Fenster/Grenzbebauung/was darf ich auf meinem Grundstück?

2 Antworten

Diese Fragen wirst du hier nicht klären können.

Hierfür benötigst du die genehmigten Baupläne, eine aktuelle Katasterkarte, einen Grundbuchauszug, eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

Ebenso Kenntnisse der Landesbauordnung sowie die kommunalen Vorschriften.

Da es sich hier einschließlich der Fenster um Altbestand handelt - wird sich hier nichts mehr regeln lassen. Bei den von der Wohnung- entweder beim Bauamt fragen oder direkt zu einem Anwalt.


KTina2002 
Beitragsersteller
 09.03.2021, 19:37

Das eine Fenster zum Garten war ein großes Fenster grünlich, da es Werkstatt war. Er hat das große gegen ein kleines getauscht...

das dach und die Blechwand wurden nachträglich ohne Einverständnis meines Schwiegervaters angebaut.

lg

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kabbes69  09.03.2021, 19:40
@KTina2002

Na als Verkäufer hatte der Schwiegervater ja auch nichts mehr mitzureden.

Einen Überbau müsste er aber beseitigen, hier müsste man aber auch Bauzeit, Fristen und evtl versäumte Handlung prüfen.

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Bau ne Mauer, mit Selbstschussanlagen