Darf die Schutzgebühr für einen Tierheimhund erst nach über einen Jahr eingefordert werden?

5 Antworten

Natürlich dürfen die in Österreich das, so wurde es doch vereinbart, bis auf die Zeit vielleicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Habt ihr denn mündlich einen Vertrag geschlossen über die Höhe der Schutzgebühr und wann diese zu bezahlen ist?

Warum habt ihr den Impfpass nicht sofort bei Abholung verlangt?

Ist ja ein sehr seltsames Tierheim. Oder handelt es sich da eher um eine Tierschutzorganisation?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst Hundebesitzer und ehrenamtlicher Verhaltensberater

darknesskitty 
Beitragsersteller
 05.05.2020, 14:32

Wir hatten eine Probezzeit von 2 Monaten es hat geheißen: "Impfpass bekommen wir nach der Probezeit zugeschickt" Es ist nie einer gekommen. Es ist ein großes Tierheim in Österreich (Arche Noah).

Revic  05.05.2020, 15:04
@darknesskitty

Dann ist auch das Tierheim seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen. Ihr schreibt denen einfach, dass ihr die Schutzgebühr bezahlt, wenn ihr den Impfpass bekommt. Wenn der nicht mehr da ist, ist das deren Problem.

Was ist das denn für ein Tierheim ????
Unglaublich finde ich das !
Normalerweise wird ein Übergabevertrag gemacht, Vorbesuch, Nachbesuch, Gebühr bei Übergabe, dann bekommt man auch den Heimtierausweis usw.

In diesem Fall würde ich das alles verlangen, sonst kein Geld.


darknesskitty 
Beitragsersteller
 05.05.2020, 14:34

Es gab einen Vorbesuch, und wir waren 4 Mal dort bevor wir den Hund bekommen haben. Aber wir haben nie einen Vertrag unterschrieben nur unsere Daten dort hinterlassen.

Es ist nur vor ein paar Monaten ein Zettel gekommen (da hatten wir den Hund schon min. 9 Monate) das um die Schutzgebühr gebeten wird,

Jetzt ist die Frage muss ich das bezahlen?

Nein .....

Ja, das ist schon ein eigenartiges Verhalten. Aber: Der Tierschutz macht einen arm, das weiß ich aus eigener, jahrzehntelanger Erfahrung!

Es sind auch nur Menschen, die evtl. überfordert sind, denn Tiervermittlung ist ein undankbares "Geschäft"! Man muß dem neuen Besitzer Vertrauen entgegenbringen, weiß nie wie es weitergeht. Der Tierschutz ist ausschließlich durch Spenden machbar und ehrenamtlichen Mithelfern. Da kommt es u. U. schon mal vor, das was schief läuft.

Aber Fakt ist doch: Ihr habt einen Hund vom Tierheim genommen. Wie es aussieht ohne Impfpass, gut, der kann verloren gegangen sein oder es hat ihn nie gegeben. Aber das Tier ist bei Euch und dann macht Ihr eben alles selbst.

Du schreibst nicht, wie hoch die Schutzgebühr sein sollte. Eine Steuer gibt es darauf nicht, denn e. V., also eingetragene Vereine, zahlen in der Regel keine Steuern, es sei denn sie machen riesige Einnahmen, die die Kosten bei weitem überragen würden, aber den Verein möchte ich mal sehen.... ;)

An Eurer Stelle würde ich mit den Leuten persönlich reden und wenn Ihr es Euch leisten könnt, überweist die Schutzgebühr, denn lt. Deiner Beschreibung handelt es sich tatsächlich um ein Tierheim und nicht um einen Pseudo-Tierschutzverein, wie es sie leider auch immer noch gibt.

Normalerweise verlangen die Organisationen zwischen 250€-350€ für einen Hund, der allerdings dann entwurmt, geimpft und gechippt und falls alt genug, auch schon kastriert wäre.

Ihr könnt ja die Leistungen, die der Hund nicht mibekommen hat, von der Schutzgebühr abziehen, wenn es Euch so wichtig wäre.

Aber bitte bedenkt, Tierschutz ist eine nervenzehrende, kostenintensive und zeitraubende Schwerstarbeit, die nur eines zum Ziel hat: Den Tieren zu helfen.

Wie gesagt: Schwarze Schafe gibts überall... man muß differenzieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung