Will haben privat Kauf/Artikelbeschreibung neu/bei Erhalt total abgenutzt,was kann man tun?

Hallo Leute,

also es geht hier um folgendes ich habe eine Tasche auf will haben gekauft.
In der Beschreibung stand: Neu
und auf den Fotos sah die Tasche auch gut aus.
mit der Verkäuferin hatte ich davor auch geschrieben habe sie gefragt in welchen Zustand die Tasche ist(Gibt es Kratzer an der hardware usw), sie schrieb in „sehr gutem Zustand“ dann schickte ich der Frau ein Bild von dem gleichen Taschen Modell von der Website um sicher zu gehen das es die Farbe ist die ich wollte. Sie schreib : „ja das ist die Farbe“. (Auf den fotos die sie mir zu kommen lies war die Farbe dünkler und sie meinte es ist die Farbe aber wegen dem Licht habe ich das nicht so hinbekommen.)
nun ja heute habe ich die Tasche erhalten und ich war richtig enttäuscht, erstens ist es eine ganz andere Farbe als die wo sie sagte „ja das ist die Farbe“ die Farbe ist genau so dunkel wie auf den Fotos wo sie meinte das ist nur das Licht.
„neu“ und in „sehr gutem Zustand“ ist die Tasche auch nicht, die goldenen Hardware hat sich schon zu Kupfer verfärbt und der Riemen an dem man die Tasche lang tragen kann ist so extrem abgenutzt es sieht schon so aus wie Rost(wenn ihr wisst was ich meine) ja das Leder hat keine Kratzer aber die Tasche ist keineswegs neu wie beschrieben und die Mängel hat sie mir nicht gesagt obwohl ich danach fragte.
für diesen Müll habe ich fast 600€ bezahlt.
Und natürlich möchte ich mein Geld gerne zurück haben weil das arglistige Täuschung war und nichts dem entspricht was ich mir mit der Frau ausgemacht hatte.
ich habe ihr diesbezüglich schon geschrieben und warte auf eine Antwort.
Nun meine Frage an euch, 600€ ist denke ich für keinen wenig Geld. Wenn sie mir das Geld nicht zurück geben möchte und die Tasche nicht zurück nehmen möchte, würde ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten aber was geschieht danach ? Muss ich dann Däumchen drehen und enttäuscht werden das sich niemand drum kümmert? Oder geht sowas vor Gericht?
Hat jemand von euch Erfahrung damit?
ausserdem hat sie nur geschrieben: dies ist ein privat Verkauf deshalb kein Umtausch möglich.
Es steht Nichts von Gewährleistung oder sonstiges. Ist das ein Vorteil für mich oder nicht?

Danke im Voraus

Recht, willhaben
Bitte helfen Jura Hausarbeit?

Facebook (im Folgenden: F) ist als Anbieter sozialer Netzwerke mit in der Bundesrepublik ca. 30 Mio. und weltweit ca. 2 Mrd. aktiven Nutzern nicht nur im Social Media Bereich von enormer Bedeutung, sondern wird auch als Nachrichtenkanal von vielen Menschen, insbesondere Jugendlichen, genutzt. Nachdem in Ludwigshafen eine Jugendliche von ihrem Ex-Freund erstochen wird, der vor 2 Jahren als Flüchtling nach Deutschland eingereist war, ist die Aufregung in sozialen Netzwerken groß. In diesem Kontext postet T auf Facebook folgenden Text:

„Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Minister haben die Grenzen geöffnet und unser Land durch unkontrollierte Massenzuwanderung ins Chaos gestürzt.

Die korrupte Asylindustrie bedient sich der scheinheiligen Medien, die jeden Kritiker von Rechtsbruch in die „rechte Ecke" stellen. Frau Merkel, Sie haben Blut an Ihren Händen. All die Menschen, die von der Hand unkontrolliert in unser Land gelassener Krimineller umgebracht worden sind, das sind Ihre Toten! Das Maß ist voll, Frau Merkel!“

F löscht den Post der T unter Hinweis auf Ziffer 5.1 und 5.2 der Nutzungsbedingungen, nach denen einzelne Inhalte durch F entfernt werden können. In Ziffer 5.1 der Nutzungsbedingungen erlegt F den Nutzern auf, keine „Rechte einer anderen Person“ zu verletzen. In Ziffer 5.2 behält sich F vor, „glaubwürdige körperliche Bedrohungen, die sich an einzelne Personen richten“, zu entfernen. Ferner untersagt F u.a. „Hassbotschaften“. Hassbotschaften werden definiert als „Berichte, die Personen basierend auf Rasse, Identität, nationaler Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Behinderung angreifen“.

T klagt gem. §§ 249, 280, 241 Abs. 2 BGB vor den Zivilgerichten auf Wiederherstellung des Posts. F habe mit der Löschung die Pflichten zur Rücksichtnahme auf die Grundrechte der T und damit ihre Rechte aus dem Schuldverhältnis verletzt. F entgegnet, dass T ja ein anderes Netzwerk nutzen könne und verweist auf das ihr allein zustehende Recht, die zivilrechtlichen Nutzungsbedingungen anzuwenden und zu interpretieren. Die Äußerungen seien als Hassrede gegen Flüchtlinge und als Schmähung von Frau Merkel anzusehen. Die Klage der T wird in allen Instanzen, zuletzt durch den BGH, abgewiesen.

T legt Verfassungsbeschwerde ein. Prüfen Sie bitte gutachterlich, ob die Verfassungsbeschwerde der T Aussicht auf Erfolg hat.

Ist das eine urteilsverfassungsbeschwerde oder eine rechtssatzverfassungsbeschwerde?

Studium, Politik, Recht, Jura, Philosophie und Gesellschaft
Habe mir vor ca. 3 Wochen einen neuen Elektro-Dreirad-Kabinenroller gekauft, und wir möchten die Rückabwicklung des Vertrages?

Da mein Ehemann schwerbehindert ist, aber trotzdem noch gerne mobil sein möchte, hatte er sich vor ca. 3 Wochen ein Elektro-Dreirad-Kabinenroller gekauft. Hier kann er alles von der Lenkstange aus bedienen, eigentlich ideal. Der Artikel wurde von der Firma (deren Fahrer) ausgeliefert und er musste dann den Verkaufspreis von 7000 Euro an den Fahrer bezahlen. Der Fahrer fuhr den Kabinenroller direkt in unsere Garage (die nicht so hell ist). Mein Ehemann sitzt im Rollstuhl auf ca. 2 m Abstand hinter diesem Fahrzeug, ebenso der Abstand zum Fahrer (wegen Corona). Das was wir aber sofort bemängelten, war die signalrote Farbe des Fahrzeugs, wo mein Mann doch bordeaux bestellt hatte. Der Fahrer sagte dazu, dass eben die Farbe "bordeaux" bei jedem Hersteller anders ausschaut, da war er schon sehr bedröppelt. Als dann der Fahrer wieder weg war, kontrollierte ich mit meinem Mann das Fahrzeug und stellten weiterhin fest, dass beide Fensterscheiben komplett unten waren und der Sitz beschädigt war (das Innenleben kommt heraus). Außerdem sieht das Fahrzeug von innen so aus, als wenn es schon gebraucht wäre. Der Fahrer war mittlerweile ca. 1/2 Stunde von unserem Wohnort weg. Mein Mann rief ihn an, er möchte doch bitte das Fahrzeug bei uns abholen. Er sagte, dass er bei einem Kunden wäre und sich später meldet. Wir haben dann 2 Std. gewartet, er kam nicht. Dann haben wir der Verkaufsfirma eine Email mit diesem Problem mitgeteilt. Ca. 1 Stunde später rief die Sachbearbeiterin bei uns an, wollte meinem Mann einen Preisnachlass anbieten. Er forderte aber, dass das beschädigte und falsche Fahrzeug sofort bei uns abgeholt wird und gegen ein neues ausgetauscht wird. Am nächsten Tag teilte man ihm mit, dass die Lieferung eines neuen Fahrzeugs ca. 3 - 4 Wochen dauern kann. Er hatte nun die Nase voll und machte einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Da er seit vielen Jahren unter Parkinson, MS und Rheuma leidet, hat sich durch diesen ganzen Stress sein Krankheitsverlauf verschlimmert. Inzwischen forderte diese bösartige Sachbearbeiterin von ihm und seiner Familie (Ehefrau, Tochter und Enkelkind) einen Corona-Test, ansonsten könnte der Fahrer das Fahrzeug nicht abholen. Er hat dann einen Test gemacht, der negativ war, dass musste er nachweisen. Also alles in Ordnung. Jetzt endlich, nachdem mein Mann eine Frist für Donnerstag, den 11.3. gesetzt hat, wird das Fahrzeug morgen abgeholt. Allerdings würde er von seinen 7000 Euro nur noch 6500 Euro zurückerhalten und das erst nachdem das Fahrzeug bei uns abgeholt wurde. Obwohl er in bar bezahlt hatte, soll er das Geld per Banküberweisung erhalten. Kann mir bitte jemand helfen?

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Recht, Auto und Motorrad
Findet jemand bei dieser Inhaltsangabe die Fehler?

Die Sage „Der Mann im Sack" ist Mündlich überliefert worden es gibt also keinen Autor und kein genaues Entstehungsdatum. Die Geschichte handelt von einem Schustergesellen der sich zweimal betrügerisch verhält aber seinen Fehler am Ende einsieht und ihn wiedergutmacht. 9 Es beginnt mit der Ankunft des Schustergesellen Hans Sachs in Erfurt. Die lange Wanderschaft hat ihn müde und hungrig gemacht. Er suchte eine Schusterherberge. Er irrt hungrig durch die Stadt. Plötzlich fühlt sich durch den verlockenden Essensduft, der ihm aus dem Gasthof „Zur Hohen Linde" entgegenweht, angelockt. Er begibt sich hinein und wird sofort er nach seinen Wünschen gefragt. Sein Hunger verführte ihn dazu, große Mengen an Essen zu bestellen, ohne sich zu fragen, wie er das bezahlen soll. 12 15 18 Als der Wirt nach der üppigen Mahlzeit von seinem Gast hört das er seine Rechnung gar nicht begleichen kann, wird er so zornig, dass er ihn von zwei Knechten in einen Mühlsack stecken lässt. Das ist bei Betrügern, die ihre Rechnung nicht bezahlen, in Erfurt so üblich. 21 Gegen Morgen hört ihn eine Magd jammern. Sie hat Mitleid mit ihm. Sie entlässt ihn für kurze Zeit aus dem Sack. Als sie aber Gefahr laufen entdeckt zu werden, bittet sie ihn, wieder zurück in den Sack zu kriechen. Er aber weigert sich und nur weil sie ihm Geld anbietet, kriecht er zurück. Damit hat er die Magd, die ihm helfen wollte, so sehr gegen sich aufgebracht, dass sie ihn mit dem Besenstiel bearbeitet. Sie schlägt so lange auf ihn ein

Deutsch, Recht, Inhaltsangabe
Ausbeutervertrag in der Pflege?

Ich habe mich Dezember in einem Pflegeheim beworben, und bei dem Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt im April würde die 3 jährige Fachkraft Ausbildung beginnen. Dies hat mir die Pflegedienstleitung und die Wohnbereichsleitung gesagt daher habe ich einen Helfer Vertrag von Januar bis April bekommen.

In den Betrieb arbeiten zu 80% nur Ausländer die kein Deutsch können, leider wurde angefangen das ich gemobbt werde mit der Begründung das ich "Geld" verdiene über mich wird im Hintergrund schlecht gesprochen etc

Bis ich dann herausgefunden habe das die 3 jährige Ausbildung im Oktober ist, und man mich von Seiten der Leitung angelogen hat, ebenfalls war dann eine Verlängerung des Vertrages von April bis Oktober zur Ausbildung geplant,die ich bis heute nicht bekommen habe.

Die Pflegedienstleitung und die Wohnbereichsleitung sind miteinander verheiratet, habe am Montag mal wieder die Pflegedienstleitung gefragt, und er sagte gehe zu Heimleitung und frage nach der Verlängerung die Heimleitung sagte sie will mich gerne Verlängern, er braucht aber das okay der Wohnbereichsleitung. Ich dann zurück zur Station und die Pflegedienstleitung der ja gleichzeitig auch der Ehemann der Wohnbereichsleitung ist war bei der Wohnbereichsleitung.

Sie Pflegedienstleitung fragte mich was die Heimleitung gesagt hat, und ich sagte ich brauch das okay der Wohnbereichsleitung. Habe sie dann gefragt ob sie zur Heimleitung kann wegen den okay, sie darauf sie hat heute keine Lust darauf wenn überhaupt am Mittwoch. Ihr Ehemann darauf das mein Vertrag Ende März abläuft und sie es machen wollte.

Finde das Verhalten unfassbar.

Hatte in diesen fast 3 Monats Vertrag eine Probezeit von 4 Wochen und sie meinte ich wäre noch in der Probezeit und im Vertrag steht das sie nach 4 Wochen beendet ist. Sie dann daraufhin, sie hätte doch informiert werden.

Hat sie mir gerade wirklich gesagt das sie informiert hätte wollen, nach den Motto sie wollen mich vor der Probezeit kündigen?

Meine Arbeit wird nicht kritisiert und mache sie sehr gut. Die Ausländer Mobben mich aber, und das Verhalten der Wohnbereichsleitung ist auch fraglich.

Was sagt ihr zu dem? Lasse ich mir zu viele gefallen?

Ich bin ein sehr höflicher Mensch, der einen immer entgegenkommt und viel Verständnis hat das klingt aber hart nach Ausbeutung und das kollegiale miteinander ist sehr schlecht.

Ich sollte glaube ich das Heim wechseln.

Pflege, Recht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Fenster/Grenzbebauung/was darf ich auf meinem Grundstück?

Hallo meine Lieben

mein Schwiegervater hat vor paar Jahren die Werkstatt verkauft, die direkt beim Wohnhaus steht. Der „nette“ Herr der die Werkstatt gekauft hat, hat in die Werkstatt noch eine Wohnung gebaut.
3 Fenster von ihm sind direkt bei unserem Garten (Grenzbebauung). Neben unserer Haustür ist direkt ein Fenster wo er immer gafft, wie und was wir auf unserem Hof machen. Neben dem Fenster sind noch 2 Große Werkstattfenster grünlich. Bei den 2 großen Fenster steht unser Carport (war schon als er die Werkstatt gekauft hat). So nun zu meinen Fragen:

  • wir fühlen uns vor dem Haus und im Garten total beachtet von dem. (Er sagt uns wie und was wir auf unserem Grundstück zu machen haben wegen seinen Wänden). Was dürfen wir?
  • dürfen wir vor die Fenster irgendein sichtschutz machen, dass er weder in unseren Garten, noch auf unseren Hof gaffen kann?
  • dürfen wir, da wo unser carport steht auch direkt auf die Grenze was mit Wänden bauen, auch wenn er da seine werkstattfenster hat?
  • dürfen wir eine Plane an unserem Carport befestigen, dass wir Windschutz haben?
  • dann hat er auf das Dach noch eins gebaut das auf unser Grundstück ragt, sowie eine Blechwand an die wand zu unserem Garten gebaut die auch auf unser Grundstück ragt. Dürfen wir ihn auffordern das Dach und die Blechwand weg zu machen, so dass es nicht mehr auf unserem Grundstück ist?

dieser Mann ist so anstrengend!
danke schonmal für die Antworten.

Recht, Rechte, Grundstück
Architekt Betrug?

Hallo Community, ich brauch euren Rat..

Wir haben mit einem Architekten einen Vertrag darüber geschlossen, dass dieser die Pläne für unser Haus und einen Bauantrag beim Bauamt stellen und damit die Baugenehmigung für unser Haus sichern sollte. Der Vertrag sah einen Festpreis von 5000€ vor, wobei 2000€ als Vorschuss gezahlt werden sollten und das restlich Geld dann, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde. Der Architekt versprach uns alles in 1-2 Monaten zu erledigen.
Nun kam es jedoch zu erheblichen Verzögerungen, da der Architekt ständig Pläne erstellte, die mit den Bauvorgaben des Bauamts nicht übereinstimmten und zusätzliche Geld forderte (für seine Arbeitsversicherung und für die Bauvorlageberechtigung), was jedoch nicht im Vertrag geregelt war. Wir zahlten ihm dieses zusätzliche Geld, da er sonst die Weiterarbeit einstellen wollte. Nach großer zeitlicher Verzögerung war der Plan nun fertig und er stellte den Bauantrag beim Bauamt.
Nach einiger Zeit meldete sich das Bauamt bei uns und informierte uns darüber, dass noch etliche Unterlage fehlen. Als wir den Architekten konfrontierten, hat er uns nur wieder hingehalten und uns darauf vertröstet, dass er nur noch einige Wochen braucht.
Ab diesem Zeitpunkt haben wir beschlossen die Zusammenarbeit zu kündigen und uns einen neunen Architekten für unser Vorhaben zu suchen, den wir schließlich auch gefunden haben. Den Vertrag mit dem bisherigen Architekten haben wir aufgelöst und vertraglich festgehalten, dass wir die bisherigen Baupläne weiter nutzen können.
Nach einigen Tagen bekamen wir jedoch erneut einen Anruf vom Bauamt, dass uns darüber informierte, dass der vorherige Architekt die Nutzung der Pläne nicht erlaubt.
Nun zu meiner Frage: Darf er uns die Nutzung der Pläne verweigern? Können wir den gezahlten Vorschuss zurückverlangen, da wir im Endeffekt keine Leistung erhalten haben und der Architekt nun auch die Nutzung der bisherigen Leistung verbietet?
Können wir allgemein Klage erheben, wegen der ganzen verlorenen Zeit, die uns seine Unzuverlässigkeit gekostet hat?

Danke schonmal für die Antworten!

Recht, Architekt, Bauantrag, Baugenehmigung

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