Bringt wegen dem Kindergeld eine Anzeige wegen Unterschlagung etwas?

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage. Ich habe diesbezüglich zwar schon im Internet geschaut, habe aber noch keine wirkliche Erklärung gefunden.

Ich habe folgendes Problem: Der Sohn meines Freundes wohnt seit dem 1.Februar nicht mehr bei uns. Das hatten wir natürlich alles am nächsten Tag als Veränderungen an Familienkasse und Jobcenter weitergeleitet. Mein Freund hat jedoch für Februar noch das Kindergeld für ihn ausgezahlt bekommen, obwohl wir alle Unterlagen sofort bei der Familienkasse abgegeben haben.

Jetzt kommt die Kindesmutter an und verlangt von mein Freund die 219€ vom Februar. Wir wissen, dass ihr das Geld für Februar zustand und meinen Freund nicht mehr. Warum hat die Familienkasse es dann nicht an sie ausgezahlt? Auf jeden Fall verlangt sie jetzt von uns das wir die 219€ ihr Ende des Monats geben. Klar würden wir das gern machen, aber wir beide bekommen bloß ALG II im Moment und das nächste Problem ist, dass Jobcenter wartet noch auf die Ummeldebescheinigung, dass sein Sohn wirklich nicht mehr bei uns wohnt und jetzt bei der Mutter ist. Solang das Jobcenter diese nicht hat Rechnen sie unseren Regelsatz nicht neu aus.

Wir bekommen also noch so viel wie wir bekommen haben wo sein Sohn noch hier gewohnt hat, da war Kindergeld und Unterhaltsvorschuss mit eingerechnet.

wir haben ihr es jetzt mehrfach gesagt mit 461€ können wir ihr nicht den kompletten Betrag aufeinmal bezahlen, was hätten wir dann sonst? Außer mein bisschen (wow, 208€) . Dann hatten wir ihr eine Ratenzahlung vorgeschlagen, will sie nicht, sie will das Geld nicht in Raten sie will es aufeinmal. Jetzt droht sie mit einer Anzeige wegen Unterschlagung!

Wir wissen, dass er es zurückzahlen muss, aber wie ist das wenn man so wenig bekommt das man es nicht aufeinmal zahlen kann? Muss man es nicht an die Familienkasse zurückzahlen oder direkt an die Kindsmutter?

Würde sie mit der Anzeige also überhaupt was erreichen?

Recht, Anzeige
Kanadier muss ins Gefängnis wegen "Misgendering"?

Ein Kanadier wurde vor kurzem von einem Gericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil er sich weigerte, seine 14-jährige Tochter, die sich nach Meinung des Gerichts in einer "gender transitioning"-Phase befinde, anders als mit "she" anzusprechen.

Es wurde ihm auch verboten, öffentlich über die "gender transition" seiner Tochter zu sprechen.

The warrant was issued by a judge for the arrest of a father after calling his biological female child his “daughter,” and referring to her with the pronouns “she” and “her.” Hoogland was found to be in contempt of court.
Hoogland is a father to a gender non-conforming biological female 14-year-old who identifies as transgender and prefers the use of male pronouns. Hoogland has repeatedly called this person his daughter, though the court has forbade it.
On Tuesday at 10 am Vancouver time, Hoogland surrendered himself to the court in response to the Attorney General of British Columbia’s warrant his arrest for contempt. He was the arrested and jailed. The warrant was issued by Judge Tammen on March 4, 2021.
Hoogland opposes his child’s undergoing “gender affirmative” medical procedures, and has stated this opposition again and again, in the hope of saving his child from irreversible harm. The Canadian medical system, the legal system, and the child’s mother press ahead with social and medical transition of the child.

Es würde mich brennend interessieren, was die geballte Forenintelligenz mit dieser brisanten Information denn so alles anzufangen weiß. Was haltet ihr von dieser ganzen Angelegenheit?

Politik, Recht, Psychologie, Philosophie und Gesellschaft
Carport mit Gründach oder nicht (GRZ / BauNVO 1977)?

Hallo allerseits,

sind Architekten oder Fachanwälte Baurecht zugegen? ;)

Ich möchte ein zweites carport auf meinem Grundstück im Hamburger Norden errichten. Letztes Jahr habe ich die Stadt Hamburg mal formlos angefragt, und das Bauamt meinte. Natürlich muss ein Gründach, ohne geht heute unter keinen Umständen.

Hier die Rahmenbedinungen: Haus Bj 1980 - damals galt die BauNVO von 1977 -- demnach gilt ist die GRZ nur auf das Haus bezogen, Nebenanlagen zählen nicht dazu.

Nach der aktuelle Bau NVO von 2017  darf die GRZ überschritten werden, wenn ausgleichsmassnahmen getroffen werden (welche gilt denn für bestandimmobilien)? —> das ist m.E. nach die Hauptfrage…)

lt B-Plan von annodazumal wohnen wir hier in einem kleinsiedlungsgebiet, GRZ 0,2.

Grundstücksgrösse: 500 qm

Haus Grundfläche: 95

bestehender carport, Zufahrt, Terrasse : 60qm

Das Haus alleine passt, GRZ kleiner 0,2

mit den bestehenden Anlagen sind wir jetzt schon über 0,3

neuer Carport : 20qm

in wikipedia steht: https://de.wikipedia.org/wiki/Baunutzungsverordnung

Soweit keine Übergangsvorschriften greifen, beziehen sich Festsetzungen in Bauleitplänen immer auf die am ersten Tag der öffentlichen Auslegung des Bauleitplans (FlächennutzungsplanBebauungsplan) nach § 3 Abs. 2 BauGB geltende Fassung der Baunutzungsverordnung. Das bedeutet, dass es sich nicht um „dynamische Verweise“ im Sinne einer Festsetzung gemäß der jeweils geltenden Fassung handelt; vielmehr sind Festsetzungen in Bauleitplänen so zu verstehen, dass sie den entsprechenden Inhalt der jeweils geltenden Baunutzungsverordnung insoweit übernehmen. Wird beispielsweise für ein Gebiet in einem Bebauungsplan im Jahr 1966 als Art der baulichen Nutzung ein „Kerngebiet“ festgesetzt, so bestimmt sich auch heute noch die zulässige Nutzung in diesem Gebiet nach den Bestimmungen der BauNVO 1962.

—> das würde für mich bedeuten, dass der carport / überdachte Stellplatz nicht anzurechnen ist, und daher wir kein Gründach bauen müssen. 

bauen, Recht, Architekt, Carport, Wirtschaft und Finanzen
Wie beweise ich Verdienst (Neben)gewerbe ohne Einkommensbescheid?

Ich bin gerade auf Wohnungssuche und mir fällt es schwer den Vermietern mein Einkommen zu erläutern. Ich habe einen unbefristeten Festvertrag auf Vollzeit und besitze nebenbei noch ein Gewerbe welches ich nebenberuflich betätige.

Nun sieht es folgender Maßen aus: Ich mache bei meinem Hauptjob oft viele Minusstunden um mich mehr mit meinem Gewerbe beschäftigen zu können (plane mich komplett selbstständig zu machen), diese werden in den Gehaltsnachweisen auch vermerkt und nebenbei steht wie viel mir von meinem Lohn dann sozusagen abgezogen wurde. Ich habe mit meinem Geschäftspartner zwei Jahre lang jeden Cent in das Gewerbe gesteckt und habe somit kaum was in die eigene Tasche gesteckt und wenn, dann haben wir das in Bar ausbezahlt. Nun haben wir seit ein paar Monaten endlich angefangen gutes Geld damit zu machen und ich möchte das gerne als mein Einkommen angeben, da ich in einer Großstadt auf der Wohnungssuche bin und für die leider sehr teueren Wohnungen auch dementsprechend mehr Einkommen verlangt wird.

Nun endlich zu meiner Frage: Wie schaffe ich es das Nebeneinkommen zu belegen? Einen Steuerbescheid für das aktuelle Jahr erhalte ich erst nächstes Jahr, das bisschen was damals ausbezahlt wurde habe ich bar erhalten und wir haben erst kürzlich angefangen den Gewinn vom Firmenkonto nun auf unser Privatkonto zu überweisen, habe also leider nur für einen Monat einen Bankauszug mit dem überwiesenen "Gehalt". Das Gewerbe läuft im Moment über Ebay Gewerbekonto und ich weiß nicht ob das Sinn macht dem Vermieter unsere Umsätze zu zeigen. Kann mir jemand einen Tipp geben? Vielen Dank!

Selbständigkeit, Recht, Vermietung, Gehaltsabrechnung, Gewerbe, Steuerbescheid, Wirtschaft und Finanzen
Kaufvertrag abgeschlossen, nun Ware nicht mehr lieferbar?

Guten Tag zusammen.

Ich habe letzte Woche beim Obi-Markt in V. [Name durch Moderation entfernt] ein Gartenmöbelset (Chealsea 2) für 649,99 Euro gekauft. Ware war vorrätig, es wurde ein Kaufvertrag geschlossen und die Ware wurde in Höhe von 210€ angezahlt.

Da wir erst im April umziehen und wir die Gartenmöbel nicht unnötig von A nach B schleppen wollten, haben wir uns auf einen Abholtermin für den 6.4.21 geeinigt. Dieser wurde im Kaufvertrag festgehalten.

Heute morgen bekomme ich einen Anruf von besagtem Obi-Markt, dass die Ware nicht mehr lieferbar sei und mir das Geld auf mein Kundenkonto ausgezahlt werden würde. Zudem solle ich mal bei Obi in N. [Name durch Moderation entfernt] anrufen (ca. 10km entfernt), die würden die Gartenmöbel noch vorrätig haben.

Gesagt getan. Habe bei Obi in N. angerufen. Diese haben die Gartenmöbel tatsächlich noch vorrätig, aber bieten kein Set für 649,99€ an, sondern verkaufen die Artikel nur einzeln, das kostet ca. 150€ mehr. Also knapp 800€.

Ich möchte die Gartenmöbel natürlich nicht für 150€ mehr kaufen, zumal ja bereits ein gültiger Kaufvertrag mit Obi in V. zustande gekommen ist.

Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Kann ich bei Obi in V. auf den Kaufvertrag und das zugesagte Abholungsdatum (6.4.) bestehen? Auch wenn der Artikel in nächster Zeit nicht mehr lieferbar ist? Schließlich haben wir bereits einen Transporter gemietet (da wir ohnehin umziehen) und würden bei einer späteren Abholung nochmal einen Transporter mieten müssen. Welche Möglichkeiten habe ich nun?

Vielen Dank für alle Antworten und Anregungen.

Recht, Kaufvertragsrecht, OBI
Vorwurf wegen Straßenrennen?

Hallo,

ich wurde am Montag Abend in Dortmund auf dem Wall angehalten bzw. ich hatte geparkt und die Polizei kam zu mir. Es waren ca. 7 Beamte/in die haben auf die Zivilstreife gewartet die auf dem Wall 2 Runden hinter mir gewesen ist. Mir wird nun vorgeworfen ein illegales Straßenrennen auf dem Wall gefahren zu sein. Dort gilt ab 21 Uhr ein Tempolimit von 30 km/h. Also ich bin an der Ampel etwas beschleunigter los gefahren um ein "Auspuff knallen" zu erzeugen - ich weiß das, dass völlig Banane gewesen ist! Es ist einfach richtig Dumm. Neben mir war ein weiteres Fahrzeug das etwas mehr Gas geben hat und sogar die Polizei überholt hat. Ich war nie auf ein Rennen aus! nicht mal Ansatzweise. Der Dortmunder Wall ist für Polizeikontrollen in den letzten Wochen bekannt. Deshalb wäre ich nicht mal auf die Idee gekommen, aber grundsätzlich wäre sowas für mich keine Option.

Aufjedenfall wurde nun mein Auto, Führerschein, Handy sichergestellt. Das Wichtigste ist für mich mein Führerschein, das andere ist nebensächlich. Ich musste vor 2 Jahren schon mal eine MPU machen bevor ich mein Führerschein machen durfte, weil ich früher mehrmals ohne Führerschein gefahren bin, für die Strafe habe ich bereits gerade gestanden und mich vor Gericht verantwortet.

Kann mir nun jemand Tipps geben, was ich machen kann oder soll? Bei meinem Anwalt war ich bereits. Der wollte nun Akteneinsicht beantragen. Fakt ist für mich, ich bin KEIN Straßenrennen gefahren!

Recht, Führerschein, Straßenrennen, Auto und Motorrad
Hund von Vermieter belästigt Mieter, was tun?

Hallo

Ich hoffe jemand kann mir hier helfen^^

Der Hund von meinem VERMIETER Kotet ständig vor meine Tür, in den Gehweg bzw den gemeinschaftlich genutzten Hof, meine Wohnung ist nur über den Hof zugänglich.

Dazu kommt noch das der hund regelmäßig meine Pflanzen kaputt frisst. (Er hat den Hund da nur so rum laufen, er ist selbständig und somit ist der Hund nicht erzogen oder sonstiges.) Mit Mühe habe ich ihr Sitz und Nein beigebracht damit ich sie aus meiner Wohnung fernhalten kann!

Ich mag Hunde, meine Eltern hatten selbst welche... also ich würde behaupten an mir liegt es nicht.

Ich habe ihn schon darauf angesprochen. Das sein Hund meine Sachen beschädigt etc. Daraufhin gab's eine Mieterhöhung. Nun hat sein Hund mein Fliegengitter kaputt gekratzt oder geknabbert sowie meinen Olivenbaum wortwörtlich geköpft. Abgesehen von dem Kothaufen Slalom den ich jeden Tag überwinden, kotzt der Hund auch öfter mal auf meine Fußmatte.

Lange Rede kurzer Sinn, ich habe ihn gestern erneut angesprochen, heute lag wieder eine Mieterhöhung im Briefkasten.

Wohnungen sind hier schwer zu finden, das weiß er ganz genau und macht mir (glaube ich) bewusst das leben zur Hölle..

Er hat auch einige komische Regelungen hier, zmb hatte er lange Zeit Schlüssel zu meiner Wohnung ohne mein Wissen, verbietet ALLE Haustiere und ist des öfteren einfach in meine Wohnung gegangen als er noch den Schlüssel hatte. Das kann ich auch beweisen da ich ihn mit einem ONS nachts erwischte als wir zu mir wollten. Hätte auch nicht viel gefehlt, dann hätte ich ihm eine gelangt....

Als krönenden Abschluss hat er ein Schiebetor neben meiner Wohnungstür installiert. Groß, schwer und sicher. ABER wenn das Tor geöffnet ist, komme ich nicht aus der Wohnung raus. Unmöglich. Da die Türen nach außen schwenken und somit nichtmal geöffnet werden können. Oft genug vergisst er dies zu schließen. Hab schon öfters einen Termin deshalb verpasst und war einmal kurz vor einer Panik Attacke? Was denn wäre wenn es bei mir brennt und der idiot wieder das Tor auf hat. Manchmal dauert es 2 Stunden bis er es dann zu macht weil er unterwegs ist oder oder oder..

Ich hoffe jemand kann meine Situation nachvollziehen und weiß was ich tun kann...

Bitte!!!

Wohnung, Hund, Recht, Vermieter
Rückforderung einer Spende?

Hallo!

Ich hätte Folgendes zivilrechtliches Problem an die Jura-Spezialisten unter uns:

Nehmen wir mal an, dass der Spender S zum Beispiel 50 € für die Stadt spendet, weil die Stadt zum Spenden aufgerufen hat, da sie eine besondere, historische Statue restaurieren möchte. (Für die Einzahlung der Spende hat der Spender S auch eine Spendenbescheinigung erhalten.) Aus der lokalen Zeitung erfährt der Spender S, dass die Stadt mehr Spenden eingenommen hat als benötigt, die sie für kulturelle Zwecke verwenden wird. Damit habe er bei der Zuwendung, für die Stadt erkennbar, nicht gerechnet.

Der Spender S möchte die Hälfte (also 25 €) von der Stadt zurückverlangen, weil seine Spende ihren Zweck nicht erreicht habe. Kann S das machen?

Also, meine Idee:

1. Muss man dann § 812 I 1 Alt. 1 BGB prüfen, ob der Rechtsgrund für die Leistung noch besteht? 

Ich denke, dass S nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB die Spende nicht mehr zurückfordern kann, oder?

Meine Begründung wäre: Es liegt eine Zweckschenkung, aber kein Schenkung unter Auflage vor.Eine Schenkung unter Auflage liegt ja nur vor, wenn die Auflage klar kommuniziert wurde - was hier nicht der Fall ist (glaub ich!).Der Spender hat gegenüber der Stadt nicht mitgeteilt, dass er die Spende nur für die Restaurierung verwendet werden soll.

2. Oder welche Anspruchsgrundlagen muss man hier (noch) prüfen?

Über eure Vorschläge und Ideen wäre ich sehr dankbar!

Recht, Spende
Der Besuch der alten Dame - Rede eines Verteidigers?

Hallo, ich muss im Fach Deutsch eine Rede eines Verteidigers formulieren, die die Unschuld der Güllener beweist.

Hier die Aufgabenstellung:

Stell dir vor, es kommt zu einem Prozess gegen die Güllener Bürger wegen des Mordes an Alfred Ill. Verfasse die Verteidigungsrede, die von einem Anwalt vor Gericht gehalten werden würde.

In der Rede müssen gute Argumente genannt werden und Gegenargumente entkräftet werden. Am Ende muss ein überzeugendes Fazit stehen. Ziel ist es, das Gericht von der Unschuld zu überzeugen!

Schreibe es in Form eines Monologs.

Versetze dich dafür in die Denk- und Sprechweise des Verteidigers und verdeutliche diese, in dem du z. B. kurze abgehackte Sätze, Wiederholungen, Wendungen aus dem mündlichen

Sprachgebrauch, Polemik und Dramatik einbaust.

Ein Aufbau in Einleitung, Hauptteil und Schluss muss erkennbar sein.

Also es soll darum gehen, dass die Güllener, welche Verantwortlich für den Tod von Alfred Ill waren, weil sie durch den Tod von Alfred 1 Milliarden von Claire Zachanassian bekamen, sozusagen, durch diese Rede von dem Verteidiger, die ich mit Argumenten aufschreiben soll, freigesprochen werden.

Umstände der Tat:

Alfred Ill wurde getötet (er ist durch den Druck von den Güllenern gestorben: Herzinfarkt).(Claire Zachanassian bot eine Milliarde für den Kopf von Alfred), weil er vor 50 Jahren eine Tat begannen hatte. (Claire Zachanassian wurde von Alfred Ill geschwängert. Alfred wollte sie verlassen. Bei einer Verhandlung "vertuschte" Alfred die Tat, indem er zwei Zeugen bestochen hat.)

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Und das ganze ist ja ein Verbrechen der Güllener. Sie dürfen ja nach dem Gesetzt keinen Menschen ohne richtigen Grund töten.

Und das ist die Aufgabe. Ich soll einen 600-700 Wörter langen Text schreiben. In dem Text soll es, wie in meiner Frage beschrieben, um eine Rede des Verteidigers von den Güllenern Bürger gehen, welcher die Unschuld von den Güllenern beweist. - dabei fehlen mir jetzt nurnoch die richtigen Argumente und Formulierungen.

Ich würde mich natürlich über eine vollständige Antwort freuen, aber einige Argumente mit Begründung würde mich auch freuen.

Natürlich freue ich mich über jede Antwort!

LG

Buch, Deutsch, Schule, Sprache, Politik, Recht, Argumente, Der Besuch der alten Dame, Claire Zachanassian
Kann man die Warenannahme nachträglich verweigern?

Hallo,

ich habe einen Artikel bestellt, der wider der Angabe des Verkäufers eine wesentlich längere Lieferzeit hat, und noch immer nicht eingetroffen ist (falls er er denn je wird).

Ich habe die Dringlichkeit und die Enttäuschung (alles unter Beachtung der durch Corona möglicherweise längeren) Lieferzeit mitgeteilt. vorher 3 Tage Lieferzeit angegeben, und ihn als Warensendung verschickt. Selbst ohne Corona können Warensendungen wesentlich länger unterwegs sein. Ich warte nun 14 Tage darauf, und habe gestern den Verkäufer darauf hingewiesen, daß ich den Artikel nicht mehr haben möchte, da ich mich in meiner Not für einen anderen Entscheiden musste, denn ich hatte schon Verluste und erhebliche Probleme. Reagiert hat er auf keine meiner Mails.

Nun möchte ich die Annahme des Artikels verweigern. Das Blöde ist allerdings, das funktioniert nur bei der Anlieferung durch die Post. wenn die Postbotin sie bringt, die klingelt und mich unterschreiben lässt, bzw. es mir persönlich übergibt. Meistens kommt aber die andere Dame, die (da Abstellgenehmigung) grundsätzlich nie vorher klingelt, sondern es gleich am Ablageort hinterlegt.

Kann ich in hier nachträglich die Annahme verweigern, und es entweder mit "Annahme verweigert" in einen Briefkasten (wenn im Umschlag verschickt) werfen, oder bei der Poststelle wieder abgehen OHNE eine Gebühr zu bezahlen?

Danke für Eure Tipps im voraus.

Recht, Verbraucherschutz, Post
Schaden durch Unfall mit abschleppstange. Wer hat Schuld?

Moin,

folgendes ist Passiert.

Bin mit meinem Auto auf der Autobahn liegen geblieben.

2 Freunde waren dabei. In meinem Auto.

Einer hat dann seinen Kollegen angerufen der mich abschleppen kann.

Dieser ist auch gekommen und hat selbstständig alles angebracht und kontrolliert. Soweit so gut.

Kurz nach nem wir von der Autobahn runter waren, wollten wir auf einem Parkplatz anhalten um den Fehler zu suchen warum mein Auto liegen geblieben ist.

Ich saß am steuer meines Autos.

Der Kollege meines Freundes fuhr sein Wagen.

Wir kamen zu einem Parkplatz wo man links abbiegen muss um hinein zu fahren.

Der abschleppende fuhr mit ca. 40 bis 50kmh und bremste sehr schnell ab. (BMW)

Ich habe auch mit voller Kraft mit gebremst auf seine Anweisung.

Die Straße war nass und das heck des abschleppenden brach aus und die abschleppstange Riss.

Mein Auto krachte dann in seins hinein.

So...

Meine beiden Freunde und Außenstehende sind aller einer Meinung das ich keine Schuld habe, da er 1.viel zu schnell war und 2. er wusste das die Straße nass ist und man mit Motor aus keine gute bremsleistung hat.

Nun verlangt er von mir, da er eine neue heckstoßtange haben möchte (momentan original von BMW) das ich ihm eine neue Tuning heckstoßtange kaufe und die Hälfte der Lackierung bezahle. Und er den Rest.

Außerdem solle ich es nicht meiner Versicherung melden, da sein Auto nur finanziert ist und seine wie er es nennt (BMW Bank) nicht mitbekommen soll.

Wie seht Ihr das?

Danke für Antworten.

Auto, Unfall, Recht, abschleppen

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