mündliche Haftprüfung?
Gestern war die mündliche Haftprüfung von meinem Bruder laut Anwalt erlebte er das erste mal so einen Fall.
1. Nach Akteneinsicht wundert der Anwalt sich darüber das er immer noch in UHaft sitz.
2.Bei der mündlichen Prüfung muss der Richter, Staatsanwalt, Verteidiger dabei sein.Gestern war es so das der Staatsanwalt nicht erschien. Und der Richter konnte nichts zu dem Fall sagen und sagte nur keine Ahnung ich habe die Akte nicht gelesen und wollte nur noch aufstehen und gab dem Anwalt die Aussagen von mir aus können Sie sitzen ich werde aufstehen. Ist sowas normal, dass der Richter nicht die Akte sich angeschaut hat obwohl er ein Termin hat und der Staatsanwalt nicht erschien.
4 Antworten
Der Richter hat sofort registriert, der Staatsanwalt ist nicht erschienen und o h n e den kein Haftprüfungstermin.
Der Anwalt brauchte ein bisschen länger um das zu kapieren (Anfänger, unerfahren).
Bleibt zu hoffen, dass er sogleich neuen Haftprüfungstermin beantragt hat.
Bei etwas gutem Willen hätte der Richter auch mal die StA anrufen können und fragen ob er vielleicht noch erscheint, der Staatsanwalt.
Ein Haftrichter macht den lieben langen Arbeitstag fast ausschließlich nur diese Haftprüfungstermine und hat dabei auch einen Ermessensspielraum, wenn die Sachlage zunächst Entlassung als auch Fortsetzung der U-Haft zulassen würde.
Vielleicht habt Ihr bei dem nächsten Termin das Glück oder die Fakten auf Eurer Seite.
Inhaltlich läuft die Haftprüfung so ab, dass der Beschuldigte zunächst Gelegenheit erhält, sich zu der ihm vorgeworfenen Straftat zu äußern. Wie auch sonst, hat er aber natürlich das Recht zu schweigen. Unabhängig davon, ob der Beschuldigte schweigt oder sich äußert, wird danach mündlich erörtert, ob nach dem derzeitigen Ermittlungsstand tatsächlich der für die Fortdauer der verhängten Untersuchungshaft notwendige dringende Tatverdacht vorliegt. Nachfolgend wird überprüft, ob auch ein Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr) vorliegt und ob eventuell eine Haftverschonung des Beschuldigten möglich ist. Hierbei argumentieren meistens der Staatsanwalt und der Strafverteidiger des Beschuldigten gegeneinander. Am Ende entscheidet dann der Ermittlungsrichter, wobei er entweder die Haftfortdauer anordnet, den Haftbefehl aufhebt oder eine Haftverschonung beschließt.
http://rechtsanwalt-strafrecht.de/untersuchungshaft/haftpruefung/
Der Ermittlungsrichter muss sich nicht unbedingt in die Akte einlesen. Er kann sich sein Urteil alleine durch die Aussagen des Strafverteidigers und des Staatsanwaltes bilden.
Aber dies war gar nicht möglich, weil der Staatsanwalt nicht erschien ist.
Ist sowas normal, dass der Richter nicht die Akte sich angeschaut hat obwohl er ein Termin hat und der Staatsanwalt nicht erschien.
In Gewisser Weise ja. Das Gericht muß an der Stelle prüfen, ob die Staatsanwaltschaft nicht richtig geladen wurde, also der Fehler auf Seiten des Gerichts liegt, oder ob die Staatsanwaltschaft nicht erschienen ist.
Gibt es gute Gründe das die Staatsanwaltschaft nicht vertreten war ( z.B. ein Verkehrsunfall auf dem Weg zum Gericht) wird ein neuer Termin angesetzt. Ansonsten wäre tendentiell dem Antrag der Verteidigung stattzugeben.
Nein es wurde kein Grund angegeben, nur das er nicht erscheinen wird. Der Richter möchte sein Urteil in paar Tagen aufklären wie soll das gehen wenn noch nicht mal die Chancen bestand, das der Anwalt vortragen kann. Entscheidet der nach Lust und Laune..Ich denke mal es wird definitiv eine Beschwerde geschrieben an das Landgericht.
Er wird ja bicht grundlos in Haft sitzen. Und das der Richter so etwas sagt und macht, glaube ich keineswegs.
Also ich habe es von unserem Anwalt gehört glaube nicht das man sich sowas ausdenkt :)
Nein wurde nichts gemacht, er wiederholte sich das er keine Ahnung hat um was es in dem Gericht geht die Akten habe ich nicht gelesen. Mache ich irgendwann sagte er. Also ich finde das verhalten von beiden nicht toll. Hoffe die Beschwerde bringt mehr