Fenster/Grenzbebauung/was darf ich auf meinem Grundstück?
Hallo meine Lieben
mein Schwiegervater hat vor paar Jahren die Werkstatt verkauft, die direkt beim Wohnhaus steht. Der „nette“ Herr der die Werkstatt gekauft hat, hat in die Werkstatt noch eine Wohnung gebaut.
3 Fenster von ihm sind direkt bei unserem Garten (Grenzbebauung). Neben unserer Haustür ist direkt ein Fenster wo er immer gafft, wie und was wir auf unserem Hof machen. Neben dem Fenster sind noch 2 Große Werkstattfenster grünlich. Bei den 2 großen Fenster steht unser Carport (war schon als er die Werkstatt gekauft hat). So nun zu meinen Fragen:
- wir fühlen uns vor dem Haus und im Garten total beachtet von dem. (Er sagt uns wie und was wir auf unserem Grundstück zu machen haben wegen seinen Wänden). Was dürfen wir?
- dürfen wir vor die Fenster irgendein sichtschutz machen, dass er weder in unseren Garten, noch auf unseren Hof gaffen kann?
- dürfen wir, da wo unser carport steht auch direkt auf die Grenze was mit Wänden bauen, auch wenn er da seine werkstattfenster hat?
- dürfen wir eine Plane an unserem Carport befestigen, dass wir Windschutz haben?
- dann hat er auf das Dach noch eins gebaut das auf unser Grundstück ragt, sowie eine Blechwand an die wand zu unserem Garten gebaut die auch auf unser Grundstück ragt. Dürfen wir ihn auffordern das Dach und die Blechwand weg zu machen, so dass es nicht mehr auf unserem Grundstück ist?
dieser Mann ist so anstrengend!
danke schonmal für die Antworten.
2 Antworten
Diese Fragen wirst du hier nicht klären können.
Hierfür benötigst du die genehmigten Baupläne, eine aktuelle Katasterkarte, einen Grundbuchauszug, eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
Ebenso Kenntnisse der Landesbauordnung sowie die kommunalen Vorschriften.
Da es sich hier einschließlich der Fenster um Altbestand handelt - wird sich hier nichts mehr regeln lassen. Bei den von der Wohnung- entweder beim Bauamt fragen oder direkt zu einem Anwalt.
Na als Verkäufer hatte der Schwiegervater ja auch nichts mehr mitzureden.
Einen Überbau müsste er aber beseitigen, hier müsste man aber auch Bauzeit, Fristen und evtl versäumte Handlung prüfen.
Bau ne Mauer, mit Selbstschussanlagen
Das eine Fenster zum Garten war ein großes Fenster grünlich, da es Werkstatt war. Er hat das große gegen ein kleines getauscht...
das dach und die Blechwand wurden nachträglich ohne Einverständnis meines Schwiegervaters angebaut.
lg