Azubi: Kündigen und trotzdem die Ausbildung abschließen?

4 Antworten

Das musst Du mit der örtlichen Kammer klären. Bei uns (allerdings GANZ anderer Teil Deutschlands) gilt: Der erste Versuch geht nur mit Betrieb. Beim durchfallen darf der zweite auch ohne Betrieb angetreten werden.

Es gab allerdings auch schon Ausnahmeregelungen, in denen das Ausbildungsverhältnis zwar beendet wurde, der Betrieb den Azubi aber vorher zur Prüfung angemeldet (und damit auch die Kosten übernommen) hat. Das wurde von der Kammer durchgewunken.

Versuch', bei der zuständigen Kammer den Azubibeauftragten zu erreichen, die kennen sich mit so Fällen aus. Am einfachsten wäre aber vermutlich, Du suchst Dir einen anderen Betrieb, der dich für die paar Monate als Azubi übernimmt, und sei's nur auf dem Papier.

Dann bespreche das mit deiner Klassenlehrerin in der Berufsschule. Die kennen sich gut mit der dortigen Handelskammer aus. Dort bekommst du die Hilfe, die du benötigst.

Es gibt auch die Möglichkeit die Abschlussprüfung ohne Betrieb abzulegen, wenn der Azubi die Zeit x (ich meine 2 Monate) ohne Betrieb ist. Dann fallen ggf. Extrakosten an. Die kann man aber tragen. Dürften so in etwa 200-400€ sein.

Versuche doch noch mal, mit deinem/deiner Ausbilder/in über das Transportproblem zu reden. Sag, dass du gerne die Zeit aufbringst und auch gerne arbeitest, aber dir die Fahrkarte kaum leisten kannst. Wenn du höflich bleibst, kann dir nichts passieren. Wenn du Glück hast, bekommst du wenigsten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten.

Das Problem ist, der Betrieb muß dich zur Abschlußprüfung anmelden. Wenn du kündigst, hast du ja keinen Ausbildungsbetrieb mehr. Diese 2 Monate solltest du noch durchhalten. Du kannst auch mal bei der zuständigen Kammer anrufen, bei der dein Vertag eingetragen ist. Es gibt zwar die Möglichkeit sich auch selbst extern zur Prüfung anzumelden, aber dazu braucht man bestimmte Vorraussetzungen. Ob das nun so einfach geht, solltest du mit der Kammer besprechen.