Hippokratische Eid?
Was nützt der Hippokratische Eid der Weltgesundheitsorganisation wenn er nicht gesetzlich bindend ist und die Ärzte auf ihn schwören müssen.So bleibt es der Laune des Arztes überlassen ob er dem Patienten rechtzeitig hilft oder nicht.
2 Antworten
Der Arzt kann bei Missachtung des Eides (mittlerweile schwören die soweit ich weiß auch nicht mehr den hippokratischen Eid sondern einen anderen) seine Approbation verlieren. Dazu kommt noch, dass der Arzt strafrechtlich belangt werden kann zB wegen unterlassener Hilfeleistung.
Das ist Unsinn!!
Bei einer Vorsorgeuntersuchung kann der Arzt oft noch gar nicht wissen, welche gesundheitlichen Konsequenten es für den Patienten haben könnte. Manche Erkrankungen kommen erst viel später. Dafür wird der Arzt auch die bestmöglichen Behandlungen machen oder machen lassen. In die Zukunft schauen können auch Ärzte nicht, was für den Patienten alles noch kommen kann .
Patienten sollten auf jedenfall ein Recht darauf haben das der Arzt das bestmögliche veranlasst.Ich kenne mich nicht im Detail aus aber die aktuelle Gesetzeslage so vermute ich hinkt da hinterher.
Die Ärzte, die ich im Laufe meines Lebens , meiner Erkrankungen und den schweren Erkrankungen meines verstorbenen Mannes kennengelernt habe, und das waren viele Ärzte in vielen verschiedenen Praxen und Krankenhäusern, haben alle ihr Bestes getan, was Behandlungen angeht. Manchmal sind auch einem Arzt die Hände gebunden und er kann nichts mehr tun .....anders wäre mein Mann noch am leben.
Es bleibt abzuwarten ob sich die Menschen Politiker,Wähler in der Zukunft dazu durchringen können die Gesetzte zu ändern,anzupassen.
Was soll da geändert werden gesetzlich? Auch Ärzten sind, wie studiogirl schrieb, irgendwann die Hände gebunden und die Grenzen der Medizin erreicht.
Ok es kann so sein wie du schreibt.Ich meine das sie wirklich gesetzlich verpflichtend an den Eid der Weltgensundheitsorganisation gebunden sind.
Sie sind an ihren Eid gebunden....alles anderen wäre unterlassene Hilfeleistung. Das scheinst du irgendwie nicht zu verstehen .
Ich verstehe das schon.Die Ärzte handeln nach dem Eid meistens eben auf freiwilliger Bais wie du schon in deinem Kommentar geschrieben hast aber gesetzlich sind sie nicht fest an ihn gebunden noch nicht.Das sollte meiner Meinung nach dringend geändert werden in Deutschland.
Nein. Hast du meinen ersten Kommentar nicht verstanden? Der Eid verpflichtet sie gegenüber der weltweiten Ärzteschaft und Missachtung kann die Zulassung/ Approbation kosten. Alles andere regeln die Gesetze (wie erwähnt zB unterlassene Hilfeleistung aber auch Körperverletzung usw)
Ich bleibe dabei de jure sollten sie dazu verpflichtet werden.
Und ich bleib dabei, das SIND sie. Durch die entsprechenden Gesetze. Ist wie beim Anwalt: die sind einmal der Anwaltskammer und ihrem Eid verpflichtet UND durch Gesetze und Berufsordnungen juristisch gebunden.
Der Patient ist am Ende der,der schlecht dasteht weil den Ärzten ist es egal ob da einer früher gestorben ist oder nicht und der Patient hat keine rechtliche Handhabe kann nicht einklagen.
Nein! Wenn ein Arzt kriminell ist, ist er kriminell. Ob ein Eid, ein Gesetz oder der Klabautermann das untersagt. Und Behandlungsfehler und Nichtbehandlungen (ich wiederhole mich) sind strafbar und können zu Schadensersatzansprüchen führen, und die sind einklagbar.
Es gibt andere, nämlich ethisch-moralische Bindungsformen, die nicht immer gleich juristisch einklagbar sind.
Denen fühlen sich die, die sie geschworen haben, verpflichtet.
Das hast mit juristischen Gesetzen nichts zu tun, sondern mit Moral.
Ja das schon.Aber der Patient hat keine gesetzliche Handhabe.Wenn der Arzt z.b nach einer Vorsorgeuntersuchung nicht die best mögliche Behandlung einleitet kann der Patient nichts tun.Einige Ärzte nehmen bestimmt den verfrühten Tod des Patienten billigend in kauf.Derzeit hat das wahrscheinlich keine schweren Konsequenzen für den Arzt.