AirPods ohne volle Garantie bei MM gekauft?

ich habe mir vor genau 9 Monaten neue AirPods bei Media Markt gekauft und jetzt haben sie einen Defekt, weshalb ich bei Apple war. Bei Apple konnte nicht festgestellt werden woran der Defekt liegt und sie wollten mir neue Kopfhörer mitgeben. Dann sagte der Mitarbeiter jedoch, dass im System angegeben ist, dass die Kopfhörer schon im Januar 2020 gekauft wurden und die 1 jährige Garantie deshalb vorbei ist. Sie haben auch den Kassenzettel gesehen wo das Kaufdatum vor 9 Monaten drauf stand, dann meinte der Apple Mitarbeiter, dass MM wohl retournierte Kopfhörer verkauft hat und die Garantie schon im Januar begonnen hat, da sie da das erste mal in den Verkauf gingen. Ich soll mich an MM wenden, was ich jetzt tat. Dort wurde mir nur gesagt, sie können sich das nicht erklären und die Kopfhörer werden jetzt eingeschickt an eine Apple Werkstatt, was ich jedoch nicht glaube(wahrscheinlich eine Media Markt Partnerwerkstatt, wo Apple Geräte repariert werden).
mich habe lange mit dem Mitarbeiter diskutiert, weil ich der Meinung war, dass ich mit dem Kaufpreis auch die Service Leistung (1 Jahr Apple Garantie) mitgekauft habe, da bei neuen AirPods die Garantie ja enthalten sein sollte. Bei mir waren es aber nur 9 Monate. Oder kauft man die 1 jährige Apple Garantie nicht automatisch mit, wenn man den vollen Kaufpreis für die Ware bezahlt?? Der MM Mitarbeiter meinte, dass doch alles richtig ist, da sie sich ja um den Schaden kümmern werden jetzt. Aber ich hätte keinen Stress gehabt, wenn Apple die Kopfhörer einfach schnell ausgetauscht hätte, was wegen MM leider nicht möglich war.
die Kopfhörer sind nun bei Media Markt und werden wohl repariert oder so.

wie seht ihr das, sollte ich das jetzt so belassen oder irgendwas machen? Ich meine, wenn MM die Kopfhörer jetzt irgendwie repariert, dann könnten sie ja bald wieder kaputt gehen. Apple hätte mir einfach neue gegeben.

Apple, Handy, Smartphone, Technik, Recht, Reparatur, Media Markt, Reklamation, Technologie, Reklamationsrecht, AirPods
Brief vom Jobcenter (Anhörung zur Aufrechnung)?

Hallo, Das Jobcenter hat vorher von uns eine Rückerstattungsbescheid gefordert. Wir haben dann eine Klage gegen diesen Bescheid erhoben. Das Jobcenter hat den Widerspruch zu unrecht abgelehnt , und die Entscheidung wurde nochmals vom Gericht geprüft. Heute kam dieses Brief vom Jobcenter (Anhörung zur Aufrechnung) s. Text unten (kann jemand bitte uns erklären was genau damit gemeint? heißt das, dass unsere Klage als unbegründet zurückgewiesen wurde.... Ich weiß nicht warum müssen wir uns zum Sachverhalt äußern und was soll sollen wir dem Jobcenter mitteilen......

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((((((Sie beziehen derzeit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II - von dem Jobcenter. Gleichzeitig bestehen gegen Sie die im Folgenden im Einzelnen angegebenen Erstattungs- und/-oder Ersatzansprüche Ihres Jobcenters. Es wird daher geprüft, ob die sich gegenüberstehenden Forderungen im Wege der Aufrechnung (§ 43 SGB II) wechselseitig getilgt werden können.

Vor der Entscheidung über die Vornahme einer Aufrechnung gegen Ihren aktuellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten Sie hiermit Gelegenheit, sich bis zum 04.04.2021 bei Ihrem Jobcenter zum Sachverhalt zu äußern (§ 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X).

Mit dem Bescheid vom 23.11.2020 wurde Ihnen mitgeteilt, dass gegen nachfolgend genannte Personen Forderungen wie folgt bestehen: ………………………………………………………..

Das Jobcenter ist verpflichtet, wirtschaftlich im Sinne der Bundeshaushaltsordnung zu handeln. Hierzu gehört - auch im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler -, bestehende Forderungen vollständig und zeitnah zu erheben, sowie diese mit den zur Verfügung stehenden Mitteln beizutreiben. Es ist daher beabsichtigt, nach Ihrer Rückäußerung darüber zu entscheiden, ob mit vorstehend genannter Forderungssumme gegen Ihre laufenden Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II in der gesetzlich vorgesehenen Höhe aufgerechnet wird.

Ich bitte Sie, sich hierzu bis zum 04.04.2021 zu äußern. )))))

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Recht, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Wie oder besser wo leitet man Disziplinarverfahren gegen Lehrer und Leiter Jugendamt ein?

Kaum jemand kennt die Pflichten von Lehrern, Schulsozialarbeitern, Mitarbeitern des Jugendamtes und anderen Angestellten oder Beamten des öffentlichen Dienstes.

Das Beamtengesetz regelt aber schon so manches. Die Verpflichtung zu Neutralität gehört zum Beispiel zu den sog. Dienstpflichten.

Auch der Einhalt des BGB als Charaktereigenschaft, die zur Eignung von Beamten dient.

Festgestellt wird ein Fehlvergehen im disziplinarischen Ermittlungsverfahren.

Das wird eingeleitet, wenn Grund zur Anahme besteht, die Vorwürfe könnten zutreffend sein und gegen die Doenstpflichten verstoßen oder Rechte von Bürgern verletzt haben.

Ich weiß aber nicht, wie man das einleitet.

Habe eine Beschwerde über eine Dame am Jugendamt gemacht und bekam vom Chef zurück, die hat alles richtig gemacht.

Will der mich auf den Arm nehmen?

Das ist also noch nicht ermittelt...die scheinen sich einfach zu beschützen...unverschämt!!!

Wo beantragt man das Disziplinarverfahren also?

Danke im voraus, lG

Ich habe auch schon Mobbing durch Beamte erlebt 67%
Es muss mehr Wege geben sich zu wehren 33%
Ich habe schonmal ein Disziplinarverfahren geführt 0%
Ich suche auch Hilfe wegen Beamtrnungerechtigkeit 0%
Ich kann gute Erfahrungen weitergeben 0%
Es muss kostenlose Beratungsstellen geben für Beschwerden 0%
Schule, Recht, Beamtentum, Beamtenanwärter, Beamtenstatus, Disziplinarverfahren, Fehlverhalten, Jugendamtwillkür
Auto gekauft - reparierter Totalschaden - Betrug?

Hallo,

ich habe am 06.03.2021 ein gebrauchtes Auto privat in Frankfurt gekauft. Es handelt sich um einen Mercedes CLA Bj. 2018 mit 59000km. Zwei Vorbesitzer.

Am 06.03.2021 war ich schon bei dem Verkäufer und hab mir das Fahrzeug angeschaut.

Auto hat paar Kratze aufm Stoßstange vorne und Delle im Kotflügel , ich habe wegen diese Sache bisschen günstig gekriegt und laut Verkäufer seine Frau hat beim parken aufm Seite gefahren und bisschen Kratze oder Delle gemacht .

ich habe am 06.03.2021 Auto gekauft und 2000 Euro Anzahlung gegeben und ich habe Rest Geld beim abholen am 13.03.2021 bar gegeben. .

ich habe nach 10 Tage eine Termin bei Lackierung gehabt und er hat mir gesagt das Auto hat richtig große Unfall von hinten gehabt und wurde Kofferraum und Stoßstange hinten und Kotflügel hinten gewechselt ,

Auto noch nicht abgemeldet von Vorbesitzer, noch Kennzeichen von Vorbesitzer drauf , wegen Corona muss man Termin haben und krieg mal nicht einfach und ich habe am 26.03.2021 Straßenverkehrsamt .und Aufm Vertrag steht Fahrzeug unfallfrei , und Anzeige bei Mobile stand auch so unfallfrei.

Ich habe heute Abend Verkäufer aufm WhatsApp geschrieben und informiert das sein Auto so ist , und er hat mir gesagt ich bin gerade Ausland und richtig beschäftigt ich melde mich später bei dir .

Und wollte ich wissen jetzt was soll ich machen . Soll ich am Freitag Auto abmelden und neue anmelden . Oder kann ich einfach bei Verkäufer zurück geben ,weil das privat gekauft . Oder soll ich direkt Anwalt nehmen .

Vielen Dank .

Recht, Auto und Motorrad
Inkassoschreiben zahlen oder Widerspruch einlegen?

Hallo, ich bekomme seit einiger Zeit von dem Inkassounternehmen Paigo eine Zahlungsaufforderung von nun insgesamt 85€. Bis gestern wusste ich noch nicht einmal, für was das überhaupt sein soll. Auf dem Schreiben stand: 21.03.2021 Vertragsabschluss Internet. Deshalb ging ich die ganze Zeit davon aus, dass das Unternehmen mir vorwirft, einen Vertrag für das Internet abgeschlossen zu haben. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt, und habe geschrieben dass ich nie etwas abgeschlossen habe. Als Antwort bekam ich, dass es von Paypal an das Inkassounternehmen weitergeleitet worden ist, und dass ich jederzeit Einsicht in mein PayPal Konto hatte, um zu sehen dass ich in Zahlungsrückstand bin. Was aber nicht stimmt, denn ich habe am 16.01.2021 bereits mein PayPal Konto von Paypal schließen lassen. Somit konnte ich auch nicht Bescheid wissen, dass ich in Verzug bin. Ich habe dann gestern bei Paypal angerufen um zu erfragen, um was es sich hierbei eigentlich genau handele. Es geht hierbei wohl um einen E-Bay Verkauf, der Mitte Januar war. Ich habe etwas verkauft, und habe wohl einen Käuferschutz Fall verloren, sodass dem Käufer das Geld zurück gezahlt wurde. Da mein PayPal Konto zu dieser Zeit ja gar nicht mehr existierte, konnte wohl nichts abgebucht werden. Das Problem an der Sache ist, dass ich weder von Ebay, noch von Paypal informiert worden bin, dass ich im Zahlungsverzug sei. Daher ist es ja nicht mein Verschulden. Habe ebenfalls mit Ebay telefoniert, aber die geben Paypal die Schuld, da sie mich schriftlich informieren hätten müssen, dass ich eine Zahlung offen habe. Paypal widerrum sagt, dazu sind sie nicht verpflichtet, und geben Ebay die Schuld, da Ebay mir ebenfalls (anscheinend durch einen Systemfehler) nicht Bescheid gesagt hat, dass ich diesen Käuferschutzfall verloren, und somit im Zahlungverzug bin. Habe dann daraufhin bei dem Inkassounternehmen angerufen, und die konnten als einzige Option mir nur 10€ Rabatt gewähren. Bedeutet statt 85€, muss ich nur 75€ zahlen.

Meine Frage ist jetzt, bin ich überhaupt verpflichtet, diese Zahlung jetzt zu machen, oder soll ich weiterhin Widerspruch einlegen, da ich von niemanden zwecks einem Zahlungsverzug informiert worden bin?

Vielen Dank für Antworten.

Mfg Lukas

Recht, Inkasso, PayPal
EBay Betrug Polizei Vorladung?

Hallo allerseits,

hatte letztes Jahr bei Ebay einen aktiven Account, habe auch letzendlich erfolgreich einen IPhone 11 verkauft ( die übrigens existiert inklusive Garantie und Rechnung) Geld wurde auch bezahlt nach dem Eingang des Geldes wurde ein paar Tagen später mein Account dicht gemacht, ich hatte sehr viele Spasskäufer die meine 2 Auktionen missbraucht haben und nicht bezahlten... als ich die Waren noch mal wiedereibgestelllt habe hat das eBay anscheinend nicht gefallen und mein Account dicht gemacht. Habe eBay diesbezüglich zig mal kontaktiert jedoch erfolglos immer wieder Standard Schreiben bekommen... ( aus Sicherheitsgründen bla bla) Ich hatte das Glück das der Käufer meine Adresse hatte und hat mich angeschrieben hat mir einen frist gesetzt dass ich das Grld überweisen soll, habe ihm daraufhin kontaktiert und ihm die Sache erklärt dass ich das Geld nicht mehr parat habe und damit nicht gerechnet hätte dass mein Account dicht gemacht wird. Habe Ihm daraufhin angeboten das Geld innerhalb 14 Tagen zurückerstatte inklusive Verzugsschaden dies habe ich auch getan (490 bezahlt 530 zurückerstattet) wir hatten die ganze Zeit einen gepflegten Kontakt. Leider hat er auch in der Zwischenzeit Polizei kontaktiert. Das Ende vom Lied ich bin gestern bei unserem zuständigen Polizisten vor Ort erschienen und die Sache eins zu eins erklärt. Was würde jetzt euer Meinung nach auf mich zukommen? Ich bin nicht vorbestraft hatte auch niemals den Absicht hier einen Betrug vorzugehen. Es ist einfach für mich blöd gelaufen Email Verkehr mit eBay und dem Kläger kann ich übrigens auch nachweisen!

Mit freundlichen Grüßen

Betrug, Polizei, Recht
Wie ist mein Arbeitszeugnis?

Guten Tag,

könntet Ihr mir bitte verraten, wie mein Arbeitszeugnis gewertet wurde?

Im Rahmen der Ausbildung ist Herr XXX mit folgenden Aufgaben betraut:

 

•  Führen von Verkaufsverhandlungen im Telefonverkauf sowie die telefonische Kundenbetreu­ung und die technische Beratung

•  Bearbeitung von Angeboten, Kalkulationen und Bestellungen einschließlich der Überwachung von Fristen sowie Abrufen im Rahmen vorausgegangener Dispositionen

•  Telefonische und schriftliche Auftragsentgegennahme

•  Aktive Unterstützung des Außendienstmitarbeiters

•  Abwicklung von Aufträgen und Rückfragenbearbeitung

•  Abrechnungstechnische Abwicklung der Verkaufsbelege Über unser Warenwirtschaftssystem EVA

•  Reklamationsbearbeitung und Klärung von Differenzen

•  Wareneingang Annahme, Erfassung, Kontrolle und Freigabe

Herr XXX eignet sich in den jeweiligen Abteilungen immer innerhalb von kürzester Zeit ein gutes Fachwissen an. Besonders hervorzuheben ist seine ausgezeichnete Kenntnis der neuen Medien und sein sehr guter Umgang damit. Diese setzt er bei Präsentationen in für einen Auszubildenden unge­wöhnlich guter Weise in immer sehr gut verständliche Visualisierungen um.

Er hat eine gute Auffassungsgabe, die es ihm jederzeit ermöglicht, auch sehr komplexe Ausbildungs­inhalte innerhalb kurzer Zeit tadellos zu erfassen. Herr XXX zeigt Eigeninitiative und identifiziert sich immer voll mit seinen Aufgaben und unserem Unternehmen, wobei er auch durch seine Einsatzfreude Überzeugt.

Herr XXX ist seit Beginn der Ausbildung ausgesprochen lernbereit. Auch in Situationen mit erhebli­chem Arbeitsaufkommen erweist er sich immer als in hohem Maße belastbar.

Wegen seiner umsichtigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise ist er von uns immer ge­schätzt. Herr XXX ist in hohem Maße zuverlässig.

 

Für alle auftretenden Probleme findet er ausnahmslos gute Lösungen. Die während der Ausbildung gezeigten Leistungen von Herrn XXX finden uneingeschränkt unsere volle Anerkennung.

 

Er ist wegen seines freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits sehr geschätzt. Er ist immer hilfsbereit, zuvorkommend und stellt, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück. Sein Ver­halten zu Vorgesetzten, Ausbildern, Kollegen sowie Kunden ist ausnahmslos einwandfrei. Gegenüber den anderen Auszubildenden verhalt er sich jederzeit kameradschaftlich und hilfsbereit.

Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Herrn XXX erteilt. Diesem Wunsch entsprechen wir gerne. Wir bedanken uns bei ihm für die in der Vergangenheit erbrachten stets guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin positive Fortsetzung der Ausbildung.
Schule, Ausbildung, Recht, Arbeitszeugnis, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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