Falle bei Mietvertrag?
Hallo!
Ich lese mir gerade einen neuen Mietvertrag für eine neu renovierte Wohnung durch und mache mir nun ein wenig sorgen.
Es steht folgendes dort drin:
"Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Vermieter als vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.Sollten noch Restarbeiten an der Mietsache durch den Vermieter durchzuführen sein, so kann die Übergabe der Mietsache vom Mieter nicht verweigert werden, sofern die Nutzung als Wohnung nur unerheblich beeinträchtigt ist."
Wenn ich das nun so unterschreibe und während etwas finde was nicht in Ordnung ist bleibe ich dann mit den Kosten darauf sitzen? Oder verstehe ich das falsch?
2 Antworten
Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Vermieter als vertragsgemäß anerkannt.
dieser satz, steht da wirklich vermieter oder steht da mieter?'
mit mieter wäre der dann so, wie du befürchtest
aber da steht nicht mieter
nein, der letzte satz bei ihm heißt nur, dass wenn da jetzt ein mangel ist, du nicht sagen kannst, dann ziehe ich auch erst ein, wenn der beseitigt ist und zahle dann auch erst miete
du musst die wohnung annehmen und ihn reparieren lassen und trotzdem miete zahlen
Mit juristisch gedrechselten Worten will sich der Vermieter seiner Verantwortung als Vermieter entziehen die Mietsache in einem mangelfreien Zustand an den Mieter zu übergeben. Seine Formulierungen widersprechen dem § 535 BGB.
Allerdings musst du die Mängel bei Mietbeginn feststellen und unter Fristsetzung deren Beseitigung fordern. Gleichzeitig setzst du die Mietzahlung mit Mietbeginn unter Vorbehalt. Deshalb solltest du sachverständige Zeugen mit zur Übernahme der Wohnung einladen.
Da steht Vermieter