Habe mir vor ca. 3 Wochen einen neuen Elektro-Dreirad-Kabinenroller gekauft, und wir möchten die Rückabwicklung des Vertrages?
Da mein Ehemann schwerbehindert ist, aber trotzdem noch gerne mobil sein möchte, hatte er sich vor ca. 3 Wochen ein Elektro-Dreirad-Kabinenroller gekauft. Hier kann er alles von der Lenkstange aus bedienen, eigentlich ideal. Der Artikel wurde von der Firma (deren Fahrer) ausgeliefert und er musste dann den Verkaufspreis von 7000 Euro an den Fahrer bezahlen. Der Fahrer fuhr den Kabinenroller direkt in unsere Garage (die nicht so hell ist). Mein Ehemann sitzt im Rollstuhl auf ca. 2 m Abstand hinter diesem Fahrzeug, ebenso der Abstand zum Fahrer (wegen Corona). Das was wir aber sofort bemängelten, war die signalrote Farbe des Fahrzeugs, wo mein Mann doch bordeaux bestellt hatte. Der Fahrer sagte dazu, dass eben die Farbe "bordeaux" bei jedem Hersteller anders ausschaut, da war er schon sehr bedröppelt. Als dann der Fahrer wieder weg war, kontrollierte ich mit meinem Mann das Fahrzeug und stellten weiterhin fest, dass beide Fensterscheiben komplett unten waren und der Sitz beschädigt war (das Innenleben kommt heraus). Außerdem sieht das Fahrzeug von innen so aus, als wenn es schon gebraucht wäre. Der Fahrer war mittlerweile ca. 1/2 Stunde von unserem Wohnort weg. Mein Mann rief ihn an, er möchte doch bitte das Fahrzeug bei uns abholen. Er sagte, dass er bei einem Kunden wäre und sich später meldet. Wir haben dann 2 Std. gewartet, er kam nicht. Dann haben wir der Verkaufsfirma eine Email mit diesem Problem mitgeteilt. Ca. 1 Stunde später rief die Sachbearbeiterin bei uns an, wollte meinem Mann einen Preisnachlass anbieten. Er forderte aber, dass das beschädigte und falsche Fahrzeug sofort bei uns abgeholt wird und gegen ein neues ausgetauscht wird. Am nächsten Tag teilte man ihm mit, dass die Lieferung eines neuen Fahrzeugs ca. 3 - 4 Wochen dauern kann. Er hatte nun die Nase voll und machte einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Da er seit vielen Jahren unter Parkinson, MS und Rheuma leidet, hat sich durch diesen ganzen Stress sein Krankheitsverlauf verschlimmert. Inzwischen forderte diese bösartige Sachbearbeiterin von ihm und seiner Familie (Ehefrau, Tochter und Enkelkind) einen Corona-Test, ansonsten könnte der Fahrer das Fahrzeug nicht abholen. Er hat dann einen Test gemacht, der negativ war, dass musste er nachweisen. Also alles in Ordnung. Jetzt endlich, nachdem mein Mann eine Frist für Donnerstag, den 11.3. gesetzt hat, wird das Fahrzeug morgen abgeholt. Allerdings würde er von seinen 7000 Euro nur noch 6500 Euro zurückerhalten und das erst nachdem das Fahrzeug bei uns abgeholt wurde. Obwohl er in bar bezahlt hatte, soll er das Geld per Banküberweisung erhalten. Kann mir bitte jemand helfen?
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6 Antworten
geht drauf ein, sich weiterhin mehr darüber zu ärgern, bringt Euch gar nichts
Ein paar Absätze im Text wären schön gewesen um das Lesen zu erleichter, aber das nur am Rande.
Der Artikel wurde von der Firma (deren Fahrer) ausgeliefert und er musste dann den Verkaufspreis von 7000 Euro an den Fahrer bezahlen.
Für die Zukunft: Wenn man die Möglichkeit hat, erst die Ware in augenschein nehmen und dann bezahlen. Es können aus böswilligen und versehentlichen Gründen immer Dinge schiefgehen. Kontrolle ist hier definitv besser als vertrauen.
Das was wir aber sofort bemängelten, war die signalrote Farbe des Fahrzeugs, wo mein Mann doch bordeaux bestellt hatte.
Das ist natürlich ärgerlich. Aber es gibt eben eine breite Farbpalette was bordeaux sein kann. War das auf Bildern/bei der Besichtigung nicht zu erkennen? Wenn man es ganz genau haben will, immer nach dem RAL-Farbcode fragen oder ein Farbmuster anfordern.
Ca. 1 Stunde später rief die Sachbearbeiterin bei uns an, wollte meinem Mann einen Preisnachlass anbieten.
Es liegen ja offenbar eindeutige Mängel vor. Daher ist das Angebot nach § 437 BGB auch ertsmal OK. Darauf eingehen muss man aber nicht.
Am nächsten Tag teilte man ihm mit, dass die Lieferung eines neuen Fahrzeugs ca. 3 - 4 Wochen dauern kann. Er hatte nun die Nase voll und machte einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
Derartige Lieferzeiten sind bei normal.
Jetzt kommen wir zum Problem. Der Kaufvertrag hat ja nicht nur Rechte und Pflichten des Käufers, sondern auch des Verkäufers.
Ich bin nun kein Rechtsexperte, aber ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur nach § 437 (2) BGB möglich. Dem Verkäufer muss also Gelegenheit für eine Nacherfüllung gegeben werden. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn der Verkäufer sich weigert. Allerdings hat er euch ja ein Angebot zur Nacherfüllung gemacht und 3-4 Wochen Lieferzeit sind aus meiner Sicht auch zumutbar.
Allerdings würde er von seinen 7000 Euro nur noch 6500 Euro zurückerhalten und das nachdem das Fahrzeug bei uns abgeholt wurde.
So wie ich das sehe, habt ihr dem Verkäufer keine Möglichkeit der Nacherfüllung eingeräumt, eure Pflichten als Käufer also verletzt. Daraus kann der Verkäufer Schadensersatzansprüche ableiten.
Dass das natürlich alles andere als ein kundenfreundlicher Umgang ist, ist selbsterklärend.
Obwohl er in bar bezahlt hatte, soll er das Geld per Banküberweisung erhalten.
Dazu bin ich überfragt ob der Verkäufer in gleicher Art zurückzahlen muss. Da das vertrauenverhältnis ja schon gestört ist, ist es nicht angenehem nun auch noch sein Druckmittel au der Hand zu geben.
Auf jeden Fall würde ich die Ware nicht ohne eine entsprechende schriftliche Vereinbarung (auch über dessen Zustand) vom Hof lassen. Nicht das hinterher euch auch noch die Mängel an der Ware angelastet werden.
Puhh... Schon nicht einfach und ein echt doofe Sittuation für euch. Vielleicht es doch nochmal mit der Nacherfüllung versuchen oder das Angebot über einen Preisnachlass annehmen?
War der Kauf eigentlich ein Fernabsatz- oder Haustürgeschäft? Hier besteht ja eine mind. 2 wöchige Widerrufsfrist in der ohne Angaben von Gründen vom Kaufvertrag zurück getreten werden kann. Die Frist beginnt ab erhalt der Ware und nicht vor der Belehrung über die Widerrufsfrist.
Nun sind schon 2 Wochen um. Geht also nur, wenn ihr keine Belehrung über den Widerruf erhalten hattet.
Wir haben uns einen Anwalt genommen und unser Geld komplett zurück erhalten. Das alles hat uns nur Nerven gekostet :o)
Ich hoffe auch sehr, dass es euch irgendwie hilft. Nen Rechtsstreit kann keiner gebrauchen. Der kostet im Zweifel nicht nur Geld, sondern auch Nerven.
Ja, da hast du vollkommen recht. Bisher ist der Fahrer noch nicht eingetroffen. Wir sind in Warteposition.
Bei der Vorgehensweise keine Diskussionen, sondern sofort zum Anwalt.
Ja, genau das haben wir auch gemacht und gewonnen. Wir haben für unser Recht gekämpft und unser Geld komplett zurück erhalten. Danke für den Tipp.
Was der Verkäufer gemacht hat war sicherlich nicht ganz ok.
Aber ihr habt auch massive Fehler gemacht. Wenn ihr das ganze soweit zurück abwickeln könnt und es euch nur 500,-€ kostet seid ihr in meinen Augen relativ gut dabei weg gekommen.
Da Ihr anscheinend statt einem Neufahrzeug ein gebrauchtes bekommen habt, habt Ihr auch das Recht vom vertrag zurück zu treten ohne irgendwelche Abstriche beim Kaufpreis.
Setzt dem Händler entsprechende Frist, schriftlich per mail.... und besteht auf die volle Erstattung des Kaufpreises. Wie das Geld nun zurück gezahlt wird, ist ja mal nebensächlich. Hauptsache alles wieder da.
Ob zB durch den Krankheitsschub Schadenersatzforderungen gestellt werden können, sollte man mit dem Anwalt klären. Den solltet Ihr ohnehin dazu nehmen!
Da Ihr anscheinend statt einem Neufahrzeug ein gebrauchtes bekommen habt, habt Ihr auch das Recht vom vertrag zurück zu treten ohne irgendwelche Abstriche beim Kaufpreis.
Falsch. Es wurde zwar nicht das geliefert was bestellt wurde, aber einfach so zurücktreten ohne Abstriche beim Kaufpreis kann man als Käufer nicht. Das geht nur im Rahmen eines Widerrufs oder wenn sich beide Seiten darauf geeinigt haben.
Dem Verkäufer steht ein Recht auf Nacherfüllung zu. Und das hat der Verkäufer in diesem Fall auch angeboten, siehe auch §437 (2) BGB mit § 323 (1) BGB.
Wir haben einen Anwalt eingeschaltet und unser Geld komplett zurück erhalten.
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.