Was bedeutet die Änderung in 184c?
Hallo,
ich beschäftigte mich sehr gerne mit dem deutschen Recht. So bin ich heute auf eine Gesetzesänderung in dem Paragraph 184c gestoßen, welche mir Fragen stellt.
im alten Entwurf hieß es:
Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer jugendpornographischen Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Im neuen:
Wer es unternimmt, einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen, oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei beiden Gesetzen ist der Versuch laut Absatz 5 für Absatz 3 nicht strafbar.
bestraft der neue Entwurf nun das Ergebnis der Suche oder bereits die Suche an sich?
1 Antwort
Je nach dem, was mit "Suchen" gemeint ist. Eine Suche in einer Suchmaschine reicht nicht, jedoch die Tathandlung, also etwa das Streaming beginnen o.Ä. Die Fragen ist, wie "unternehmen" auszulegen ist. Es muss mehr als der Versuch sein, also das bloße unmittelbare Ansetzen sein. Praktisch dürfte die Frage in nahezu keinem Fall relevant sein.
Die Änderung an sich erfasst einfach nur die Fälle fehlenden Besitzes (an körperlichen Gegenständen wie Datenträgern), wenn also nur Daten vorhanden sind.