nur in Schriftform. Und am besten per Einschreiben mit Rücksendeschein.
Quelle: Paragraph 568
Und am besten per Einschreiben mit Rücksendeschein.
Das steht aber ganz sicher nicht im § 568 BGB und ist auch absolut nicht zu empfehlen.
Und am besten per Einschreiben mit Rücksendeschein.
Total falsch. Am besten per Einwurf-Einschreiben. Einwurf-Einschreiben gilt als zugestellt, wenn der Postbote den Einwurf in den Briefkasten des Empfängers vermerkt hat. Tracking auf der Website der Post gibt Auskunft über die Zustellung.
Nachteile beim Rückschein-Einschreiben:
Deutlich teurer.
Der Empfänger muss das Einschreiben persönlich entgegen nehmen und kann auch die Annahme verweigern. Ist eine Abholung am Postschalter notwendig, vergeht unter Umständen sehr viel Zeit. Womöglich zu viel Zeit.
Als Eingang gilt der erste Zustellungsversuch.
Da ist wohl eher der Wunsch der Vater des Gedankens. Gerichte sehen das üblicherweise anders.
Nein
§ 568 Form und Inhalt der Kündigung(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.
§ 126 Schriftform(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
und ich habe gestern eigentlich meine Kündigung an meinen Vermieter (einem Unternehmen) persönlich abgegeben,
Das reicht doch.
Der VM muß nicht darauf reagieren.
Und wenn das unterschriebene Dokument auf dem Bild sichtbar ist?
Die Frau hat mir das ja auch extra angeboten -.-
Okay.. ich hab da schlechte Erfahrungen bei einem Handyvertrag gehabt deshalb mache ich mich gerade auch mehr verrückt als alles andere.
Mich macht das nervös, dass ich nicht weiß, ob man denen soweit vertrauen kann und eine Bestätigung bisher ja auch fehlt >.<
Nein, mit einer solchen eMail wuerdest du nichts erreichen. Wirksam ist ausschliesslich deine schriftliche Kuendigung.
Sollte der Vermieter den Zugang der schriftlichen Kuendigung bestreiten, wirst du ihn beweisen muessen. Am besten waere es natuerlich gewesen, wenn du dir den Empfang der Kuendigung vom Vermieter haettest bestaetigen lassen (beispielsweise auf einer Kopie des Kuendigungsschreibens), Hast du Zeugen fuer die Uebergabe?
Viel zu teuer und höchst überflüssig. Wenn Einschreiben, dann Einwurf-Einschreiben.