Kaution, Vermieter reagiert nicht?
Ich hab mal eine Frage. Meine Familie und ich sind Mitte Januar ausgezogen. Wohnung wurde übergeben und der Vermieter sagte, er wurde die Kaution zeitnah auszahlen. Wir haben jetzt schon paar mal nachgefragt wann wir mit der Kaution Auszahlung rechnen können oder ob es Mängel geben würde. Er liest zwar die Nachrichten aber bekommen keine Antwort von Ihm. Betriebskostenabrechnung gibt es nicht, da wir eine feste Pauschale hatten. Wie sollen wir jetzt reagieren. Erstmal gar nicht mehr bis die 6 Monate vorbei sind oder ?
( Ich weis die Kaution darf bis zu 6 Monate einbehalten werden.)
5 Antworten
Schriftlich anmahnen und Zeitpunkt nennen bis wann die Kaution zurück bezahlt werden muss...per Einschreiben
Nachdem ich das aus Vermietersicht gerade mal wieder durch habe, möchte ich nur daraufhinweisen, dass die Auflösung von Kautionskonten (ebenso wie die Neuanlage, sofern die Bank das überhaupt noch macht) in Zeiten von Corona Wochen dauern kann. Durch die dünne Personaldecke und den Mangel an Krankheitsvertretungen sind alle Aktionen, die sich nicht einfach mit OnlineBanking erledigen lassen, ausgesprichen mühsam geworden.
Was der Vermieter einbehalten darf, ist ein angemessener Betrag für eine eventuell zu erwartende Betriebskostennachzahlung für 2021. Das kann ja aber für diesen kurzen Zeitraum nicht so enorm viel sein.
Wann war Mietende? Ende Januar?
Alles andere sollte er euch jetzt zeitnah auszahlen. Trotzdem würde ich jetzt noch kein Fass aufmachen, sondern erst mal sehr freundlich nachfragen. Wie hier schon gesagt wurde, halte ich es auch für möglich, dass die ganze Bürokratie durch Corona etwas länger dauert. Trotzdem: Eine freundliche Erinnerung kann nicht schaden.
Wenn es keine Mängel gab und keine Abrechnungen gibt muß der Vermieter die Kaution umgehend erstatten.
Schreibe ihn nachweisbar, per Einwurfeinschreiben, an und forder die Erstattung der Kaution bis zum, sagen wir mal, 31.3.
Kommt er dem nicht nach beantrage einen Mahnbescheid.
Das der Vermieter die Kaution grundlos 6 Monate einbehalten darf stimmt nicht.
Ja, ich würde auch die Maximalgrenze von 6 Monaten abwarten.