Mordwohnung mieten oder nicht?

Hallo liebe Leute,

Ich habe eine Frage wo mich die Meinung von Außenstehende interessiert?

Ich meine Frau und unsere 2 Kinder haben eine Wohnung angemietet damit die Kinder endlich jeder ein eigenes Zimmer bekommt. Einen Tag nachdem wir den Mietvertrag unterschrieben haben und den Schlüssel bekommen haben war ich vor dem Haus wo unsere neue Wohnung ist gestanden als ich einen alten Bekannten zufällig getroffen habe. Dieser Bekannte der selber nur zwei Häuser weiter wohnt erzählte mir das die Wohnung die ich vor einem Tag angemietet habe über 8 Monate leer stand weil dorten eine junge Frau ermordet wurde. Ich konnte es nicht glauben was er mir da gerade erzählt ich musste mich erst einmal setzen. Als er mir dann noch im Internet die ganzen Artikel zu dem Fall gezeigt hat war für mich in dem Moment eine Welt zusammen gebrochen. Wie soll ich das meiner Frau nur sagen dachte ich mir? Damit ich das alles besser versteht erzähle ich euch etwas zu dem Fall. Also der Ehemann hat die zwei Kinder in den Kindergarten gebracht ist nach Hause gekommen und hat seine 34jährige Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet und sie anschließend im Teppich eingewickelt und sie im Kinderzimmer im Bettlaken versteckt. Die Polizei hat dich Leiche erst 3 Tage später entdeckt. Ich und meine Frau fragen uns jetzt was wir tun sollen sofort wieder kündigen oder doch die Wohnung nehmen. Ich muss dazu sagen das sie Wohnung ca.30% günstiger ist als sie normal in München kosten würde. Die Sache ist die Tat an sich ist schon Wahnsinn aber die Hausverwaltung hat danach nicht einmal einen neuen Boden,bad,lichtschalter erneuert sondern nur den Boden sauber gemacht und gestrichen. Ich und meine Frau denken wir können doch nicht einer unserer Kinder in dem Zimmer schlafen lassen wo alles voller Blut war und 3 Tage eine Leiche? Wir fragen uns ob das jemals aus unserem Kopf geht wenn wir da einziehen sollten? Ich überlege mir wenn ich mit der Hausverwaltung rede und die mir entgegen kommen und wenigstens einen neuen Boden rein machen würden und ich selber streiche nochmal und mache neue lichtschalter rein und neue waschbecken die küche wir sowieso neu sein da keine gerade drinnen ist. Können wir trotzdem dorten glücklich werden und das vergessen wenn wir alles erneuern dorten? Also so eine günstige Wohnung in der Größe werde wir bestimmt nicht mehr bekommen in München.

Was sagt ihr zu der ganzen Geschichte was würdet ihr machen?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Immobilien, Psychologie, Mietvertrag, Immobilienrecht, Jura, mieten
Mietvertrag solche klausel rechtens?

3. Schönheitsreparaturen bei Auszug

Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig an den Vermieter im Allgemeine nach folgender Maßgabe (Quote) zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei den Nassräumen (Küchen, Bädern und Duschen) länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33,33% der Kosten, liegen Sie länger als 2 Jahre zurück 66,66%. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei den Wohn-und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten, liegen Sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei allen anderen Nebenräumen länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 14,28% der Kosten, liegen Sie länger als 2 Jahre zurück 28,56%, länger als 3 Jahre 42,84%, länger als 4 Jahre 57,12%, bei mehr als 5 Jahren 71,40% und bei mehr als 6 Jahren 85,68%. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit Für Fenster, Türen, Heizkörper, Versorgungsleitungen und an Einbaumöbeln länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 16,66% der Kosten, liegen Sie länger als 2 Jahre zurück 33,33%, länger als 3 Jahre 50%, länger als 4 Jahre 66,66%, nach 5 Jahren 83,33%.

Mietvertrag
Neubauwohnung für 1200 Warmmiete - ja oder nein?

Guten Abend zusammen,

ich bin seit circa zwei Jahren auf Wohnungssuche und habe diesbezüglich auch relativ hohe Ansprüche, weil es mir einfach wichtig ist schön und gehoben zu wohnen. Nun habe ich die Möglichkeit eine Neubauwohnung in einer wirklich guten Gegend zu beziehen. Es handelt sich um ein Haus aus dem Baujahr 2020 mit einer Effizienzklasse von A+ (Erdwärmepumpe, PV-Anlage etc.).

Die Wohnung selbst hat knapp 80 QM, Fußbodenheizung, offener Grundriss mit Wohnküche, großer Balkon, elektronische Rollläden, Videosprechanlage… der einzige Punkt, der mich noch davon abhält den Mietvertrag zu unterschrieben ist die relativ hohe Warmmiete von 1.170€ (kalt 930€). Im Mietvertrag ist eine Indexklausel zwar hinterlegt, aber diese würde frühestens ab 2026 greifen, was also für mich heißt, dass ich in den nächsten 3 Jahren vor einer Erhöhung geschützt bin.
Ich bin 25 Jahre jung und verdiene knapp 2.600€ netto fix und kriege noch quartalsweise Provisionen ausgezahlt. Diese möchte ich aber nicht fix einkalkulieren. Im letzten Jahr habe ich knapp 65.000€ verdient. Ob es dieses Jahr wieder so viel wird weiß ich aktuell nicht. Ich habe aktuell kaum Ausgaben (Keine Kredite oder sonst irgendwelche größeren Verbindlichkeiten), aber würde gerne noch 250-300€ im Monat sparen und trotzdem auf nichts verzichten im Leben (ab und zu essen oder feiern gehen, Urlaub etc.).

Meint ihr das würde alles auch mit der Wohnung so funktionieren? Ich würde an Spritkosten wahrscheinlich um die 50-100€ im Monat sparen, da ich dann nur noch einen 5minütigen Arbeitsweg hätte statt vorher 20.

Würdet ihr die Wohnung als Single an meiner Stelle nehmen?

Danke euch im Voraus!

Nein - zu teuer 67%
Ja - nehmen! 33%
Finanzen, Mietwohnung, Immobilien, Mietvertrag
Mündliche zusage?

Hallo,

Wir haben uns eine Wohnung angesehen und das Gespräch lief wirklich gut. Wir hatten viel smalltalk und am Ende von der Besichtigung meinte der Vermieter wir hätten einen guten Eindruck hinterlassen. Am Abend meldete er sich und hat uns zugesagt, dass wir die Wohnung bekommen. Natürlich haben wir uns gefreut... bis vorhin. Von meiner besten Freundin die Nachbarin sucht ebenfalls eine Wohnung, dass hatte sie erwähnt. Ebenfalls eine 4 Raum Wohnung. Als sie meinte das die Wohnung genau gegenüber von ihr wäre bin ich stutzig geworden. Das war nämlich genau die Straße wo wir uns letzten Freitag die Wohnung angeguckt & auch die Zusage bekommen haben. Als meine Freundin ihre Nachbarin nach der Straße fragte, war diese ebenfalls identisch... und nein in dem Haus sind keine anderen Wohnungen frei bis auf diese. Nun ist die Freude dahin und der Frust natürlich groß.... warum sollte ein Vermieter trotz einer Zusage noch andere Interessenten reinlassen? Er meinte selber die Wohnung steht seit Oktober leer und umso früher umso besser. Wir sind ihm entgegen gekommen und würden sogar einen Monat doppelt Miete bezahlen. Er meinte sogar wir können unsere alte Wohnung schon kündigen...( was ich selbstverständlich noch nicht getan habe, weil ich den Mietvertrag erst nächste Woche irgendwann bekommen soll. Er meinte er würde sich melden). Wie bindend sind mündliche Zusagen? Warum lässt er noch andere Interessenten rein? Obwohl er selber meinte er müsse sehr lange fahren hierher? Er hätte statt die rein zu lassen uns ja den Vertrag geben können? Dann müsste er nicht doppelt fahren.... Danke fürs lesen...

Mieter, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Wohnungssuche
Bin auf Wohnungssuche in Berlin und ich habe dieses Angebot bekommen, was denkt ihr?

Hallo! Ich bin 20 und habe auf Ebay Kleinanzeigen ein Inserat gepostet das ich eine WG/Wohnung wegen meinem Unistart suche. Promt haben mich einige Perverslinge abgeschrieben die ich aber sofort geblockt hab. Irgendwann habe ich eine Nachricht von einem 40 jährigen Mann erhalten, der sich eine Wohnung gekauft hat und die eine Hälfte eigentlich in eine Ferienwohnung oder riesen Küchenecke umwandeln wollte, das aber zu viel Aufwand gemacht hätte.

Er meinte Er würde mir die Hälfte mit eigenem Bad usw für meine Vorstellung von 300-400€ zur Untermiete zur Verfügung stellen. Ich habe sofort geschrieben das ich Interesse habe, jedoch nur an der potentiellen WG und keinen anderen Dingen und, dass wir das Gespräch sofort beenden, wenn er irgendwelche Hintergedanken haben sollte.

Er meinte das dies nicht der Fall wäre und das er nur helfen wollen würde da für ihn das Geld jetzt keine große Rolle spielt. Wir haben noch ein wenig geschrieben und ich habe ihn von den monatlichen Kosten meiner Privatuni erzählt woraufhin er meinte, dass ich sehr Nett bin und, dass er mir anbietet für ein paar Monate keine Miete zahlen zu müssen, und, dass diese dann auf 275€ gesenkt werden würde.

Er meinte, dass er mir nur aushelfen will, und das es ihm Leid tut, dass ich bereits schlechte Erfahrungen mit ekligen Menschen in dieser Art hatte. Ich bin sehr skeptisch und weiß nicht was ich davon halten soll.. Ich habe ausdrücklich meine Grenzen geäußert und er hat keine Anzeichen gegeben weitere Leistungen von mir zu wollen aber naja nicht alles was glänzt ist Gold.

Das Auswechseln des Schlafzimmerschlosses hat er such zugestimmt und er meinte er hat kein Problem damit. Eine Freundin und ich würden noch nach Kameras suchen wenn sie sie mit mir anschaut aber ja. Was sind eure Gedanken und Meinungen? Auf was soll ich noch achten und welche Fragen soll/muss ich stellen? Danke euch!

Wohnung, Berlin, Hilfestellung, Mietvertrag, Student, Universität, Untermiete, WG, Wohnungssuche, Fragestellung, mitbewohner, Untermieter, WG-Zimmer
Probleme mit Vermieter was tun?

Leider habe ich und meine Freundin sehr viele Probleme mit meiner Vermieterin und ich weiß nicht wie ich vorgehen soll.

Das Problem ist, dass sie sich um nichts worum sich eine Vermieterin kümmern muss kümmert, sie ist schon sehr alt und hat die Wohnung erst vor kurzem gekauft und hat von mietrechtlichen Dingen entweder gar keine Ahnung oder ignoriert sie einfach.

Ein paar Beispiele von Dingen, um die sie sich NICHT gekümmert hat:

  • Sie hat unsere Namen nicht bei der Hausverwaltung angegeben und somit konnten uns keine Briefe von dieser erreichen.
  • Wir müssten z.B. Anfahrtskosten von Firmen bezahlen, die die Rauchmelder prüfen sollten, jedoch wurden wir über den Termin, an dem sie kommen sollten nicht in Kenntnis gesetzt, weil unsere Namen nicht bei der Hausverwaltung angegeben waren.
  • Unser Schloss zur Wohnungstür ist beschädigt und als wir eingezogen sind, wollten wir es von der Vermieterin gewechselt haben (was unser Recht ist), jedoch meinte sie einfach nur, dass es doch noch funktioniere und sie es einfach so lässt.
  • Wir haben ihr kurz nachdem Einzug mitgeteilt, dass das Waschbecken starke Kratzer hat uns wir es bitte ersetz haben wollen bzw. repariert. Sie meinte daraufhin, dass wir das beschädigt haben (Wir haben zum Glück die Vorbesitzerin erreichen können und sie hat uns SCHRIFTLICH bestätigt, dass es wären der Zeit, in der sie in der Wohnung gelebt hat, zu den Kratzern gekommen ist.)
  • Viele weitere Dinge

Wie kann ich nun handeln?

Und vor allem wie kann ich mich absichern, falls es zu einem Rechtsstreit kommt, denn ich habe das Gefühl es läuft darauf hinaus.

Ich bin Student und habe nicht gerade viel Geld.

Ich danke euch vielmals für die Hilfe

Wohnung, Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Rechtsstreit
Ist derzeitige Inflation schon in Indexmiete für zukünftige Wohnung berücksichtigt?

Wenn man jetzt einen Mietvertrag für eine sich noch im Bau befindende Wohnung abgeschlossen hat, der Mietbeginn voraussichtlich März 2023 ist, und dafür eine Indexmiete (siehe unten) vereinbart wurde, ist die derzeitige Inflation dann schon im Mietpreis eingerechnet?

Also wird dann bei einem Mietbeginn im März 2023, nach einem Jahr, also im März 2024 geschaut, wie die Inflation von 03/23 bis 03/24 war, und so viel teurer wird dann die Miete, so dass die aktuelle Inflation (2022) gar keine Rolle mehr spielt, oder wie läuft das ab?

Für dieses Mietverhältnis ist eine Indexmiete gemäß § 557 b BGB vereinbart. Es gilt Folgendes:

a) Die mtl. Nettokaltmiete gemäß § 2 (1) dieses Vertrages verändert sich jeweils in dem gleichen prozentualen Verhältnis, in dem sich der vom statistischen Bundesamt ermittelte monatliche Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Basisjahr 2015 = 100) im Verhältnis zum Stand bei Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – gegenüber dem Stand der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel verändert hat, frühestens allerdings nach Ablauf eines Jahres seit Mietbeginn bzw. – bei einer erneuten Anpassung der Miete aufgrund dieser Indexklausel – nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Mietanpassung aufgrund dieser Indexklausel. Es gilt dann folgende Formel:

neue Miete = alte Miete x neuer Indexstand/alter Indexstand.

Inflation, Wohnung, Miete, wohnen, Geld, Politik, Mieter, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, Aktien, Immobilien, Mietvertrag, Immobilienmakler, Investment, Rechtslage, Vermieterrecht, Indexmiete, Mieterschutzbund, Finanzen und Geld, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietvertrag