Kann man sich theoretisch auch selbst als Geisel nehmen?

13 Antworten

Ohne Beteiligung Dritter = nein. Nicht im Sinne des Strafrechts [§ 239b StGB].

Genauso wenig, wie man sich selbst "bestehlen" kann (iSv. § 242 StGB), also einen Diebstahl an einer Sache begehen, die einem selbst (und ausschließlich) gehört.

Ich denke schon. Denn wenn eine kriminelle Person, bundesweit gesucht, sich in einer Sackgasse (planlos, ausweglose Situation) befindet kann er z. B. mit einer geladenen Waffe auf sich selbst gerichtet noch gewisse Verhandlungen mit der Polizei eingehen.

Eine Geiselnahme geschieht meistens um zu verhandeln. (Mit mehreren Geiseln)

Ciao. Tuna.

Hallo highvoltage442,

theoretisch kann man das, ja.

Praktisch stelle ich mir dies aber schwer vor.

lg Moritz