Nachbarn wollen mir ans Bein pinkeln?

5 Antworten

Wenn Du solche Probleme mit der „sozialen Unterschicht“ hast, dann solltest Du in eine „bessere“ Wohngegend ziehen. Da Du ja aus besser Schicht bist, kannst Du Dir das ja leisten. Im übrigen müssen die nichts beweisen. Wenn sie glaubwürdiger sind als Du, dann bekommst Du Ärger.
Vielleicht solltest Du allgemein mal Deine Einstellung zur Gesellschaft überdenken. Denn so wie Du redest (siehe Deine andere Frage)m bist DU derjenige, der asozial ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

SiriusBlack1 
Beitragsersteller
 08.05.2020, 13:07

Da fühlt sich wohl einer angesprochen, nicht?

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Mach eine (schriftliche) Aussage/Stellungnahme, dass das nicht stimmt. Sie müssen dir das beweisen.

Die dann wegen Verleumdung anzeigen könntest du machen. Ob dir das was bringt ist fraglich.

Woher ich das weiß:Recherche

Falsche Anzeige ist auch eine Straftat.

Wenn du dir sicher bist und da geht jemand zur Polizei .. Gegenanzeige machen.

Wird zwar wahrscheinlich im Sande verlaufen, also: Verfahren eingestellt, weil Aussage gegen Aussage, aber verursacht zumindest ein Nachdenken, wenn da ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat angezeigt wird, auf die Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren steht. Die 5 Jahre sind zwar wohl nur für Extremfälle, also wenn jemand ein Mord angelastet werden sollte, aber der Gesetzestext ist doch schon mal eine Abschreckung:

§ 164 StgB Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Woher ich das weiß:Recherche

Na wenn sie keine Beweise haben passiert garnichts. Die Schuld muss dir ja nachgewiesen werden

Die müssen es erst mal beweisen können.
Ansonsten solltest du nichts machen, sonst bist du nicht besser als die.