Zählt ein 450€ Job mit rein, bei der Sozialhilfe?
Also wenn alle Familienmitglieder jeweils bspw. einen ausüben würden, wäre es dann so, dass dieser Betrag abgezogen wird oder nicht?
2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Geld, Recht, Minijob
Wenn du mit Sozialhilfe das ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter meinst, dann würde für jede Person ab dem 15 Lebensjahr die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll gelten und das übrig bleibende anrechenbare Erwerbseinkommen auf den Bedarf angerechnet.
Bei 450 € Brutto = Netto würde der Freibetrag bei 170 € und das anrechenbare Erwerbseinkommen im Regelfall dann bei 280 € liegen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ja, alles was über die Zuverdienstgrenze geht, wird auf den Regelsatz der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Hier die genaue Auflistung der Freibeträge
https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-zuverdienst/#freibetraege