Arbeitszeitbetrug durch vorsätzlich nicht nachgewiesene Überstunden?

Unsinkable2  10.03.2021, 09:30

Hast du irgendeinen wirtschaftlichen Vorteil, etwa in Form "schwarz" ausgezahlter Überstundenvergütungen; oder so?

Wulfgardodin 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 09:31

Nö. Wozu auch. Wie gesagt verdiene nicht schlecht und zahle wie geschrieben auch jeden Monat und das nicht wenig.

Unsinkable2  10.03.2021, 09:38

Wie sind Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt?

Wulfgardodin 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 14:23

Ich arbeite beim Staat

5 Antworten

Hier wäre die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gefragt, der darf es dir eigentlich nicht gestatten unentgeltlich Überstunden zu leisten, wenn dir laut Vertrag was dafür zusteht.

Außerdem kann man so nicht nachvollziehen, ob du dich an die 10-Stunden-Grenze hältst und das Mindestlohngesetz eingehalten wird.


Wulfgardodin 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 09:28

Ich verdiene genug keine Angst.

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Wulfgardodin 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 09:30

Soweit ich es rechtlich ergoogeln konnte liegt es in der Pflicht des Arbeitnehmers seine Arbeitszeit zu dokumentieren um Ansprüche durchsetzen zu können da er in der Beweispflicht ist. Aber darum geht es ja nicht.

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Koernchen79  10.03.2021, 09:36
@Wulfgardodin

Ich kann es halt logisch auch nicht nachvollziehen. Die Düsseldorfer Tabelle bezieht sich ja auf das Nettoentgelt, wovon du einen Anteil als Unterhalt zahlst. Unterm Strich hättest du doch trotzdem mehr als jetzt.

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Wulfgardodin 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 09:52
@Koernchen79

Nein eben nicht. Ich bin neu verheiratet. Das Geld des Ehegatten wird insoweit eingerechnet das der Selbstbehalt sinkt. Und die Düsseldorfer Tabelle geht mittlerweile beim Einkommen in viel kleineren Schritten nach oben. Und meine Frau sieht es verständlicherweise nicht ein für meine Kinder aufzukommen auch wenn es nur indirekt ist. Ich habe nicht mal das Geld nen Führerschein zu machen. Unterhalt zu zahlen ja das ist selbstverständlich und zu Recht die Pflicht des Vaters aber das nen Kind fast 1000 Euro im Monat bekommt ist mehr als ausreichend finde ich. Ist ja nicht so das es nicht andere Dinge nicht auch von mir bezahlt bekommt wie Kindergarten den ich übrigens zu 80% zahle, sowie Hälfte Beteiligung an Möbel, Kleidung, Ausflüge, Teilhaber an Gesellschaft und Unternehmungen. Ich bin sicher keiner der Väter die sich drücken was das angeht. Aber ich sehe es auch nicht ein noch mehr rein zu stecken. Jedes Kind (1 ist 4 das andere 13) bekommt im Schnitt so viel wie einer im Mindestlohnsektor. Die kleine alleine fast 700 Euro. Also nein ich weigere mich da entschieden. Die große kenne ich nicht mal, weiss weder wie sie aussieht noch welchen Schulstraße oder sonst was. Habe nicht mal die Nummer der Mutter. Das letzte was ich erfahren habe ist das sie keinen Kontakt zu mir als Vater wünscht. Das ist jetzt 8 Jahre her. Ok dann ist es eben so. Aber ich will kicht noch mehr zahlen als wie ich muss. Deswegen nur die Frage ob es Betrug ist da ich meine Arbeit nicht verlieren will. Dem AG entsteht ja kein Schaden. Und da keiner Die Überstunden nachweisen kann ob sie tatsächlich geleistet wurden und das schon gar nicht auf einige Jahre gesehen sollte das Vom Unterhalt her kein Problem sein. Meine Gehaltsabrechnung sowie die Jahresabrechnung bekommen beide Mütter von mir per Post. Also von daher ist es kein Problem denke ich. Es geht mir hier nur um den Job.

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Koernchen79  10.03.2021, 10:06
@Wulfgardodin

Ich habe dir ja auch nicht vorgeworfen sich zu drücken ;-).

Ich hatte vor 10 Jahren oder so mal beim Jugendamt gefragt, da hieß es, das Gehalt des Ehepartners bleibt außen vor. Wäre ja auch irgendwie unfair.

Wir lassen die Berechnung und Zahlung über das Jugendamt laufen. Ist wesentlich einfacher und gibt auch weniger Stress unter den Beteiligten.

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Wulfgardodin 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 11:27
@Koernchen79

Mit dem Jugendamt habe ich Gott sei Dank nix zu tun und bin auch froh das nicht zu haben. Das letzte was ich gebrauchen kann ist ein Titel der nur gerichtlich Abänderung ist. Denn sollte man den Job verlieren und dann eine schlechter bezahlte Arbeit haben dann muss trotzdem der im Titel festgelegt Satz gezahlt werden ob man kann oder nicht.

Ja das Einkommen des Ehepartners wird nicht eingerechnet im Sinne das der Partner zur Zahlungserfüllung heran gezogen wird. Aber das Einkommen das Partners wird herangezogen um den Selbsteinbehalt zu berechnen. Denn der Ehepartner hat mir gegenüber eine Unterhalt und Fürsorgepflicht, was bedeutet das er wenn mir zu wenig zum leben bleibt umterhaltspflichtig wird. Sprich was mir dann fehlt muss er ausgleichen wie einen höheren Anteil an Miete und Lebenskosten übernehmen. Ich habe auch nix was ich in die Berechnung einfließen lassen kann. Ich besitze keinerlei Versicherungen außer den gesetzlichen. Ich habe kein Auto, wohne direkt neben der Arbeit. Ich habe auch keine Aufwendungen für die Arbeit. Kleidungsreinogung erfolgt durch den Arbeitgeber. Werbungskosten oder dergleichen habe ich auch nicht. Das merkt man auch jedesmal in der Steuererklärung das ich immer nachzahlen darf und das ist auch nicht wenig.

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Koernchen79  10.03.2021, 15:13
@Wulfgardodin

Ein gerichtlicher Titel ist das auch nicht. Die fordern Anfang des Jahres eine Gehaltsabrechnung an und schicken dann den neuen Zahlbetrag oder halt nicht. Sollte sich unterjährig was ändern, ruft man halt an und schickt eine neue Abrechnung.

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Wulfgardodin 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 09:55

Die Firma ist so groß das der Arbeitgeber gar nicht in der Lage ist das zu kontrollieren ^^

Das wäre eher der Fall wenn man viele Stunden schreibt da das in der Lohnbuchhaltung ja als Mehrkosten / Mehrlohn auftaucht, nicht aber wenn der Lohn gleich bleibt.

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Die Frage wäre eben die, ob die Unterhaltsberechtigten mehr Geld bekämen, wenn du dir deine Überstunden bezahlen lassen würdest ?

Du schadest dem Arbeitgeber nicht, weil er weniger bezahlen muss.

Wenn du dir die Überstunden bezahlen lässt, was würde für dich am Ende noch netto übrigbleiben, wenn du mehr an die Unterhaltsberechtigten zahlen würdest ?

Die Unterhaltsberechtigten bekämen zwar mehr Geld, aber du hättest wahrscheinlich auch etwas mehr an netto.

Weiss nicht, ob du in eine Rentenkasse Beiträge zahlst. Wenn das der Fall ist, dann zahlst du auch etwas mehr mit den ausgezahlten Überstunden in die Rentenkasse ein. Machst du viele Überstunden über einen längeren Zeitraum, so hat das später auch Auswirkungen auf die Höhe deiner Rente.

Wenn du unentgeltlich Überstunden machst, ist das gegenüber dem Arbeitgeber unproblematisch.

Schwierig hingegen wird es bei der Unterhaltsverpflichtung, denn dieser kommst du bei freiwilligem Einkommensverzicht nicht mehr vollständig nach.

Dein eigenmächtiger Verzicht darf nicht zu Lasten der Unterhaltsberechtigten gehen.


Wulfgardodin 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 09:33

Was aber wiederum nur der Fall ist wenn der Mindestunterhalt nicht gewährleistet werden kann.

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Betrug am Arbeitgeber eher nicht, weil das StGB für einen strafbaren Betrug ausdrücklich eine Schädigung des Betrogenen verlangt. Es wäre mal interessant, ob es als Betrug am Unterhaltsberechtigten aufgefasst werden könnte, obwohl derjenige ja nicht der ist, der getäuscht wird.


Wulfgardodin 
Beitragsersteller
 10.03.2021, 09:27

Ich zahle den vollen Unterhalt, freiwillig. Hab keinen Titel und nix. Dafür das ich mein erstes Kind nicht mal kenne und es keinen Kontakt will wieso dann mehr zahlen als nötig. Dann könnte jeder der seinen Unterhalt normal zahlt ja dazu gezwungen werden Überstunden zu machen oder Nebenjobs um noch mehr zu zahlen. Ach sie zahlen zwar gut aber wir haben ausgerechnet mit Überstunden und Nebenjob könnten sie locker das dreifache zahlen und mal ehrlich knapp 1800 Euro für 2 Kinder sind wirklich nicht viel. Es sollte mindestens schon das doppelte sein. Achtung Ironie!!!

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Ich halte das Vorgehen nicht für Betrug im strafrechtlichen Sinne, da der AG dadurch keinen Nachteil erleidet; wie das hinsichtlich der SV-Anteile aussieht, müsste ein Anwalt prüfen. Allerdings handelt es sich m.E. um einen Umgehungstatbestand im unterhaltsrechtlichen Sinn, da die Unterhaltsberechtigten hier wissentlich und vorsätzlich geschädigt werden.