Meine Mutter hat ohne meine Erlaubnis Arbeitgeber kontaktiert!?

Ich bin gerade total am kochen und hatte eben eine riesen auseinandersetzung mit meiner mutter. ich habe vor ca 2 wochen meine ausbildung gekündigt aufgrund von wichtigen gründen. ich habe in einer zeitarbeitsfirma eine ausbildung gemacht und dort sind täglich ekelhafte männer rein und raus spaziert und ich wollte dort nicht bleiben. einmal, wo ich noch in der lehre war habe ich mit ihr versucht darüber zu sprechen aber sie meinte nur ich soll meinen mann nichts sagen und das durchziehen. ich hab also aus eigenem willen gekündigt und ihr gesagt dass ich gekündigt wurde weil sie mich sowieso nicht versteht. nun ruft sie mich heute morgen an und schreit mich an, dass sie meine firma angerufen hätte und die ihr gesagt hätten, dass die kündigung meinerseits kam. ich bin übrigens 24 und verheiratet!!!!!!

ich war total außer mir und wir haben uns gestritten. dann wollte sie eine rechtfertigung wieso ich gekündigt hätte und ich sagte ihr, dass der zug abgefahren ist und ich mich bei ihr nach der aktion ganz sicher nicht mehr rechtfertige. daraufhin meinte sie nur ich soll mich in zukunft nicht mehr bei ihr melden und ich meinte ok und habe aufgelegt. sogar mein vater hat mich auf whatsapp blockiert.

ich finde das so anormal was sie hinter meinem rücken abzieht. als ich 20 war hat sie auch meinen damaligen arbeitgeber angerufen und gefragt ob ich auf der arbeit bin!!!!!!!!!!! aber natürlich bin ich die böse ich könnte durchdrehen

ich will erstmal keinen kontakt weil ich mich im recht sehe, für mich sollte eine NORMALE mutter nicht den chef einer 24 jährigen verheirateten tochter anrufen hinter dem rücken! habe ich unrecht? Ich bin total aufgeschmissen

Recht, Eltern, Liebe und Beziehung
Ebay Retoure ohne danach gefragt zu haben - Mahnung 20€?

Hallo,

ich habe heute eine letzte Mahnung von Ratepay zu einem Ebay Artikel bekommen. Bei diesem handelt es sich um einen Ersatzlautsprecher für meinen Handy. Den ersten Artikel habe ich bezahlt. Dieser war allerdings fehlerhaft, dies habe ich dem Verkäufer gemeldet. Ohne danach zu fragen hat er mir einen Ersatzlautsprecher für den Ersatzlautsprecher geschickt. Einen Ersatzersatzlautsprecher. Naiv wie ich bin dachte ich er schenkt diesen. Auf meinen naiven Dank wurde nicht eingegangen. Die letzte Nachricht, die ich von diesem Gelesen habe, war Zitat:

"Sehr Geehrter Kunde

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir senden Ihnen heute, nochmal erneut die Ware raus."

Zurück zu der Mahnung: Ich habe diese, wie gesagt, heute erst bekommen. Ich soll bis zum 05.03. (das ist schon sehr bald) den Betrag von 20,07€ zahlen, für einen Artikel der für 5,19€ verkauft wird! Auf dem Brief steht, dass ich über Post und Mail kontaktiert wurde. Ich kann dem allerdings nicht zustimmen!

Gibt's da was zu machen, oder überweise ich das Geld einfach/schicke den Ersatzersatzlautsprecher zurück? Zahle ich dennoch die Gebühren, die angefallen sind?

Wie man wohl schon merkt, hatte ich mit sowas nie zu tun. Alles ging Reibungslos. Bis jetzt.

MfG

Update:

Verkäufer sagt der 2. Artikel war tatsächlich kostenlos, habe nichts mit der Mahnung zu tun. Ich soll Ebay kontaktieren.

Ist es möglich, dass dieser den Artikel über Ebay versendet hat? Somit hätte Ebay, eventuell, dies als einen unbezahlten Kauf gesehen. Allerdings steht bei mir unter Käufe nichts über einen zweiten Artikel. Sonst könnte es ja sein, dass es als Retoure vermerkt wurde und das Paket wurde nicht zurückgeschickt. Aber wiederrum habe ich kein Retourenformular und bei Ebay steht immernoch "verschickt" als Status.

Recht, eBay, Mahnung, Retoure
Haben wir gute Chancen?

Hallo ihr lieben,

mein Freund und ich sind auf Wohnungssuche und hatten am Freitag eine Wohnungsbesichtigung.

Ich habe die Wohnung auf Ebay Kleinanzeigen gesehen und den Vermieter gleich per Nachrichricht kontaktiert mit der Benachrichtigung, dass wir Interesse an der Wohnung haben und diese gerne besichtigen würden und ich habe halt auch geschrieben was wir beruflich machen und wo wir zur Zeit wohnen usw. Joa und dann wir den Besichtigungstermin erhalten.

Mein Freund und ich sind dann dort hin gefahren, hatten beide eine Maske auf wegen Corona und haben die Wohnung Besichtigt, die uns vom Vermieter sowie von den jetzigen Mietern gezeigt wurde.

Nach der Besichtigung sind wir dann mit dem Vermieter nebenan in sein Privathaus gegangen und haben uns mit ihm und auch mit seiner Frau an den Tisch gesetzt. Dort fragte die Frau uns was wir beruflich machen und warum wir umziehen wollen ect. Mein Freund erzählte dann, dass er als Fachlagerist tätig ist und vor vielen Jahren zu einer anderen Firma gewechselt ist da die alte Firma schließen musste und dass sein Vater und auch sein Onkel dort arbeiten wo er jetzt tätig ist. Ich erzählte dann, dass ich Altenpflegerin bin und bis Ende letzten Jahres in diesem Berufsschweig tätig gewehsen bin , aber es zur Zeit leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist da ich Probleme mit der Schulter habe und deswegen nun seid Mitte Januar als Reinigungskraft tätig bin.

Auf die Frage weshalb wir umziehen wollen sagten wir, dass unsere jetzige Wohnung für uns zu groß ist und wir uns verkleinern wollen da wir nicht alle Räumen nutzen.

Die Frau fragte dann noch ob wir negative Schufa Einträge haben und ob unser jetziger Vermieter etwas Schlechtes über uns sagen würde, wenn die dort nach fragen würden ob wir die Miete immer pünktlich bezahlt haben, da haben wir beides verneint und sagten, dass die Zahlung der Miete für uns immer das wichtigste gewehsen ist.

Da sagte die Frau dann, dass sie dann keine negativen Bedenken mehr hat.

Wir haben dann noch eine Mappe vorgezeigt in der wir unsere Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate und meinen neuen Arbeitsvertrag drinnen hatten. Dieses hat die Frau sich angeguckt und uns danach die Mappe zurück gegeben. Zum Schluss redeten wir dann noch darüber, dass das Haus in der die Wohnung ist ja ein resthof sei und dort auch immer noch Geflügel gehalten wird. Darauf erzählte mein Freund dann, dass er sowas kennt weil seine Eltern früher auch Schweine usw hatten die selbst geschlachtet wurden.

Dann sagten die beiden, dass jetzt am Wochenende noch einige Bewerber kommen und die sich dann bis nächste Woche melden. Sie fragte dann noch, ob sie mich anrufen oder schreiben soll falls wir die Wohnung kriegen sollten und ich sagte dann, dass sie mir ruhig über kleinanzeigen schreiben kann.

Dann wurden wir vom Mann nach draußen begleitet, haben uns für die Besichtigung bedankt und sind nach Hause gefahren.

Meint ihr, dass wir gute Changen haben?

Mietwohnung, Recht, Wohnungsbesichtigung
Grundstück nur ideelle Teilung - Teilungsversteigerung?

Bei der Suche nach einer Wohnimmobilie bin ich auf Angebot gestoßen, was etwa nur zu einem 1/3 des eigentlichen Preisniveaus in Hessen angeboten wird. Hintergrund es ist, dass es sich um eine Immobilie mit einer ideellen Teilung handelt.

Details: Es ist Grundstück mit einem Haus, das in zwei Wohnungen mit separaten Eingängen und separater Medienversorgung aufgeteilt ist. Im Grundbuch sind beide Eigentümer zu je 1/2 Anteilen für das Flurstück eingetragen. Keine weiteren Bemerkungen oder Regelungen.

Die bisherigen Eigentümer haben die Nutzung des Grundstücks mit einer separaten, bilateralen Nebenvereinbarung untereinander geregelt. Einer der beiden Eigentümer möchte jetzt verkaufen, so dass 50% der Immobilie angeboten werden. Die eine Wohnung und die bilateral bisher vereinbarten Grundstücksflächen zur Nutzung.

Meine Fragen an Sie als Experte:

  • ist es korrekt, dass - wenn ich die 1/2 Grundstück erwerbe - jeder der Eigentümer dann jederzeit eine sog. Teilungsversteigerung auslösen könnte und die andere Hälfte nichts dagegen tun kann? Das würde bedeuten, das ich immer diese Risiko habe und wenn ich in meinen Teil viel Geld investiere, dieses dann mit in den Wert der gesamten Versteigerung einfließt, da das Grundstück ja beiden Teilen formal gemeinsam gehört. Ist das korrekt?
  • Kann ich das Risiko im Rahmen des Kaufes vorab reduzieren? Wenn ja wie? Zum Bsp. vielleicht durch ein Vorkaufsrecht? Wobei ich ja dann den Kaufpreis den ich zu zahlen habe, zuvor über Sanierungen, in die ich investiert habe, selbst in die Höhe getrieben hätte...
  • Kann ich für die von mir genutzte Wohnung einen Mietvertrag mit einem Mieter abschließen... oder muss der Miteigentümer zustimmen. Auch dann wäre eine Teilversteigerung vielleicht schwieriger.

Vielen DANK für die Mühe!

Recht, Immobilienkauf, Notar, Wirtschaft und Finanzen
Selber Lampen bauen mit fertigen Leuchtmitteln?

Hallo zusammen,

ich möchte ausprobieren, neben meinem Studium Lampen zu bauen und zu verkaufen. Ich habe schon in anderen Einträgen etwas dazu gelesen und auch auf der Seite des BMWi etwas zum rechtlichen Part gefunden, der mir die Frage beantwortet hat, ob ich als Studentin überhaupt designte Stücke verkaufen dürfte (Füge ich unten an). Das lasse ich auch noch vom Steuerberater prüfen und ich habe eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit angemeldet. Die Lampen als solche sollen auch jeweils Unikate werden.

Wo ich mir aber immer noch unsicher bin, ist die Frage nach den Leuchtmitteln und die damit verbundene Haftung und legale Umsetzung.

Meine Idee war mit LED-Leuchtstoffröhren zu arbeiten und diese mit einem Durchleitungskabel zu verbinden (Link dabei). Da die einzelnen Elemente ja TÜV geprüft sind und ich sie nicht verändern würde, habe ich die Hoffnung, dass das eine Variante sein könnte, bei der ich die Lampe samt Leuchtmittel fertig verbaut zu einem Kunden schicken könnte. Das wäre mir sehr wichtig.

Meine große Frage also, wäre das tatsächlich eine Möglichkeit, um eine Prüfung durch einen Elektromeister zu umgehen und wie verhält es sich mit der Haftung etc.?

Ich suche ganz dringend nach einer Lösung, vielleicht fällt euch ja eine bessere/andere Variante ein!

Danke im Voraus schonmal :)!

https://www.amazon.de/parlat-Unterbau-Leuchte-Rigel-380lm-warm-weiß-einzeln/dp/B00M7WSIWG/ref=pd_aw_fbte_img_2/257-9847829-9405000?_encoding=UTF8&pd_rd_i=B00M7WSIWG&pd_rd_r=8f97d5f5-a024-4d7f-825e-b8f1a4e3a74c&pd_rd_w=bXwrY&pd_rd_wg=Tvvqs&pf_rd_p=141437b4-d76f-4fd0-af96-145bfbe1f29b&pf_rd_r=92VDR4HQE3MXR0BN7MWT&psc=1&refRID=92VDR4HQE3MXR0BN7MWT

Außerdem stellt sich die Frage, ob Sie Auftragsarbeiten ausführen oder lediglich ein von Ihnen designtes Stück bauen und anschließend beispielsweise in einem Atelier ausstellen. Sollten Sie Auftragsarbeiten für Dritte (Kunden) ausführen, d.h. auf ausdrücklichen Kundenwunsch die o.g. Dinge herstellen, gelten die oben genannten Regelungen. Stellen Sie lediglich Ihre designten und selbstgebauten Stücke aus und verkaufen diese anschließend, ohne auf ausdrücklichen Kundenwunsch etwas zu erstellen, dann könnte es sich um eine freiberuflich-künstlerische Tätigkeit handeln. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Dies würde dazu führen, dass Sie auch keine Registrierung und Nachweispflicht einer abgeschlossenen Meisterprüfung bei der Handwerkskammer hätten. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen und Ihre Tätigkeit einschätzen zu lassen.
Computer, Selbständigkeit, Technik, Designer, Elektronik, Recht, Haftung, Technologie
Miet-Ausgleichspflicht in der Bruchteilsgemeinschaft?

Mein Bruder und ich haben bereits 1995 ein Mehrfamilienhaus zu gleichen Teilen (50/50) von unseren Eltern geschenkt bekommen. Bei der Eigentumsumschreibung wurde auch ein lebenslanges Nießbrauchrecht für unsere Eltern im Grundbuch eingetragen.

Seit 1997 bewohnt mein Bruder in diesem Mietshaus eine gr0ße Erdgeschoßwohnung mit Doppelgarage, eigenem Gartenanteil und kleiner Schwimmhalle. Die Wohnfläche der Wohnung entspricht 20% der Gesamtwohnfläche im Gebäude.

Bisher wurde die Kaltmiete (Vermietung an Angehörige) zuzüglich der Umlagekosten von meinen Eltern übernommen. Nun nach dem Tod meiner Eltern und der Nachlasseröffnung wird in Kürze das Nießbrauchrecht im Grundbuch gelöscht und mein Bruder und ich sind gleichberechtige Eigentümer des Grundstücks mit Immobilie (Grundstücks-bzw. Bruchteilsgemeinschaft).

Nun kommt der Konflikt: mein Bruder ist der Ansicht , dass er als Eigentümer der Immobilie keine Miete zahlen muss. Auch versteht er nicht, dass er die Umlagekosten anteilmäßig zahlen soll. Die  Mieteinkünfte der übrigen Mieter betrachtet er als unser gemeinsamen Einnahmen aus der Immobilie. Ich bin allerdings der Ansicht, dass er mir einen Ausgleich für die von ihm genutzte Wohnung schuldet und natürlich im vollem Umfang für seine anteiligen Betriebskosten (Heizkosten u. Nebenkosten)  aufkommen muss. (Bem.  Ich selbst wohne nicht in diesem Haus und habe diesbezüglich keine Vorteile).

Familie, Miete, Recht, Wirtschaft und Finanzen

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