Unverbindlicher Kaufvertrag/Auto?
Hallo Zusammen,
Zwecks Interesse an einem Auto wollte ich eine Besichtigung/Probefahrt vereinbaren.
Das Auto steht in einer Filiale die etwas weiter von mir entfernt ist, deswegen meinte der Händler er würde das Fahrzeug in eine nähere Filiale bestellen, was natürlich klasse für mich ist.
Nun soll ich aber ein unverbindlichen Kaufvertrag unterschreiben, damit der Händler das Fahrzeug in die Filiale bestellen kann. Verkäufer behauptet mehrmals das es kein Kaufvertrag ist, was er auch nochmal in der Email geschrieben hat.
Muss ich mir Sorgen machen wenn ich denn Vertrag unterschreibe und per Mail zurück schicke?
Habe auch bereits im Netz etwas von Widerrufsrecht zwecks Fernabsatzgeschäft gelesen, falls er mich wirklich übers Ohr hauen würde was ich nicht denke, da es auch eine große Gebrauchtwagenkette ist. Aber würde dieses Fernabsatzgeschäft auch in Kraft treten wenn ich die Unterlagen unterschreibe?
Vielen Dank für eure Hilfe.
11 Antworten
Also, ganz ehrlich, das würde ich nicht machen. Das hört sich komisch an. Warum sollst du überhaupt einen unverbindlichen Kaufvertrag unterschreiben? Was hat der Verkäufer denn davon, wenn der Vertrag sowieso unverbindlich ist? Abgesehen davon, dass man eben einen Kaufvertrag macht, weil er eigentlich nicht unverbindlich ist…
Es gibt die große Kette AutoHero, die handhabt das grob ähnlich, wie du es hier angerissen hast. Da kaufst du aber definitiv ein Auto und bezahlst es, bekommst es geliefert in eine Filiale in deiner Ecke, du schaust es an und hast dann die Möglichkeiten es unter zeitlicher Begrenzung und einer maximalen Kilometerleistung, die du in der Zwischenzeit erbracht haben darfst, wieder rückabzuwickeln. Aber da muss man sich eben vor Augen führen, dass du definitiv ein Auto kaufst und es nur zurück abwickeln kannst. Ich finde, dass das nach Ärger schreit, weil du das Auto letztlich nicht selbst vor dem wirklichen, tatsächlichen Kauf gesehen hast und ich nur darauf warten würde, dass bei einer möglichen Rückabwicklung dann doch irgendein Kratzerchen angeblich neu aufgetreten ist oder sonst was. Ich habe bei besagter Kette neulich mal geschaut und tatsächlich ein relativ günstiges Fahrzeug gefunden, mich aber definitiv aufgrund dieser Unwägbarkeiten für mein Empfinden dagegen entschieden.
Was deine Idee zum Fernsbsatz angeht – da gab es wohl gerade ein aktuelleres Urteil, dass eben diese Konstellation mit Autokauf nicht unters Fernabsatzgesetz fällt, weil du eben den Wagen besichtigst und abholst und das der Idee des Fernabsatzes widerspricht. D.h. das übliche 14-tägige Recht zur Rückgabe oder Rückabwicklung oder wie das nun genau eigentlich korrekt betitelt ist, gilt nicht, das solltest du dir klarmachen. Da bist du dann also alleine auf das angewiesen, was du nachweisbar mit dem Verkäufer vertraglich vereinbart hast…
Guten Morgen xGuteFrage01,
ganz ehrlich, würde ich -persönlich - nicht unterschreiben. Du unterschreibst zwar unter Vorbehalt, weil Du den Wagen erst besichtigen und Probefahren möchtest, trotzdem wird der Vertrag als Kaufvertrag betitelt.
Der Verkäufer bestellt ja quasi das Auto extra für Dich zu Deiner Filiale und dieses wird reserviert. Das dieser Dich in Sicherheit wiegen möchte ist klar, sicherlich sagt er nichts gegenteiliges.
Wenn es kein Kaufvertrag ist, dann sollte auch nicht Kaufvertrag draufstehen. Auch auf Kleingedrucktes usw. wäre zu achten, wenn Du Dich drauf einlässt.
Nimm doch mal Kontakt mit der Filiale in Deiner Nähe auf und erklär diesen, Du hättest einen Wagen gesehen im Internet, aber in der anderen Filiale, die weiter weg liegt und ob es denn möglich wäre, den Wagen in Deine Wunschfiliale zu bringen um diesen zu besichtigen und Probe zu fahren-ohne eine Kaufzusage. Mal hören, was die sagen-vielleicht gibt es eine andere Lösung.
Die Filiale in der der Wagen steht, wird ja nicht so weit von Dir entfernt sein, sonst hättest Du ja nicht die Fahrt in Kauf genommen-denn Du wolltest ja bereits einen Termin zur Probefahrt vereinbaren.
Eine große Gebrauchtwagenkette ist keine Garantie für ehrliche Verkäufer.
Das Fernabsatzgesetzt gilt, wenn Du übers Internet bereits etwas gekauft hast-bei einem Autokauf ist das aber nicht unbedingt gleich gestellt.
Liebe Grüsse!
Ach so, Du hast das bei Deiner Filiale gefragt-habe ich falsch verstanden.
Ich würde Dir trotzdem abraten, denn es hört sich irgendwie so an, als wenn für den Händler schon alles "klar" wäre mit einem Verkauf-nur Du willst vorher eine Probefahrt machen und Dir das Auto ansehen.
Es ist halt etwas bedenklich, dass der Händler-weil Du Interesse an dem Fahrzeug gezeigt hast- gleich den Wagen einfach so in eine andere Filiale bringen lassen würde, er muss sich also viel davon versprechen, denn einfach so.......?
Auch wenn das Kreuzchen gesetzt ist, ist es als Kaufvertrag betitelt und das ist der springende Punkt.
Das der Verkäufer natürlich sagt, Du hast nichts zu befürchten ist klar- er würde ja nicht anders sagen, denn dann gibt es keine Unterschrift für ihn.
Freilich soll man nicht immer misstrauisch sein , aber es hat einen komischen Beigeschmack, dass Du einen Kaufvertrag unterschreiben sollst, der keiner ist lt. Verkäufer.
Du könntest Dir auch Rat bei einem Anwalt suchen, aber ob Dir dass die ganze Sache wert ist? Er muss dann auch sicherlich den Vertrag sehen.
Liebe Grüsse!
"Unverbindlicher Kaufvertrag"? Steht das so auf dem Vertrag? Oder fehlt das "unverbindlich"?
In der Email schreibt der Verkäufer auch nochmal was er mir am Telefon gesagt hat: ' Oben rechts steht zwar verbindliche Bestellung, durch den Vorbehalt im unteren Teil der Bestellung wird aber die Verbindlichkeit aufgehoben'
Vielleicht mache ich mir da auch zu viele Gedanken...😅
Es steht Kaufvertrag. Aber im unteren Absatz ist bei verbindlich nein angekreuzt. Und bei 'sonstigen Vereinbarungen' steht da Vorbehaltlich Besichtigung und Probefahrt.
Das "verbindlich" bezieht sich sicher nicht auf die Bestellung.
Nun soll ich aber ein unverbindlichen Kaufvertrag unterschreiben, damit der Händler das Fahrzeug in die Filiale bestellen kann.
Wo ist der Sinn?
Muss ich mir Sorgen machen wenn ich denn Vertrag unterschreibe und per Mail zurück schicke?
Wenn der Vertrag unverbindlich ist, dann nicht.
Habe auch bereits im Netz etwas von Widerrufsrecht zwecks Fernabsatzgeschäft gelesen, falls er mich wirklich übers Ohr hauen würde was ich nicht denke, da es auch eine große Gebrauchtwagenkette ist. Aber würde dieses Fernabsatzgeschäft auch in Kraft treten wenn ich die Unterlagen unterschreibe?
Wenn Ihr euch vorher nicht persönlich getroffen habt, dann ja.
Hab es etwas falsch formuliert. Es geht nicht um einen unverbindlichen Kauffertrag sondern eher um einen Vorbehalt.
Ein unverbindlicher Vertrag ist so etwas wie ein eckiger Kreis.
Ohne Rechtsbindungswillen gibt es keinen Vertrag. Da der Verkäufer das weis besteht eigentlich auch kein Problem. Muss im Zweifel nur von dir nachgewiesen werden, falls du etwas unterschreibst auf dem was anderes steht. Lese dir das also ganz genau durch
Danke für deine Antwort!
Es ist so das der Wagen in der Filiale steht die weiter weg ist. Ich habe bereits Kontakt aufgenommen mit der Filiale die in meiner Nähe ist, woraus der Verkäufer dann die Idee hatte das Auto zu uns zu holen damit ich nicht extra weit fahren muss. Also die ganze Situation handelt ja davon das der Verkäufer nur mit meinem 'Kaufvertrag' das Auto in die Nähere Filiale holen kann, so hat er es mir erklärt.