Mündliche zusage?

4 Antworten

Wenn es Einigkeit gab über Mietbeginn, Miethöhe und der Vermieter sagt "die Wohnung bekommen Sie", ist das ein mündlicher Vertragsabschluss der auch von beiden Seiten als rechtswirksam abgeschlossen gilt. Daraus könnten könnten gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn eine Seite nicht mehr dazu steht.


anonym77785664 
Fragesteller
 14.01.2023, 19:37

Ja

Ich habe ihm gesagt wann wir einziehen könnten (was er auch gut fand, weil wir 1x doppelt Miete bezahlt hätten dafür das wir 1 Monat eher einziehen), die Miete wurde uns auch gesagt und er meinte wir hätten eine Zusage und könnten ja jetzt "den Sekt öffnen"

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anonym77785664 
Fragesteller
 14.01.2023, 20:52
@albatros

Das Problem ist halt das lediglich mein Freund und meine Mutter das bezeugen können... also 2 Personen die mir nahe stehen

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lomemob  22.01.2023, 13:05
@albatros
Beide sind aber nicht Partei, deshalb dürfen sie als Zeugen gelten

Das mag ja vielleicht sein, aber ich glaube kaum, dass da ein Richter zugunsten des "Mieters" entscheiden wird. Wenn das so einfach wäre, dann könnte ich ja einfach einen Besichtigungstermin mit einem Vermieter ausmachen und wenn er mir den Vertrag dann doch nicht aushändigt, einfach Klage einreichen und behaupten, dass ich einen mdl. Mietvertrag abgeschlossen habe und Personen soundso das ganze bezeugen können. So, dann steht Aussage gegen Aussage, und nun?

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jonschneee  23.01.2023, 19:02
@anonym77785664

Das mit dem Sekt öffnen von seiner Seite klingt nach einem eingebildeten Armleuchter.

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Der Termin mit ihr war wahrscheinlich schon abgemacht bevor ihr die Zusage bekommen habt.

Jetzt ist er halt neugierig, ob ihm ein besserer Mieter entgangen ist.


anonym77785664 
Fragesteller
 14.01.2023, 17:56

Dann soll man doch nicht zusagen.. so ein Schwachsinn. Danke dir trotzdem

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Plaritma  14.01.2023, 17:57
@anonym77785664

Vielleicht wollte er der anderen nicht den Termin absagen; aber später zu ihr sagen, dass er sich für jemanden anderen entschieden hat.

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Wie bindend sind mündliche Zusagen?

So bindend wie schriftliche Zusagen, solange Du das Gesagte beweisen kannst.


anonym77785664 
Fragesteller
 14.01.2023, 17:52

Direkt natürlich nicht. Mein Freund war nur dabei, der hat es ebenfalls gehört... Ich habe ihm per Email nur alle Unterlagen zukommen lassen. Meine Mutter hat es ebenfalls gehört am Telefon... mehr aber auch nicht

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Ratefuchs007  14.01.2023, 17:56
@anonym77785664
Mein Freund war nur dabei, der hat es ebenfalls gehört..

Dann hast Du doch einen Zeugen für die Zusage.

Konfrontiere den Vermieter damit und warte ab, wie er reagiert.

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anonym77785664 
Fragesteller
 14.01.2023, 17:57
@Ratefuchs007

Ich warte auf seinen Anruf und sollte er absagen, werde ich ihm das so sagen.

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Das selbe Problem hatten wir auch. Nur das wir darauf hin gekündigt haben und er uns abgesagt hat. Hoffe es ist nicht der gleiche Vermieter aus renchen