Widerspruch Jobcenter?
Hallo, ich habe beim Jobcenter ein Widerspruch eingelegt. Nun sagte mir heute Morgen der Sachbearbeiter, dass ich warten muss. Die Bearbeitung kann 2-3 Monate dauern. Es geht aber um eine Wohnung, wo die Vermietung nicht warten kann.
Meine Frage: kann man nicht ein Eilverfahren beim Jobcenter beantragen?
3 Antworten
Es gibt das Eilverfahren beim Sozialgericht das kann das Jobcenter vorläufig zu einer bestimmten Leistung verpflichten. Der Antrag muss aber sehr gut Begründet sein. Am besten nehme dir einen Anwalt für Sozialrecht den bekommt man mit einem Beratungskostenhilfeschein umsonst (maximal 15€ Gebühr fällt an).
Die 15€ kann er noch verlangen. Ansonsten muss man nichts weiter an den Anwalt zahlen. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/berathig/__8.html (2)
Wäre natürlich schön wenns auch billig geht und das Jobcenter einlenkt da hast du recht.
Der Link betrifft aber wohl nur die Beratung als solches und nicht unbedingt das gesamte Mandat. So zumindest kenne ich es aus mehreren Beispielen. U.a. auch aus eigener Erfahrung.
Stimmt wenns vor Gericht geht kommt ja noch Prozesskostenhilfe dazu mit einer richtigen Vertretung.
Ja so ein Widerspruch dauert einfach seine Zeit, da sind 2-3 Monate oft sogar noch "schnell" . Ein Eilverfahren gibt es für sowas leider nicht, da es auch Menschen gibt bei denen es beim Widerspruch um wichtigeres geht, wie zb wenn Leistungen aufgehoben oder gekürzt wurden.
Das ist nicht schnell 3 Monate ist die absolute gesetzliche Obergrenze.
Ab Eingang aller erforderlichen Unterlagen. Bis die mal alle da sind, wird meist noch ein Monat nachgelaufen!
Welche Unterlagen? Widerspruch eingereicht heißt Widerspruch eingegreicht. Die Unterlagen hat man beim Antrag bereits abgegeben.
Kontoauszüge, Quittungen, Gutachten etc. Es gibt oft noch sehr viel was Nachgewiesen werden muss, um den Sachverhalt entsprechend prüfen zu können. Wenn Leistungen zu Unrecht abgelehnt werden, liegt es sehr oft an den fehlenden Nachweisen!
Dann hat das Jobcenter das gefälligst mitzuteilen das Unterlagen fehlen und zwar vorher nicht erst im Widerspruchsverfahren.
Ich habe die Frage beantwortet.. Was genau passt dir denn wieder nicht? 😂😂 Was hat deine Meinung damit zu tun? 🤔
"Eilverfahren" beim Jobcenter gibt es leider nicht.
Wende Dich an eine Beratungsstelle für ALG 2 - Empfänger vor Ort oder an einen Anwalt:
Ganz umsonst nicht zwingend. Nach meinem Kenntnisstand ist das auch immer "Verhandlungssache" zwischen Anwalt und Mandant, da Anwälte für den "Beratungsschein" nur ein Mindesthonorar abrechnen können.
Aber vielleicht ist es in dieser Sache schon mit einer Erstberatung und ein paar Briefen oder Telefaxen an das Jobcenter getan.