Mit eingestelltem Verfahren zur Bundeswehr?

Hallo,

Als ich 15 Jahre alt war, habe ich gemeinsam mit einer Freundin einen Ladendiebstahl Wert (17€) begangen. Ich musste vor Gericht, dies dauerte auch nur circa 10 Minuten und die sagten mir das Verfahren wird, weil ich Ersttäter war und der Betrag so gering war eingestellt. - Ich habe also keine Verurteilung bekommen und auch keine Strafe. Die Gerichtshilfe sagte auch, dass es nicht im Führungszeugnis steht, aber sie erwähnte das es woanders steht, ich denke mal im Erziehungsregister oder im Bundeszentralregister (BW hat Zugriff auf das Bundeszentralregister) Nun zu meinem Anliegen: Ich bin nun 17 Jahre alt und habe mich bei der Bundeswehr für den Freiwilligen Wehrdienst als Feldjäger beworben und in 3 Wochen habe ich mein Beratungsgespräch. Dort wird man mich nach Vorstrafen fragen und ich bin ein ehrlicher Mensch, aber komme dabei ins Zweifeln, denn ich möchte ungerne Lügen und sagen, ich wäre noch nie strafaufällig geworden, andererseits möchte ich auf keinen Fall, dass die mir dann sagen, das die keine Straftäter da haben wollen, denn seit ich 16 war, wurde es mein großer Traum Soldatin zu werden und ich möchte nicht, dass mir dieser Weg verwehrt bleibt wegen einer einmaligen Jugendsünde. (Ich bin seitdem auch nie wieder strafauffällig geworden!)

Ich möchte wirklich unbedingt zur BW und ich werde auch die Wahrheit sagen, denn ich denke die finden das schon raus wenn man lügt, allerdings habe ich jetzt unfassbar Angst das es nicht klappt.

Bundeswehr, Recht, Militär
Standesamt, U-Haftbefehl, Neugeborenes?

Liebe Leser/innen,

ich schildere erst einmal grob die Situation, meine Cousine ist vorbestraft (Jugendstrafrecht, sie war 16 zur Tatzeit) wegen gewerbsmäßigem Betrug (1 Jahr Haft auf 3 Jahre Bewährungszeit), während der Bewährungszeit ist sie wieder Straffällig geworden und bekam dann einen U-Haftbefehl, sie wurde verhaftet und beim Haftrichter gegen Auflagen wieder frei gelassen, aus Panik und Angst hat sie sich nicht an die Auflage gehalten, sich wöchentlich bei der Polizei zu melden und der U-Haftbefehl trat wieder in Kraft.

Seit dem ist sie untergetaucht (1 Jahr 6 Monate ca) sie ist polizeilich zwangsabgemeldet worden und wird seit dem gesucht.

Sie wurde aber im Sommer schwanger, und steht jetzt kurz vor der Entbindung, im Krankhaus sagte man ihr, das dass neugeborene automatisch beim Standesamt gemeldet wird, und wer die Mutter ist, jetzt zur Frage... Wäre es möglich das dort dann die Dame vom Standesamt im Computer sieht das ein U-Haftbefehl vorliegt bzw das sie Polizei im System sieht das sie dort ist und gerade ein Kind zur Welt gebracht hat ?

Wir möchten vermeiden das sie dort verhaftet wird und das Baby evtl ins Heim etc kommt oder alle beide zusammen ins Gefängnis kommen.

Das wichtigste, bekommt die Polizei eine Meldung vom Standesamt wenn jemand einen U-Haftbefehl offen hat ?

Muss sie das Kind im Krankhaus anmelden, oder kann sie sich dort weigern und es selber erledigen bzw erledigen lassen beim Rathaus?

VIELEN DANK IM VORAUS FÜR EURE ZEIT ♡

Schwangerschaft, Recht, Geburtsurkunde, Standesamt, u-haft
Unser Hausdach wird bei DHH Nachbarbau durch Fa. Fingerhaus trotz Ablehnung verändert?

Hallo,

wir bewohnen eine Doppelhaushälfte, die wir vor 9 Jahren gebaut haben, mit einem hohen Anspruch an Architektur und Qualität. Das haben wir uns viel kosten lassen, weil es uns sehr wichtig ist. Wir haben uns damals an die Gegebenheiten anpassen müssen, da die andere DHH stehen blieb und wir aufwendig anbauen mussten.

Nun wurde die andere DHH (die des Nachbarn) von einer Fertighausfirma (Fingerhaus) neu gebaut. Schon während des Baus gab es immer wieder Auseinandersetzungen, da die Fa. Fingerhaus sich nicht um unser Haus kümmerte, sondern nur um den Neubau. Nach vielen Aufforderungen fand nun ein Gespräch mit der Fa. Fingerhaus statt, um den Übergang der Dächer usw. zu klären. Wir haben dort explizit, unter Zeugen besprochen, dass wir nicht möchten, dass unser Dachplatten geschnitten werden, da dann die komplette Hausabschlusslinie verspringt. Das sieht für jeden mit etwas Anspruch unmöglich aus. Nun wurden entgegen der Absprache ein Blech auf unser Dach gesetzt, unsere Dachziegel auf unserem Haus halbiert und provisorisch fixiert. Wir haben die Fa. darauf aufmerksam gemacht, dass wir das nicht akzeptieren und bekamen als Antwort, dass die Fa. Fingerhaus daran nichts mehr ändern wird (technisch ist das ohne weiteres lösbar, jetzt natürlich mit mehr Aufwand als zuvor). 

Müssen wir akzeptieren, dass unser Eigentum (Dachziegel) zerstört wird und auf unserem Haus eine bauliche Veränderung stattfindet, die wir nicht möchten und damit das uns wichtige optische Erscheinungsbild auf unserem Dach zerstört wird? Was können wir dagegen tun?

Hat jemand eine Idee was man da tun kann?

Danke!!

Recht, Eigentumsrecht, Nachbarschaft
Plagiat Uni Klausur?

Hallo,

ich bin aktuell in der Situation, dass ich für mein Jura-Studium (1. Semester) Open-Book-Klausuren mit eidesstattlicher Versicherung schreibe. Nun habe ich für alle Klausuren viel gelernt und dabei natürlich auch viele Klausuren probeweise geschrieben/Fälle gelöst und dabei zur Kontrolle die AG-Unterlagen von der Uni und Bücher sowie das Internet genutzt.

Ich habe nun wahnsinnige Angst, dass ich mir beim Lesen/Lernen versehentlich einen Satz zu sehr eingeprägt habe und dann so in der Klausur niedergeschrieben habe bzw. versehentlich in der Klausur gleich formuliert habe wie in den Unterlagen. Wenn das als Plagiat zählt, bin ich natürlich direkt raus. Zudem ist es ja sehr unüblich, in einer Klausur Quellenangaben zu machen (wir schreiben Gutachten zu einem bestimmten Fall, der so natürlich vorher noch nicht drankam). Ich habe nun richtige Angst, dass bei allgemeinen Sätzen wie einem Obersatz: "Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist" es als Plagiat zählt, wenn man schreibt "Aussicht auf Erfolg hat die Klage, sofern die Zulässigkeit und Begründetheit gegeben ist". (die Formulierung Aussicht auf Erfolg wird ja so immer verwendet in juristischen Klausuren).

Ich weiß einfach nicht, wie man eine inhaltlich richtige Klausur verfasst, ohne versehentlich ein Plagiat zu fabrizieren und habe sehr große Angst vor Geldstrafen oder einer Exmatrikulation. Ab wann zählt etwas in Open-Book-Klausuren als Plagiat? :(

Liebe Grüße

Studium, Schule, Recht, Jura, Jurastudium, Klausur, Plagiat, Rechtswissenschaft, Universität, Ausbildung und Studium
Wer kennt den Internethändler Cosyhome24?

Hallo,

ich habe ein riesen Problem mit einem Onlinehändler auf Hood.de Es handelt sich um den Händler Cosyhome24 deren Inhaber ein gewisser Mariusz Adamski mit der Firma Adams Group ist.

Ich hatte im Dezember ein Sofa gekauft was bei der Lieferung beschädigt war die Reklamation wurde zu beginn Ignoriert und irgendwann wurde mir ein Nachlass gewährt, der aber nie erstattet wurde. Kurze Zeit Später ca 2 Wochen ist dann die ganze Armlehne abgefallen und auf meine Mails kam keine Antwort. Erst als ich den Betreiber der Plattform eingeschaltet hatte kam eine Rückmeldung zwecks Bildern. Auf die Antwort von mir kam daraufhin wieder keine Antwort. Woraufhin Erneut Hood erneut um Hilfe bat. Es kam eine Mail das ich die Ware zurücksenden soll aber auf meine Kosten und das ist in dem Fall laut §439 BGB vom Verkäufer zu tragen. Ich habe ihn daraufhin Kontaktiert und es kam keine Antwort. Nach erneuten Kontakt zu Hood.de sagte man mir da ich soll Paypal einschalten. Gesagt getan Auch da kam ich solle zurücksenden und kurz darauf bekam ich die Nachricht das man einen Transporter schickt um die Couch abzuholen. Soweit so Gut Sie wurde am 2.2 Abgeholt und der Fahrer hat mir den Empfang bestätigt.Nach einer Woche hatte ich noch immer kein Geld zurück und auch wie gewohnt keine Antwort vom Verkäufer. Geld weg, Couch weg also hin zur Pol und Anzeige gemacht. Paypal hat den Fall geschlossen zu Gunsten des Verkäufers weil ich keine Sendungsnummer habe um zu belegen das die Couch angekommen ist. Die Empfangsbescheinigung des Fahrers interessiert PP nicht.

Gibt es hier Leute denen es mit diesem Verkäufer ähnlich ergangen ist und mir das für die Pol und Anwalt erzählen können.

Recht, hoodde
Ist es wahr das Immobilien und Wohnhäuser enteignet werden?

Also ich habe nun viele Spekulanten und auch die kommendne Regelungen analysiert und viele Experten behaupten, bis 2030-2050 sollen alle Hausbesitzer enteignet werden und in Wohnungen umziehen.

Jetzt sagt das Gesetz das eine Enteignung bereits möglich ist durch Gründe für das allgemeine Interesse, welches ja ein sehr breites Spektrum sein kann, je nachdem wie der Staat es auslegen möchte.

Nun, bei einer Enteignung von einem Haus zum Beispiel gibt es nur ein Teilersatz des Schadens, also ein richtiger Schadensersatz ist nicht absehbar. Was soll das heißen, würde ich dann mein Geld das in dem Haus drin steckt nicht mehr sehen wenn ich bis zu so einer möglichen Enteignung nicht mein Haus verkauft bekomme ?

Edit: Jetzt ist mir auch eingefallen gerade eben, dass diese Elite und "Weltregierung" plant das so viele Menschen wie möglich in die Stadt einziehen, damit sie ja dann richtige Kontrolle über alle ihre Bürger haben und außerhalb der Stadt wäre dann nicht betretbar für alltägliche Dinge (Siehe Ausgangsperre Corona 15 km Radius von der Stadtmitte ?).

Nun, wenn doch dann 85% aller Menschen in einem Land in die Städte ziehen müssten, dann müssten ja wahrscheinlich auch massenweise neue Wohnungen zum Wohnen erschaffen werden, das wäre noch ein Grund das dann die Häuser abgerissen werden könnten ?

Schwachsinn 77%
Möglich 23%
Haus, Recht, Verschwörungen, Verschwörungstheorie, Enteignung, Wirtschaft und Finanzen

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