Beschäftigungsverbot in der ambulanten Pflege?

5 Antworten

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland eigentlich sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert.

Dein Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen.

Er muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Das Mutterschutzgesetz regelt unter anderem, dass regelmäßiges Tragen und Heben von Lasten über 5 kg oder gelegentliche Belastung mit 10 kg bei der Arbeit vermieden werden sollte.

Doch die Gefahr wird oft überschätzt und die gesetzliche Regelung ist nicht durch beweisende Studien gestützt. Erfahrungsgemäß besteht in der Regel keine Kausalität zwischen Heben und Fehl- oder Frühgeburt.

Weitere Gefährdungen bezüglich schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen in ambulanten Pflegediensten bestehen durch schwere körperliche Arbeiten mit Zwangshaltungen (z. B. beim Lagern von Patienten) und mögliche Infektionen mit Krankheitserregern. Bei der Infektionsgefährdung ist zusätzlich zu der Gefährdungsbeurteilung der aktuelle Immunstatus der Schwangeren zu überprüfen. Eine ausreichende Immunität schützt vor Infektionen.

Liegt der Immunisierungsnachweis nicht vor, ist eine sofortige Umsetzung an einen Arbeitsplatz in einem geeigneten Tätigkeitsbereich zu veranlassen.

Der Frauenarzt kann nur ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist.

Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse erstattet.

Wenn du den Eindruck hast, dein Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, solltest du dich an die aufsichtführende Behörde wenden.

Wenn der AG gegen die mutterschutzrechtlichen Vorschriften verstößt, dann begeht er dabei mindestens eine Ordnungswidrigkeit, möglicherweise aber sogar eine Straftat. Das Gewerbeaufsichtsamt verhängt zum Teil drastische Bußgelder, die 2.500 bis zu 15.000 € betragen können.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Du bist Schwanger und nicht krank und ja, wenn man deine Dicken Patienten durch Leute ersetzt die du nicht rumschleppen musst und wenn keiner davon was ansteckendes hat, dann spricht grundsätzlich nichts dagegen noch einige Zeit weiterzuarbeiten.

WENN du Beschwerden hast, dann gehst du zum Arzt. Der entscheidet dann ob dir die Arbeit noch zumutbar ist.

Und ein Rottweiler ist dir ja offensichtlich auch nicht zu anstrengend.


Anonymoco 
Beitragsersteller
 11.03.2021, 13:15

Unnötiges Kommentar, der rottweiler ist gut erzogen deswegen ist er nicht anstrengend 🙂

Hallo herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft 😊🍀👍 ich bin auch aktuell in der 14ssw. Mein Arbeitgeber hat mir direkt nach Bekanntgabe der 5 ssw ein Beschäftigungsverbot ausgeschrieben. (Hauswirtschaftlicher Pflegeservice)

ich finde das schon ziemlich schlimm wie dein Arbeitgeber reagiert, aber ich denke das du von dein Arzt ohne Probleme ein Verbot bekommen wirst. Am besten so schnell wie möglich zum Arzt und dir die Bescheinigung holen.

Alles gute 🍀

Das ist in der Tat, die Sache deines behandelnden Arztes, ein solches Verbot auszusprechen. Daran muss der Arbeitgeber sich dann halten. Aber eine Schwangerschaft ist ja keine Krankheit. Nur wenn du mit "gefährlichen Stoffen" oder "infektiösem Blut" arbeitest, kann von Seiten des Arbeitgebers ein Verbot ausgesprochen werden. (Der müsste dich dann anderweitig beschäftigen)