Rücktritt vom Autokauf?

Guten Morgen.

Folgendes Problem:

Auf der Suche nach einen gebrauchten Spaß Auto wurde im Netz bei einer bekannten Autobörse ein passendes Fahrzeug gefunden. Verkäufer ist ein Autohändler welches im Inserat auch klar und deutlich ersichtlich ist.

Anruf und Termin zur Besichtigung und Probefahrt gemacht.

Alles für ok befunden, Preis passt und zugesagt.

Gestern Anzahlung vorbei gebracht. Schon da war es komisch. Anderer Ort, also nicht der Platz vom Autohandel.

Quittung / Nachweis von Anzahlung wollte er mir zwar ausstellen aber hatte keinen Quittungsblock. Also schrieb er Handschriftlich einen dreizeiler......

Habe dann abends nochmals das Inserat aufgerufen und mir genau angeschaut. Inhaber / Geschäftsführer von Autohandel ist Person A, steht auch deutlich im Impressum das der Autohandel allein von Person A betrieben wird. . Habe aber nicht mit Person A alles abgewickelt sondern mit Person B (laut Aussage von Person A ein Mitarbeiter). Jetzt kommen mir langsam Zweifel das da alles richtig läuft.

Heute soll die Rest Zahlung erfolgen und der Kaufvertrag unterschrieben werden.

Wer muss im Kaufvertrag als Verkäufer stehen? Person A, welche den Autohandel betreibt? Person B mit welcher alles abgewickelt wurde? Oder muss der Name des Autohandel ebenfalls Bestandteil des Vertrages sein?

Kann ich den Kauf abbrechen und die Anzahlung zurück verlangen wenn als Verkäufer Person B angegeben wird?

Vielen Dank, LG

Recht, Autokauf, Rücktritt vom Kaufvertrag, Auto und Motorrad
Eine Wohnung kaufen oder für immer Miete zahlen?
Ich wohne in Brasilien und lerne Deutsch als Fremdsprache.

Ich habe einen Text geschrieben. Was hältst du davon?

Und, wenn Du ein paar meine Fehler korrigieren könntest, wäre ich Dir sehr dankbar :D

(Das ist über Brasilien)

Einmal hat ein meinen Freunden mir gesagt, dass es besser ist, Geld zu sparen, um eine Wohnung auf einmal zu kaufen, als sich Geld aus der Bank auszuleihen. Der Grund dafür sind die Zinsen, die sehr hoch sind. Am Ende des Tages kann es vorkommen, dass man das Doppel des ursprünglichen Preises (oder sogar mehr) bezahlt hat. Also, wenn man das ganze Geld nicht hat und sich um jeden Preis eine Wohnung kaufen will, gibt es dann keine andere Wahl. Wenn es aber nicht der Fall ist, lohnt es sich, eine Wohnung weiterzumieten und Geld zu sparen, bis man das ganze Geld hat. Dann kann man auf einmal für die Wohnung bezahlen. Ich hatte gedacht, dass er recht hat. Obwohl manche Menschen sagen, dass eine Miete zu bezahlen, eine Verschwendung ist, fing ich an, das Gegenteil zu denken. Viele Menschen sagen, dass eine Wohnung zu kaufen besser ist, als eine zu mieten. Wenn du eine mietest, bezahlst du für etwas, was nicht deins ist. Das ist wahr, natürlich. Aber auch wenn du eine Wohnung kaufst, besitzt du die Wohnung nicht, bis du alles bezahlt hast. Es macht keine Unterschiede, ob du schon 10 Jahre lang bezahlt hast. Wenn etwas dir passiert und du hörst auf zu zahlen, kann die Bank die Wohnung von dir nehmen und du bleibst mit nichts. Deshalb hatte ich gedacht, dass es zweifellos besser ist, wenn man genug Geld hat, auf einmal alles zu bezahlen. Aber heute hat eine meiner Freundin mir etwas anderes gesagt. Sie hat mir gesagt, dass es nicht gut ist, wenn man eine Miete bezahlt und gleichzeitig Geld sparen. Sie hat mir erklärt, dass man natürlich Zinsen bezahlen muss, wenn man sich aus der Bank Geld ausleihen. Aber zumindest ist ein Teil deines Gehaltes für deine Wohnung, und nicht für die Wohnung jemandes anderen. Mal angenommen, ich zahle der Bank 900 Real pro Monat: 300 davon sind für die Wohnung und 600 sind die Zinsen. Meine Freundin hat mir gesagt, dass alle 900 eine Verschwendung wäre, wenn ich 900 für eine Miete bezahlen würde. Das hatte ich nicht gedacht. Außerdem, dadurch, dass man jederzeit mehr Geld der Bank bezahlen kann, kann man den gesamten Betrag reduzieren. Daraufhin bezahlt man wenige Zinsen im Laufe des Jahres.

Wohnung, Miete, Fehler, Schreiben, Recht, Deutsch als Fremdsprache, Deutsch lernen, deutsche Grammatik, deutsche Sprache, Grammatik, Korrektur, Wohnung kaufen, sprache lernen online, Wirtschaft und Finanzen
Vertrag andere AGBs als im Internet?

Hallo,

ich habe am 04.12.20 eine Couch in einer Kabs Filiale gekauft. Liefertermin sollte KW7 sein.

Auftragsbestätigung erst 7 Wochen später erhalten, angeblich ein Systemfehler.

Es kam nichts und nach mehreren Emails ,wurde das ganze Corona bedingt und KW12 verschoben, wobei ich sicher bin das wird an dem Termin auch nichts.

Nun hab ich mir die AGBs angeguckt und auf deren Homepage sind andere AGBs als die, die hinten auf mein Vertrag stehen.

Welche sind jetzt gültig ? Bei dem Internet AGBs wäre ich nach 4 Wochen Verzug aus dem Vertrag raus aber bei den AGBs die hinten auf dem Vertrag stehen, sehe ich keine Möglichkeit oder ich habe es nicht richtig verstanden ?

Internet AGBs:

6.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei die Lieferung beeinträchtigenden Umständen durch höhere Gewalt. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer oder Wasser und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns herbeigeführt worden sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir Ihnen unverzüglich mitteilen. Dauert das Leistungshindernis in den vorgenannten Fällen über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten an, so ist jede der Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Rücktritts werden wir eine etwaige bereits erhaltene Vorauszahlung unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz bestehen nicht.

Vertrag AGBs:

„6 Lieferfrist

1. Angaben über Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich. Etwas anderes gilt nur, wenn ein nach Kalendertag bestimmter Verbindlicher Liefertermin vereinbart wird; Die ange-gebene Lieferzeit beginnt erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung.

2. Falls der Verkäufer, einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist nach Ablauf des kalendermäßig‘ bestimmten Liefertermins zu gewähren.

3. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störlungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten verlängertsich die Lieferzeit entsprechend, sofern der Verkäufer bei Störungen im Geschäftsbetrieb seiner Vorlieferanten oder Spediteuré nicht auf andere angemessene Art Abhilfe schaffen kann. Zum Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung in Textform anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist erfolgt.“

Eine Frist von 2 Wochen habe ich schriftlich gesetzt aber haben die nicht akzeptiert und sich auf die AGBs gestützt .

Gibt es eine Möglichkeit da einwenig Druck zu machen oder sind die AGBs so gestaltet dass ich alles was die sagen akzeptieren muss ?

danke!

Recht, AGBs, Wirtschaft und Finanzen
Kurzfristiger Minijob,obwohl ich exmatrikuliert bin?

Hi Leute. Ich bin seit einigen Monaten nicht mehr immatrikuliert und habe mein Studium beendet. Gerade mache ich etwas Anderes und will im Sommer einen Master machen. Ich arbeite seit Dezember im Security-Bereich. Ich habe angefangen und bekam den Vertrag erst eine Woche später. Die Dame aus dem Büro hatte mich gefragt,ob ich kurzfristig oder sozialvers.-pflichtig angemeldet werden wollen würde. Die Frage hätte mich irritiert, da sie über mich wohl nichts kannte. Ich habe ihr geschildert,dass ich die kurzfristige Beschäftigung als Vertragsart gut finde, falls dies aber auch möglich sei,wo ich zu dem Zeitpunkt um ehrlich zu sein nicht ausgegangen bin. Ich war ja kein Student mehr. Danach hatten wir kurz telefoniert, wo ich ihr das nochmal erklärt hatte und sie meinte, dass es möglich sei, da ich ja auch noch über die studentische Krankenversicherung gemeldet bin, die jetzt ab März nicht mehr gültig ist. Sie meinte, dass es möglich ist und sie wird davon Ahnung haben, dachte ich mir. Ende Dezember hatten wir kurz geschrieben,wo sie meinte, dass sie es nochmal überprüfen muss, ob das möglich ist, weil sie sicher sein muss, dass ich über die studentische Versicherung abgesichert bin.

Damals, als ich das erste Mal mit ihr telefonierte hatte sie mir mitgeteilt, dass sie keine Studienbescheinigung braucht, um mich dementsprechend anzumelden

Um ihr das kurz zu bestätigen,habe ich ihr eine Studienbescheinigung zugesandt, weil das zeigt, dass ich in diesem Semester eingeschrieben war und dadurch auch die SKV läuft. Das ist fest vorgeschrieben und gilt nur dann, wenn das Studium abgeschlossen wurde. Dann folgte einige Tage später die Lohnabrechnung und diese war Brutto=Netto, wobei ich mir also sicher war, dass die Büroangestellte schon wusste, was sie tat. Das heißt, sie hat alles richtig gemacht. Ich war mir sicher, dass das auch seine Richtigkeit hat und habe jetzt einen anderen Job. Ich habe gesagt, dass ich kurzfristig beschäftigt werden will und habe ihm meine Studienbescheinigung vorgezeigt. Ich habe aber nicht mehr gesagt, außer dass mein Studium erfolgreich beendet wurde. Ich weiss nicht,ob er mich so angemeldet hat, aber das ist erstmal irrelevant. Ich htte mich Mal arbeitslos und Hartz 4 gemeldet, wobei ich mit dem Arbeitsamt kein Kontakt wollte und ich mitgeteilt hatte, dass ich einen Master machen will. Das Jobcenter hatte abgelehnt, mir Hartz 4 zu zahlen, da ich bei meinen Eltern wohne. Bald werde ich mich wieder arbeitslos melden und benötige Unterstützung zur Zahlung der KV. Mich plagt aber die Angst, ob die Dame des Security-Untermehmen alles richtig gemacht hat. Mein Bruder war heute irritiert und hat gesagt, dass ich Probleme bekomme, wobei dieser Job doch dementsprechend angemeldet ist und die KV und andere Behörden davon Bescheid wissen. Das Finanzamt, weiss dass ich kein Student bin, da die KV dies dem Finanzamt mitgeteilt hat.

Meine Frage ist, hat die Frau alles richtig gemacht und wenn nicht, was habe ich für Konsequenzen. Hab Angst.

Recht, Arbeitsverträge, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium
Ich möchte mein Elternhaus aber werde mir mit meinen Brüdern nicht einig was kann ich tun?

Hallo zusammen!

Meine Oma verstarb im Dezember und mein Vater ist bereits vor ihr verstorben.

Jetzt sind ich und meine zwei Brüder Erben zu je 1/3 vom Elternhaus.

Meine 2 Brüder wohnen in dem Haus mit meiner Mutter. Abgemacht war das mich mein großer Bruder auszahlt. Jetzt hab ich aber mitbekommen das er mich nicht ausbezahlen kann weil er das Erbe von meinem Vater angenommen hat wo nur Schulden da waren und somit nicht Kreditwürdig ist.

Jetzt hab ich ihm den Vorschlag gemacht das ich beide ausbezahle aber nur mit der Vorraussetzung das Sie alle ausziehen weil sonst hat ja das alles keinen Nutzen für mich.

Sie weigern sich aber sie wollen mir meinen Anteil nicht ausbezahlen und sie wollen auch nicht ausziehen. Sie zahlen mir für meinen Anteil auch keine Miete obwohl sie das ganze Haus besetzten und ich auch die Möglichkeit nicht hätte einzuziehen. Wohlgemerkt ist es aber ein 3 Familienhaus.

Jetzt fängt es auch schon damit an wer bezahlt die Rechnungen? Da ich auch zu 1/3 Hausbesitzerin bin werde ich auch dazu aufgefordert obwohl ich nicht vom Haus habe.

Als meine Oma noch lebte zahlte Sie komplett immer alles alleine und bekam auch keinen Anteil von ihnen oder Miete und das schon ihr ganzes Leben lang.

Was kann ich da machen?

War bereits beim Rechtsanwalt der Ihnen eine Frist gegeben hat zum Auszahlen. Aber wie gehts jetzt weiter wenn sie mich nicht Auszahlen können?

Kann ich das Haus für mich gewinnen?

Familie, Recht, Erbengemeinschaft

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht