Muss man auf der Straße alle Kennzeichen und Gesichter verpixeln, wenn man ein Video macht und es veröffentlicht?

3 Antworten

Ich kenne mich in diesem Bereich leider nicht so gut aus aber ich weis das man die Gesichter von anderen Personen verpixeln muss (außer sie erlauben dir das sie auf dem Foto zu sehen sind) da man sonst gegen das Recht am Bild verstößt. Soweit ich weis müssen auch Kennzeichen verpixelt werden.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Muss man auf der Straße alle Kennzeichen und Gesichter verpixeln, wenn man ein Video macht und es veröffentlicht?

Meiner Laienhaften Einschätzung zufolge: Ja, da Du sonst ggf. gegen die Persönlichkeitsrechte der anderen Personen verstösst.

Es gibt zwar in der Fotografie so etwas wie die "Panoramafreiheit", aber ich denke nicht, dass sie in dem Fall anwendbar ist.

(Panoramafreiheit bedeutet, dass Du z.B. in der Öffentlichkeit Dinge fotografieren darfst (wie z.B. Sehenswürdigkeiten, Landschaften, Gebäude) und dass Du dort keine Rücksicht auf die ebenfalls anwesenden Personen nehmen musst, wenn vom Bild her klar ist, dass sie nicht das eigentliche Motiv sind. Sonst könntest Du ja z.B. nie so etwas wie den Eiffelturm oder den Reichstag fotografieren, weil da ja zwangsläufig immer andere Personen irgendwo im Bild zu sehen sind.)

Aber da Du hier filmst und die Menschen mit ihrem Verhalten zu sehen sind ist das ggf. etwas Anderes. Denn Du könntest damit ja (ungewollt) z.B. Verstöße gegen das Verkehrsrecht aufnehmen, die diese anderen Personen gerade begehen und sie damit bloßstellen oder ähnliches. Und das ist nicht erlaubt. - Deshalb darfst Du ja in DE z.B. auch keine Dashcams durchgängig mitlaufen lassen und dann die Filme für irgend etwas verwenden oder sie veröffentlichen.

Diese Aufnahmen sind lediglich für den persönlichen Gebrauch im Falle eines Unfalls erlaubt, wenn Du selber betroffen bist und sie dort als Beweismaterial dienen können. Mehr darfst Fu damit nicht machen, weil Du sonst die Persönlichkeitsrechte der Anderen verletzen würdest, da Du sie unerlaubt und ohne vorherige Warnung filmst.

Und ich denke, eine Actioncam auf dem Motorrrad ist im Prinzip auch nicht anders einzustufen.