Verkäufer tritt vom Kaufvertrag zurück - was tun?
Hey Leute,
Vorsicht, wird lang.
Ich habe im Februar einen Kaufvertrag für einen Welpen abgeschlossen und 250€ Anzahlung bezahlt, inklusive Vertrag.
Die Verkäuferin ist allerdings kurz vor der Übergabe vom Kauf zurückgetreten, weil die kleine Maus einen Nabelbruch hatte, der wohl operiert werden müsste.
Daraufhin hat sie mir für die 250€ einen anderen Hund angeboten, war ich mit einverstanden, alles super, es sollte auch nur bei den 250€ bleiben.
Die Hündin, die ich bekam, war schon ausgewachsen, erzogen, alles tip top, nur hat sie sich bei mir einfach garnicht wohl gefühlt und daraufhin hat die Verkäuferin sie wieder abgeholt, hat es von selbst auch gesagt, dass sie sie gerne wieder abholen möchte.
So, dann hat sie die Hündin am 18.04. Abgeholt und mir 200€ gegeben, die sie noch zu Hause hatte und die restlichen 50€ überweist sie mir dann.
Es ist nichts passiert, sodass ich ihr mehrfach geschrieben habe, dass sie mir doch bitte das Geld überweist.
Keine Antwort.
Heute habe ich ihr dann geschrieben, dass sie bis Freitag noch Zeit hat mir das Geld zu überweisen, ansonsten gehe ich mit dem Vertrag zur Polizei.
Daraufhin hat sie endlich geantwortet und gesagt, dass es Nettigkeit ist, dass sie mir das Geld überhaupt wiedergeben hat, weil man eine Anzahlung eigentlich komplett behält.
Sehe ich das jetzt falsch oder ist das absoluter Schwachsinn?
Sie ist 2x von dem Kauf zurückgetreten, das heißt doch, ich bin im Recht und kann mir das Geld wiederholen oder nicht?
Den Vertrag muss ich auf jeden Fall nochmal raussuchen, da ich gerade nicht weiß, wo der ist, aber ich bin der Meinung, dass sie das Geld nur behalten könnte, wenn ich vom Kauf zurückgetreten wäre, weil sie den Hund ja extra für mich freigehalten hat.
Ich wäre sehr dankbar, wenn sich einer von euch damit auskennt, nicht dass ich umsonst zur Polizei latsche.
Ich hänge euch mal ein paar Screenshots an.
6 Antworten
Wenn die Verkäuferin vom Kaufvertrag zurücktritt, hast du ein Recht darauf das Geld zurück zu erhalten.
Anders sähe es aus, wenn du als Käufer vom Vertrag zurückgetreten wärst.
So meine Kenntnis!
Möchtest du auf Nummer sicher gehen, kannst du dich im Amtsgericht kostenlos beraten lassen (in der selben Stelle, die auch für Gerichtskostenbeihilfe zuständig ist).
Eine Anzeige oder die Ankündigung davon sollte entsprechende Wirkung zeigen.
VG :)
- Nicht zur Polizei gehen, die ist für zivilrechtliche Sachen nicht zuständig. Ein Betrug nach § 263 StGB liegt hier nicht vor, da die Verkäuferin zumindest Leistungsbereit gewesen ist, als du das Geld überwiesen/übergeben hast. Das ist nicht zu bestreiten und daher werden die bis auf eine Verweisung auf den Zivilrechtsweg nichts tun.
- Eine Anzahlung darf grds. nicht einbehalten werden, da eine Anzahlung ja meist ein Teil der Kaufpreiszahlung ist. Anders wäre es bspw. wenn der Käufer Überführungskosten tragen würde und man sich darauf einigen würde. Es wäre meines Erachtens auch widersprüchlich auf der Anzahlung zu beharren und sich gleichzeitig vom Vertrag zu lösen. In jedem Fall wäre eine Rückabwicklung möglich (entweder über den Rücktritt oder eine Auflösungsvereinbarung mit konkludent vereinbarter Rückgewährpflichten oder zumindest über das Bereicherungsrecht).
- Nach meinem Dafürhalten hast du Recht, sofern im Vertrag nichts krass Abweichendes steht.
- Die nächsten Schritte wären dann wohl die Klage vorm zuständigen Amtsgericht, das solltest du dir aber überlegen, da 1. du bis zum Urteil sicher alles selbst zahlen musst, 2. diese Kosten nur erstattet kriegst, wenn du auch gewinnst, 3. du die Verkäuferin vor dem Gericht ihres Wohnsitzes verklagen musst (du musst also ggf. weitere Fahrtausgaben hinnehmen) und 4. der erste Brief eines Anwalts die 250 € wahrscheinlich wertmäßig übersteigen wird.
Daher mein Rat: Abwarten, wenn sie nicht reagiert setzt du ihr eine angemessene Frist gut und gerne mal zwei Wochen oder so, in der du das Geld haben möchtest. Das wirkt im Streitfall begünstigend, da du dem Schuldner auch entgegengekommen bist und dennoch nicht geleistet wurde.
Ich würde mir sehr genau überlegen, ob ich sie wegen 50 € vor Gericht ziehe. Auch wenn du ein Mahnverfahren betreibst, kann das in einem Gerichtsverfahren enden, wenn sie dem Mahnbescheid widerspricht was hier zumindest nicht ausgeschlossen erscheint.
Im Zivilprozess gilt § 91 ZPO: "Der Verlierer zahlt die Zeche"
Ich weiß die Emotionen kochen bei all dem schnell hoch, aber ich glaube rechtliche Schritte würden das Fass zum überlaufen bringen.
P.S.: In Jura ist vieles strittig, das ist meine Auffassung, es kann sein, das andere Jurastudenten oder fertige Juristen hier sowie auch der Richter am Amtsgericht und in den folgenden Instanzen anders sehen.
Dennoch hoffe ich dir ein wenig Hilfe geleistet zu haben.
Viel Erfolg und ganz viel Glück!
Aus meiner Sicht müssten die 200€ zurück gezahlt werden, die Polizei wird aber nix machen. Die Anzahlung dient ja dazu den Verkäufer zu sichern, wenn sich der Käufer vertragswidrig verhält. Hier wollte aber der Verkäufer den Vertrag nicht mehr und du hast dich darauf geeinigt, denn machen hättest du das nicht.
Der Vertrag ist eh hinfällig. Ihr habt euch geeinigt und den Vertrag annulliert.
Jetzt kommt es darauf an wie ihr euch bei der Rückgabe des Hundes geeinigt habt. Wenn ihr euch so geeinigt habt dass du das Geld komplett zurück bekommst muss die Verkäuferin das Geld komplett zurück zahlen.
Durch eine Anzeige bei der Polizei bekommst du aber erst mal gar nichts zurück. Dafür müsstest du dich an einen Anwalt wenden. Und wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast die das übernimmt wird das deutlich teurer als die 50,- €.
Die Polizei ist nicht Schiedsrichter für zivilrechtliche Streitereien.
Wenn du die Sache tatsächlich verfolgen willst, führt dich dein nächster Weg zum Mahngericht und zum Erlass eines Mahnbescheids.
Was ein Schwachsinn. Nicht jeder Vertragsbruch bzw. Pflichtverletzung oder Streit über das Bestehen eines Anspruchs ist ein Betrug. Insofern interessiert das die Polizei gar nicht. Diese Angelegenheit zu klären ist Aufgabe der Gerichte.
Ein Vertragsbruch ist jedoch eine Ordnungswidrigkeit, die zur Anzeige gebracht werden kann!
NEIN! Du verwechselst Zivilrecht und Strafrecht. Es ist keine STRAFTAT einen Vertrag nicht einzuhalten. Lediglich ein zivilrechtliches Problem. Und die Polizei beschafft das Geld nicht zurück. Darüber entscheidet ein ZIVILgericht.
Dann zeig mir mal den Owi Tatbestand für „Vertragsbruch“.
Dennoch handelt es sich um einen Vertragsbruch wegen dem Anzeige erstattet werden kann!