Außerordentliche Kündigung Mieter?
Hallo ihr lieben,
unzwar habe ich einen außerordentlichen Kündigungsgrund für meine Mietwohnung aufgrund von Hausfriedensbruch festgestellt durch Kameraaufzeichnung in der Wohnung.
Ich als Mieter möchte fristlos kündigen darf ich zum Beispiel am 12 dann schon ausziehen und mein Vermieter darf mir nur bis zum 12 die Miete berechnen?
mein Vermieter meinte ich MUSS den ganzen Monat noch drinne bleiben und volle Miete Zahlen?
wenn jemand die Antwort weiß gerne bitte mit Quellen und oder Paragraphen.
4 Antworten
Da dein Vermieter nachweisbar strafbaren Hausfriedensbruch begangen hat und dieser dich zur fristlosen Kündigung berechtigt, ist mit Auszug aus der Wohnung dein Mietverhältnis beendet, spätestens am Tag der Rückgabe der Wohnung samt allen Schlüsseln. Keinesfalls musst du hier Fristen beachten oder bis Monatsende Miete zahlen.
Mach ihm klar, dass du ihn sogar strafrechtlich belangen könntest und er glücklich sein kann, dass du keine Strafanzeige machst.
Bei fristlosen Kündigungen würde ich immer einen professionellen Rechtsrat einholen, da gibt es zu viele Fallstricke bzw. ist die Abwägung da schwierig.
Der Vermieter verstößt hier nachweislich gegen das Grundgesetz Artikel 13. Das Filmen im Besitz des Mieters ist nicht kennzeichnungspflichtig und erlaubt. Die fristlose und außerordentliche Kündigung des MIETERS ist berechtigt und als Schriftstück dem Vermieter nachweisbar zuzustellen >> Einwurfeinschreiben !
Allerdings ist der Auszug ebenfalls unverzüglich vorzunehmen. Mietkosten entstehen somit nur bis zum Auszug infolge der Kündigung. Dem Vermieter ist nach Mietende die Rückgabe der Wohnung terminlich anzuzeigen. Lehnt der Vermieter die Rücknahme ab, dann muss unter Zeugen der Zustand der Wohnung festgestellt und am besten fotografiert werden. Die Wohnungsschlüssel sind ebenfalls unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters einzuwerfen.
Mehr ist hier nicht zu tun.
Habe ich Dich richtig verstanden: Du möchtest kündigen?
Du hast Dich an Fristen zu halten. Das steht in Deinem Vertrag und daran müssen sich auch beide Parteien halten. Sonst müsste es keinen Vertrag geben. Logisch.
Wenn Du einen Nachmieter finden würdest, könntest Du diesen Deinem Vermieter vorstellen - und hoffen, dass der ihn akzeptiert.
Der FS bezieht sich konkret auf fristlose Kündigung wg. Hausfriedensbruch.
außerordenrliche Kündigung aufgrund von Hausfriedensbruch festgestellt durch Video Aufzeichnung
wurden die Aufnahmen heimlich gemacht?
Hast du einen Hinweis das eine Kamera in der Wohnung ist?
wenn nein kannst du die Aufnahmen nicht verwenden.
Werden Videos denn zugelassen vor Gericht? Da wäre ich mir nicht so sicher.
Wenn Du sichergehen willst, dann wende Dich an den Mieterschutzbund. Die wissen mehr und können hinter Dir stehen.
Es ist mein Gemieter Wohnraum den keiner Ohne Erlaubnis zu betreten hatt?
Wir reden hier nicht von öffentlichen Raum
das ist klar, aber du darfst nicht einfach ohne das es jemand weiß filmen, also wenn ich z.B. bei dir klingel und du mich in die Wohnung läßt muß ich wissen das du das Aufzeichnest.
Ich habe auf meinem Grundstück mehrere Kameras und ich bin gezwungen das klar und deutlich mit einem Warnhinweis zu erklären, obwohl nur mein Grundstück im Bild ist.
Ich kenne mich mit dem Recht nicht aus. Ich wies doch schon auf den Mieterschutzbund hin. Nimm das doch an.
Ist eine Kamera in einer Mietwohnung erlaubt?
Weder Vermieter noch Mieter dürfen eine Videoüberwachung am oder im Mietshaus installieren, ohne alle Betroffenen darauf hinzuweisen. Das gilt sogar für das Filmen in der eigenen Mietwohnung: Wer etwa eine versteckte Kamera installiert, die Babysitter oder Reinigungspersonal überwachen soll, handelt unrechtmäßig.
Doch, er darf natürlich einfach so filmen. Tonaufnahmen dagegen wären problematisch, aber auch die sind womöglich kein Problem wenn die Aufnahme in einem Raum stattfand, den eigentlich niemand betreten dürfte und in dem somit nicht damit zu rechnen gewesen wäre, dass gesprochenes Wort aufgenommen werden würde.
dann weißt du mehr als ich, ich denke man darf aufzeichnen wenn man z.B. an der Eingangstür einen Hinweis hat das die Wohnung mit Kameras ausgestattet ist, ansonsten nicht.
Also im öffentlichen Bereich ist das generell schwierig. Aber in den Bereichen die nur einem selbst zugänglich sein sollten darf man selbstverständlich filmen wie man lustig ist.
ich denke in einem Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen muß das bekannt gemacht werden.
Es wird in meiner Wohnung Gefilmt ohne Tonaufnahme, die Kamera Filmt auch nicht dauerhaft also macht keine Aufnahmen erst wenn ich diese Starte und diese habe ich gestartet nachdem der Bewegungssensor der Kamera Alarm geschlagen hat.
Darauf ist mein Vermieter zu erkennen der ohne meine Einwilligung oder Ankündigung meine Türe geöffnet hat und hineingetreten ist.
Na dann ist die Sache sonnenklar meiner Ansicht nach (bin aber Laie). Ich hätte ja gesagt das wäre selbst dann okay gewesen wenn die einfach so aufnimmt, denn einen Anlass gäbe es ja automatisch wenn jemand einen Bereich betritt, den er nicht betreten darf.
Die Kamera zeichnet somit nicht dauerhaft auf (Generiert keine Videoaufnahmen zum Speichern) ohne das ich es Starte. Die Kamers ist auch nicht im Betrieb wenn ich daheim bin.
Ich würde mich an deiner Stelle aber dennoch mal mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen ob du deswegen fristlos kündigen kannst.
Natürlich drück ich dir die Daumen das es so geht wie du denkst, denn wer will bei solch einen Vertrauensbruch dort noch wohnen bleiben.
Beweisbarer Hausfriedensbruch durch den Vermieter reicht aus.