Grundsteuer B für Mobilheim auf einer gepachteten Parzelle auf Campingplatz?

4 Antworten

Bei uns kassiert die Gemeinde dafür auch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

nervenengel 
Beitragsersteller
 09.03.2021, 19:46

Wenn Sie da Erfahrung haben würde ich gerne wissen, ob Sie sich selbst bei der Gemeinde gemeldet haben, oder hat der Verpächter sie angemeldet? Bei den Campern, die ich kenne, bestand der Steuervorgang schon bei den früheren Eigentümern des Mobilheimes und beim Eigentumsübergang hat der frühere Eigentümer bei der Gemeinde den Wechsel gemeldet. Aber auf meiner Parzelle stand vorher kein Mobilheim.

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schleudermaxe  09.03.2021, 21:05
@nervenengel

Immer der Grundstückseigentümer bekommt den Bescheid, denn die müssen ja bezahlen, die Pächter/Mieter der Pazelle sind ja nicht Vertragspartner der Gemeinde.

Viel Glück.

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lesterb42  10.03.2021, 14:19
@schleudermaxe

Es geht nicht um Verträge, sondern um Steuern. Und wenn das Mobilheim als Gebäude dem Eigentümer zugerechnet wurde, bezahlt der dafür auch die Grundsteuer.

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schleudermaxe  11.03.2021, 08:00
@lesterb42

Du bist ja vom Fach, wie alle wissen.

Nochmal, bei uns bekommt der Grundstückseigentümer den Steuerbescheid, nicht der Mieter.

Zudem, Google, (wohl völlig daneben!):

Nur wer ein Grundstück gekauft oder gepachtet hat, muss die Grundsteuer zahlen. Wenn Sie jedoch einen Stellplatz mieten, auf dem Sie Ihr Mobilheim platzieren, entfällt die Steuer. Der Vermieter ist jedoch dazu berechtigt, diese in den Nebenkosten auf den Mieter umzulegen.

Nichts anderes schreibe ich seit Tagen.

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lesterb42  11.03.2021, 08:15
@schleudermaxe

Du solltest dich mit dem Gedanken anfreunden, dass das Mobilheim ein Gebäude auf fremden Grund und Boden sein kann. In diesem Fall ist das Gebäude ein eigenes weiteres Steuerobjekt, welches als Scheinbestandteil nicht dem Eigentümer des Grund und Bodens, sondern dem Eigentümer des Wohnmobils zugerechnet wird.

Dass der Grund- und Boden steuerpflichtig ist, ist unstreitig.

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Ja, das ist ja richtig bei Wohneigentum. Der Hauseigentümer zahlt die Grundsteuer und darf sie auf die Mieter umlegen. Aber auf dem Campingplatz verhält sich das offenbar anders. Die Eigentümer eines Mobilheimes werden anhand der Grundfläche vom Finanzamt veranlagt und das Steueramt der Gemeinde zieht die Grundsteuer ein. Nur ich wollte eigentlich nur wissen, wer dafür verantwortlich ist dass der Steuerfall angezeigt wird, der Eigentümer oder der Pächter. Inzwischen habe ich mich selbst an das Steueramt gewandt, den Kaufvertrag vom Mobilheim eingereicht. Der Kaufvertrag wurde an das Finanzamt weitergeleitet und jetzt geht das seinen Gang. Vielen Dank für eure Beiträge.

Diese Frage kann dir deine Gemeinde beantworten. Dafür gibt es eine Satzung und dort steht auch der Hebesatz für die Berechnung.


lesterb42  10.03.2021, 14:17

Dafür muss es zunächst einen Einheitswert geben, den das Finanzamt feststellt.

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schleudermaxe  10.03.2021, 16:49
@lesterb42

Was bitte hat denn eine Befreiung durch die Stadt mit dem Einheitswert vom Finanzamt zu tun?

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lesterb42  10.03.2021, 16:55
@schleudermaxe

Die Stadt befreit nicht, sondern das Finanzamt. Du wirst neben dem Einheitswert auch einen Grundsteuermeßbetragsbescheid erhalten haben. In dem wird über die Steuerbefreiung entschieden.

Abgabenordnung (AO) § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen

(1) Steuermessbeträge, die nach den Steuergesetzen zu ermitteln sind, werden durch Steuermessbescheid festgesetzt. Mit der Festsetzung der Steuermessbeträge wird auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden

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schleudermaxe  10.03.2021, 17:07
@lesterb42

Und, was hat das mit dem Einheitswert zu tun?

... 3b GrStG befreit den Grundbesitz von der Grundsteuer, der von einer inländischen Stiftung, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient und für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke genutzt wird.

Also muss zuvor ein Bescheid her, ohne Einheitswert nicht nöglich. Kein Bescheid, keine Befreiung möglich, wie auch?

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lesterb42  10.03.2021, 17:18
@schleudermaxe

Ich weiß jetzt nicht, vor welchem Hintergrund du solch wüste Überlegungen anstellst. Ich könnte dir jetzt sagen, das ich 20 Jahre in der Finanzverwaltung nichts anderes als Grundsteuer und Einheitsbewertung gemacht habe. Und ich könnte dir das ganze System von der Erklärungspflicht bis zum Grundsteuerbescheid erklären und du kommst dann mit einem Wisch aus Hintertüpfingen, in dem das anders geregelt ist. Ja, es ist immer irgendwo irgendwie anders. Das ist dann die Praxis.

Sind Grundstücke vollständig von der Grundsteuer befreit, gibt es dafür dann auch keinen Einheitswert.

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Kennt sich da Jemand aus

Ja, ich kenne mich aus. Am besten du zu zahlst Grund- und Kfz-Steuer.

Ein Scherz.

Wenn die Räder ab sind und die Behausung auf Grund ihrer eigenen Schwere auf dem Grundstück ruht, hast du ein Gebäude, was grundsteuerpflichtig ist.

Das kann sich dann aber nur um 10 €/Jahr handeln.


nervenengel 
Beitragsersteller
 09.03.2021, 19:39

Ja, das hatten wir schon von einigen anderen Campern erfahren. Die zahlen im Jahr 18 €. Nur mir fehlt die Kenntnis, ob ich mich hätte selbst bei der Gemeinde melden müssen, oder ob das Aufgabe des Verpächters gewesen war.

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lesterb42  12.03.2021, 10:32
@nervenengel

Das ist weder deine noch die Aufgabe des Verpächters. Die Sache kommt im Normalfall ins Rollen, wenn der Voreigentümer die Grundsteuer für das Mobilheim nicht mehr zahlen möchte und dann den Käufer mitteilt.

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schleudermaxe  09.03.2021, 18:25

Der Vermieter ist jedoch dazu berechtigt, diese in den Nebenkosten auf den Mieter umzulegen, denn dem gehört das Grundstück.

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nervenengel 
Beitragsersteller
 09.03.2021, 19:41
@schleudermaxe

Bei der Miete ist das so geregelt. Gilt aber nicht bei der Pacht. Trotzdem Danke.

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lesterb42  10.03.2021, 14:16
@schleudermaxe

Du hast die Frage nicht verstanden. Es geht nicht um den Grund, sondern um das Mobilheim.

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