Herr Bärlauch kauft am 16.Juni 20X5 eine Stichsäge. Am 21.Juni 20X8 reklamiert Herr Bärlauch beim Händler einen erheblichen Mangel an der Stichsäge, der?
erwiesenermaßen bereits bei der Übergabe bestand, allerdings von Herr Bärlauch erst am 21. Juni 20X8 erkannt wurde. Klären Sie :
A: die allgemeine Gewährleistungsfrist
B: das Verjährungsdatum für den Kauf der Stichsäge
C: das Ergebnis für Herrn Bärlauch