Brief vom Ordnungsamt, Geldstrafe?

2 Antworten

Damit ist gemeint, dass du eine schriftliche Stellungnahme abgeben kannst und erklären kannst, warum du dich aus deiner Sicht nicht ordnungswidrig verhalten hast. Aber Achtung! Es gilt, was in den Krimis immer gesagt wird: "Alles was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden."

Wenn du der Meinung bist, dass dein Verhalten legal war, solltest du das erklären. Entschuldigen bringt aber gar nichts. Und die Angelegenheit zu "gestehen", ist auch nicht hilfreich. Die Anhörung ist wirklich nur dazu gedacht, der Behörde entlastende Dinge mitzuteilen. Das schickst du dann ans Ordnungsamt und die entscheiden, ob ein Bußgeld verhängt wird und wenn ja in welcher Höhe.

Wenn du dann den Bußgeldbescheid erhalten hast, kannst du innerhalb von einem Monat mit einem Widerspruch gegen den Bescheid vorgehen. Z.B. weil du der Meinung bist, dass du dich nicht ordnungswidrig verhalten hast, oder weil die Strafe aus deiner Sicht zu hoch ist. Wenn die Behörde deiner Auffassung folgt, ist die Sache "vom Tisch". Wenn sie aber auf ihrer Auffassung beharrt, musst du auch noch die Kosten des Widerspruchsverfahrens tragen. Es wird also teurer.

Das kannst du nur vermeiden, indem du Klage erhebst. Wenn du gewinnst, ist die Sache wieder "vom Tisch". Verlierst du, zahlst du auch noch die Prozesskosten des Verwaltungsverfahrens obendrauf.

Wenn du aber im Rahmen der Anhörung etwas zugegeben hast, macht das das Vorgehen gegen den Bescheid ggf. schwieriger. Du kannst dir also schaden.

Es kann aber auch sein, dass die Behörde das Verfahren einstellt, weil sie aufgrund deiner Stellungnahme z.B. erkennt, dass du tatsächlich gar nichts ordnungswidriges gemacht hast. Dann ist das eine für dich kostengünstige und schnelle Möglichkeit, das Verfahren los zu werden.

Fazit: Wenn du WIRKLICH etwas entlastendes beitragen kannst, nimm die Gelegenheit wahr. Wenn du aber nichts sinnvolles zu deiner "Verteidigung" beizutragen hast, lass es sein.

Im Übrigen würde ich empfehlen, die Verfahren abzuwarten, die vor den OVGs anhängig sind. Es ist zu erwarten, dass so so manche Verordnung zumindest teilweise gekippt wird, auf deren Grundlage die Ordnungswidrigkeitsverfahren hier gerade so fleißig angestrengt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Lara090103 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 00:23

Danke für die Antwort, aber als die Behörden vom Ordnungsamt unsere Daten aufgenommen haben, haben sie zu uns gesagt, dass wir keine Strafe zahlen müssen sondern einen Brief nach Hause bekommen werden daher denke ich dass ich mich dazu äußern sollte und mich dazu entschuldigen sollte

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Wikifreak  08.05.2020, 08:23
@Lara090103

Also die Anhörung findet nicht statt, damit du dich entschuldigen kannst und bedeutet auch nicht, dass dadurch die Strafe automatisch entfällt. Die Behörde KANN auf deine Stellungnahme hin entscheiden, dass das Verfahren eingestellt wird.

Ich hätte die Aussage so verstanden, dass ihr die Strafe nicht an Ort und Stelle bezahlen müsst. Auf deine Frage "ob ich durch die Stellungnahme kein Bußgeld also die 200€ nicht bezahlen muss" würde ich also mit einem klaren Nein antworten. Kann natürlich sein, dass die Behörden bei dir zu viel Zeit haben, aber du solltest vorsichtig sein, was du in deinem Schreiben zugibst.

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