Zwangsversteigerung, wie werden die bestehenden Rechte aufgelöst?
Versteigert wird ein Einfamilienhaus. Verkehrswert: 223.000,00 €
Bestehenbleibende Rechte: Abteilung II - keine
Abteilung III Nr. 3: 135.000,00 DM, Abteilung III Nr. 4: 90.000,00 DM
Wenn man jetzt dieses Haus ersteigert, muß man die 225T DM noch obendrauf zahlen? Oder wird die Summe dem Verkäufer abgezogen, wenn er den Kaufpreis erhält?
Habe noch nie an einer Versteigerung teilgenommen.
3 Antworten
der " verkäufer " ist die Bank die ihre kosten wiederhaben will = 225.000,- €
vertan spach der igel ! hatte DM nicht beachtet !
Dem Kreditor geht es nur darum das seine Forderungen erfüllt werden ! Also wird als erstes etwa um diese Summe abgerufen ; dann geht es an das höchste Gebot !
Der Verkehrswert ist das Maß für die Berechnung der Summe die man als Bieter vor der Auktion hinterlegen muß !
Gericht - Grundbuch - macht der Notar des Gewinners .
Steh immernoch auf dem Schlauch. Ersteigere ich ein Haus mit Hypothek, muß ich dann diese Hypothek nun bezahlen oder macht das der Verkäufer vom Erlös?
dann lies das in ruhe durch :https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung_(Deutschland)
In der Rangfolge. Wenn der Erlös nicht reicht, bekommt die 4. Rangelle u.U. gar nichts mehr.
Deswegen zahlst du für nachrangige Darlehen ja auch höhere Zinsen.
Wenn Du keine Ahnung hast von Zwangsversteigerungen, dann laß Die Finger davon.
Wenn die Immobilie attraktiv ist wirst Du nicht den Zuschlag bekommen, denn es werden genügend Makler und Experten vor Ort sein die mitbieten. Es sei denn Du bietest den Höchstpreis zu denen die anderen aussteigen, dann hast Du zwar die Immobilie, aber viel zu teuer gekauft.
Zudem sollte man verstehen was angeboten wird und was im Grundbuch steht und was nicht!
Scheidungshaus. Meiner Meinung nach sind 225TDM etwa 112T€. Wenn ich jetzt 250T€ biete, bekommt die doch der Verkäufer, also das Ehepaar, welches sich scheiden läßt. Bereinigen die dann mit dem Geld das Grundbuch?
Oder muß das der Käufer noch obenauf an die Bank bezahlen?