Gartenpflege Miete wie oft verpflichtet?

Hallo zusammen,

ich wohne seit einem Jahr zur Miete in einem Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsgarten. Mein Vormieter hatte sich um den Garten gekümmert, zu diesem Zeitpunkt hat er weniger Miete bezahlt als ich, er kümmerte sich also in den Sommermonaten um den Garten, wöchentliches Mähen von zwei kleinen und einer großen Rasenfläche. Heckenschneiden bei Bedarf. Nun habe ich die Gartenpflege übernommen und meine Miete wurde um 40€ gekürzt als „Vergütung“ für die Gartenpflege, das ist vertraglich festgehalten. Die Miete des Vormieters betrug jedoch 100€ weniger für die Gartenpflege. Nun habe ich in den Sommermonaten 2x im Monat gemäht, einmal im Monat die Hecken geschnitten, an heißen Tagen gegossen, Entsorgung von Gartenabfällen und kehren. Ich habe demnach schätzungsweise 4h pro Monat in den Garten investiert. Da es die letzten 3 Wochen fürchterlich geregnet hat und ich die wenigen trockenen Stunden verplant oder arbeiten war, habe ich in den letzten 3 Wochen weder gemäht noch sonstiges, noch dazu war ich die letzte Woche im Urlaub. Nun hat mich der Vermieter darauf hingewiesen, dass ich jede Woche den Rasen mähen soll und wieder die Hecke schneiden, die zugegebenermaßen seit dem letzten Mal um den 10. Juli extrem gewachsen ist. Jedoch wurde nie vereinbart, in welchen Abständen ich zur Gartenpflege des Gartens (den alle Parteien nutzen) verpflichtet bin. Würde ich wöchentlich wie er das wünscht mähen etc. so wäre ich im Monat ca. 8h im Garten beschäftigt, das wäre bei 40€ monatlich in Stundenlohn gerechnet 5€ pro Stunde harte Gartenarbeit und das finde ich extrem unrealistisch. Ein Gärtner nimmt ja teilweise einen Stundensatz von 30-50€ eben weil es Knochenarbeit ist. Nun meine Frage: Vertraglich ist die Gartenpflege festgehalten und 40€ Mietkürzung vereinbart,- es gibt keine Vereinbarung zur Häufigkeit. Kann man bei dem Betrag in einem Gemeinschaftsgarten wirklich verlangen, dass man sich wöchentlich hinstellt und den Garten pflegt? Kann er fordern, was wie viel und in welchen zeitlichen Abständen ich machen muss? Ich habe ihm schon gesagt, dass ich zeitlich nicht dazukomme es wöchentlich zu machen und dass ich den Betrag gerne wieder an die Miete anrechnen würde und die Gartenpflege an jemand anderen abgebe, wenn er nicht einwilligt, muss ich der Gartenpflege trotzdem nach kommen weil es vertraglich so geregelt ist? Ich finde den Betrag für so viele Stunden Gartenarbeit einfach ein Unding.. 

Miete, Recht, Mietrecht, Rechte, Mietvertrag, Gartenarbeit, Gartenpflege, Mietverhältnis, Rechtslage, Wirtschaft und Finanzen
Kann ich als Untermieter mein Zimmer vorübergehend vermieten( Zur Zwischenmiete / Umzug wegen Praktikum)?

Hallölchen !

Ich fange bald mit einem 6-monatigen Praktikum in einer anderen Stadt an. Somit werde ich vorübergehend bzw. während dieses Zeitraumes umziehen müssen. Um doppelte Mietezahlung zu vermeiden habe ich vor , mein aktuelles Zimmer zur Zwischenmiete an jemanden anderen weiterzugeben. Diesbezüglich habe ich eigentlich kein klares Bild wie das genau ablaufen soll :

Ich wohne in einer WG und bin selbst nur ein Untermieter hier. Der Hauptmieter ist übrigens ein Mitbewohner in der Wohnung. So ! jetzt zu den Unklarheiten :

Welche Parteien genau unterschreiben den Zwischmietvertrag ? Ich und der potentieller neuer Mieter , oder dieser letzter und der Hauptmieter ( in dem Fall : mein Mitbewohner ) ?

Nach Ende meines Praktikumsaufenthalts werde ich hierhin zurückkommen und somit mein aktuelles Zimmer wieder bewohnen. Soll ich während meine Abwesenheit in meiner Stadt mich abmelden ? Oder ich kann ruhig hier weiter angemeldet bleiben.

kann sich der neue Mieter meines Zimmers mit dem Zwischenmietvertrag anmelden ? Sodass wir beide im gleichen Zimmer angemeldet sind. Oder könnten sich irgendwelche Umstände seitens der Stadtsamt ergeben ?

Bitte nur antworten , wenn Sie wirklich eine Ahnung diesbezüglich oder die gleiche Erfahrung haben.

Ich danke euch allen im Voraus.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermietung, Mietvertrag, Zwischenmiete, Wohngemeinschaft WG
Sind die Heizkosten in Der Gesamtmiete inbegriffen?

brauche Hilfe beim verstehen vom Mietvertrag

ist 890€ alles außer Strom jetzt also heizkosten drinnen

Mietzins und Nebenkosten

1. Die Miete beträgt monatlich für

a) Miete für die Wohnung

b) Miete für Sonstiges (Garage, Stellplatz, Garten)

c) Miete für Einbauküche

d) Aufwand für die Schönheitsreparaturen

e) Kosten für Hausverwaltung

f) Heizkosten/Warmwasser-Vorauszahlung

g) Betriebskosten-Vorauszahlungen (siehe nachfolgend Punkt 2)

Gesamtmiete

a)650,- n)€ 60,- c)€ 20,- €d) 10,- e)€ 10,- €

f) siehe „g“ g)140,- €

Gesamtmiete 890,- €

     

2. Betriebskosten

a) Neben der Miete sind die Heiz- und Warmwasserkosten sowie die weiteren Betriebskosten gemäß § 2 BetrKO, soweit sie anfallen, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen. Auf die diesem Mietvertrag als Anlage 1 beigefügte Betriebskostenverordnung wird Bezug genommen. Sämtliche Betriebskosten i. S. d. Betriebskostenverordnung trägt der Mieter.

b) Für die Betriebskosten gemäß Betriebskostenvereinbarung wird eine monatliche Vorauszahlung, wie in § 3 Abs. 1g. festgelegt, erhoben; hierüber ist jährlich abzurechnen.

c) Die Betriebskosten werden, soweit der Verbrauch erfasst wird, nach Verbrauch, im Übrigen, soweit nicht anders vereinbart wurde, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet. (§ 556 a BGB). Bei Wohnungs- oder Teileigentum wird für die Berechnung der Betriebskosten der von der Eigentümergemeinschaft festgelegte Maßstab zugrunde gelegt. Für die Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten gelten die Vorschriften der Heizkostenverordnung.

d) Jede Partei ist berechtigt, nach erfolgter Abrechnung der Betriebskosten die monatliche Vorauszahlung entsprechend der eingetretenen Änderung anzupassen, und zwar ab dem auf die Mitteilung folgenden nächsten Monatsersten.

e) Soweit möglich, sind Betriebskosten vom Mieter direkt mit dem Versorgungsunternehmen bzw. Leistungserbringungen abzurechen einschließlich des Energieverbrauchs der Mietsache.

f) Werden nach Vertragsabschluss das Hausgrundstück betreffende Betriebskosten im Sinne des § 2 BetrKO in der jeweils gültigen Fassung neu eingeführt, so ist der Vermieter zur Umlage

Wohnung, Miete, Recht, Heizkosten, Mietvertrag, Wirtschaft und Finanzen
Mietvertrag - Fristen für Mietende?

Hallo,

ich habe im vergangenen Jahr einen Mietvertrag abgeschlossen, der folgende Klausel zur Mindestmietdauer enthält.

"Beide Parteien verzichten für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsbeginn auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Nach Ablauf der Verzichtszeit ist der Vertrag für beide Teile nach den gesetzlichen Regelungen unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündbar."

Nun, da leider eine berufliche Veränderung ansteht, wollte ich zum Ende der aus meiner Sicht einjährigen Mindestmietvertragsdauer kündigen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich frühestens nach Ablauf der 12 Monate meine Kündigung einreichen können und ab dann die dreimonatige Kündigungsfrist zu laufen beginnt.

De facto hätte ich damit eine Mindestmietzeit von 15 Monaten.

Das wäre bei den Mietpreisen in Berlin für mich eine enorme Zusatzbelastung. Kann die o.g. Klausel wirklich so ausgelegt werden? Muss ich wirklich 15 Monate Miete zahlen?

Zusatzpunkt: Ich bot der Vermieterin an, mich bei der Nachmietersuche zu beteiligen, um so evtl. früher aus dem Vertrag zu kommen und erhielt diese Antwort:

Wir gestatten uns an dieser Stelle den Hinweis, dass die Suche nach einem Nachmieter durch Sie, für den Eigentümer ein unverhältnismäßiges Risiko darstellt und er dies nicht akzeptieren muss.

Würde mich sehr freuen, wenn ich eine Bewertung zu der o.g. Klausel und Tipps zum weiteren Vorgehen erhalten könnte.

Vielen Dank im Voraus.

Mietwohnung, Recht, Mietvertrag, Nachmieter, Mietrecht Kündigung
Darf ich Kellerräume/Spitzboden die als Nutzfläche ausgewiesen sind als Abstellraum vermieten?

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und suche Rat da ich im Internet nichts genaues gefunden habe. Wir haben ein Haus in dem wir im OG leben. Im EG leben unsere Mieter. Der Keller darf nicht zu Wohnzwecken/Aufenthaltsräume vermietet werden und bei beispielsweise einem Verkauf des Hauses auch nicht als Wohnfläche ausgewiesen sein.

Die Kellerräume sind Nutzräume "Nutzfläche". Darf man diese auch vermieten also als Lagerstätte oder Abstellraum? Ist generell eine Vermietung erlaubt? NICHT zu Wohnzwecken sondern als Stauraum/Abstellraum. Beispielsweise pro 15m2 Raum 40 Euro im Monat an den Mieter im EG für seine Reifen,Rasenmäher und co.

Wenn ja, ist sowas auch in einem großen Spitzboden möglich? Das man diese als Nutzfläche und NUR als Nutzfläche vermietet? Was wir natürlich nicht machen da man ja in den Spitzboden nur über unsere DG Wohnung reinkommt. Aber nur der Wissensdursthalber wenn wir beispielsweise im EG wohnen würden und die Mieter im DG mit dem Spitzboden. Ist der Spitzboden gleichzusetzen mit dem Keller?

Auf den Punkt gebracht: Keller und Spitzboden NUR zur reinen Nutzfläche Vermietung erlaubt JA/ oder NEIN

Für Antworten danke ich jedem schonmal im vorraus!

Recht, Anwalt, Mietvertrag, Architekt, Bauamt, Hausverkauf, Makler, Wohnflächenberechnung, Nutzfläche, Wirtschaft und Finanzen
Mündlichen unbefristeten Mietvertrag auflösen (Österreich)?

Hallo,

Die Familie einer Freundin besitzt ein Mietshaus. Dieses Haus ist schon recht alt und an bestimmten Stellen baufällig (bspw. Fassade muss aus Sicherheitsgründen in näherer Zukunft renoviert werden). All das Geld, das aus Mieten eingenommen wird geht aufgrund der Baufälligkeit direkt in die Aufrechterhaltung des Hauses zurück. Neben der Familie selbst wohnt unter anderem eine weitere Familie in diesem Haus.

Nun das Problem:

Die genannte andere Familie wohnt schon sehr lange in diesem Haus und ihr Vertrag wurde ursprünglich mündlich und das unbefristet aufgestellt wodurch eine Wohnung die sonst für 1.500€ zu vermieten wäre nun nur um 200€ vermietet wird. Das Ehepaar das dort wohnt ist schon recht alt, doch möchten sie den Mietvertrag an ihre Kinder weitergeben. Wie man sich denken kann sind dies enorme Verluste die hier innerhalb nur einem Jahr gemacht werden.

Dazu kommt, dass es die anstrengendsten und vordernsten (sie sind die ersten, die sich über Mängel aufregen aber verstehen nicht, dass sie unter anderem an der langsameren Sanierung schuld sind) Mieter im Haus sind was jedoch nicht wirklich was an der Situation ändert.

Ist es irgendwie als Vermieter möglich einen alten mündlichen und unbefristeten Mietvertrag aufzulösen, die Weitergabe dieses Mietvertrages zu verhindern oder zumindest die Miete irgendwie anders zu erhöhen?

Ich würde mich über jegliche Info, Hilfe oder Ratschläge freuen und bedanke mich auch im Namen der Freundin herzlich im Vorhinein.

Mfg,

Max

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Vertrag, Mietvertrag, Vertragsrecht, Mietshaus, Rechtliche Lage, unbefristet
Kann man als Mieter einen Handwerker auch dann bestellen, wenn man dem (Privat-)Vermieter nicht schriftlich zur Instandsetzung aufgefordert hat?

Achtung! Text komplett lesen und im Zusammenhang mit der Frage verstehen!

Achtung Achtung! Bitte keine Antworten wie "Geh' zum Rechtsanwalt/Mieterverein!".

Bitte entweder auf die Fragestellung konkret eingehen oder nichts schreiben!

Leider, weil es immer wieder vor kommt, dass irgendwelche Leute wirre Vermutungen und Anschuldigungen formulieren anstatt wirklich Antworten auf die Frage zu schreiben, gleich folgende Informationen vorsorglich vorweg (!):

Mir sind die Möglichkeiten der Mietminderung bekannt. Ich kenne auch einige Gerichtsurteile dazu. Ich bin im Besitz des Mieterlexikons! Ich war auch mal in einem Mieterverein! Ich weiß welche Pflichten der Vermieter hat.

Nun kommen wir aber zur realen Situation:

Der Vermieter ist ein Privatvermieter (Rentner, ein Haus, wohnt im selben Haus). Ich bin der einzige Mieter. Und aus diversen Gründen bin ich ein sehr pragmatischer Typ, der keine Lust auf großen Streit hat. Daher juristische Schritte nicht angedacht, auch weil das Mietverhältnis einige Vorteile hat.

Sowohl mein Mietvertrag als auch die übliche Rechtssprechung geben es her, dass ich einen Handwerker bestelle und ihn erst einmal bezahle, dann aber die Miete dafür einbehalte (verrechne).

Im Mieterlexikon steht jedenfalls: "Der Mieter kann selbst die Handwerker bestellen und Ersatz der Kosten verlangen. ... Dann kann er die Kosten des Handwerkers mit der Miete verrechnen... Achtung: Erst die Handwerker bestellen, wenn der Vermieter "in Verzug" ist, also ihn immer erst schriftlich auffordern die Wohnung umgehend in Ordnung zu bringen".

Hierbei stellt sich für mich die Frage, ob der Teil "also ihn immer erst schriftlich auffordern" eine glasklare Forderung/Handlungsdevise seitens der Rechtssprechung (vlt. auch des Gesetzgebers/Gesetzes?) an den Mieter ist, die man unbedingt immer einhalten muss oder ob es auch mündlich geht.

Denn (!), was man nun beachten muss in meinem Falle ist Folgendes (!): Dem Vermieter ist grundsätzlich alles, was schriftlich ist, zuwider. Er würde auf eine schriftliche Mängelanzeige extrem aggressiv reagieren. Er wohnt im selben Haus. Und ich als Mieter habe kein Interesse daran den Haussegen zu zerstören oder mich gar einer Gefahr einer Kündigung auszusetzen (auch wenn sie noch so unwahrscheinlich ist in diesem Falle). Ich kenne diesen Menschen. Er rastet wirklich extrem aus, wenn er irgendetwas schriftlich bekommt, was für ihn dann wie eine "Anordnung" wirkt.

Es ist nun so, dass der Mangel dem Vermieter absolut bekannt ist und ich ihm diesen Mangel auch mehrfach gemeldet habe - aber eben nur mündlich. Aber (!) es gibt auch Zeugen für das alles. Es ist praktisch allgemein bekannt, dass der Mangel vorhanden ist und dass der Vermieter das weiß. Immerhin ist auch eine Flickschusterei des Vermieters dokumentiert und der Vermieter hat mündlich mehrfach gesagt, er wolle das in Ordnung bringen. Bis heute, seit über 1 Jahr, nichts passiert.

Ich würde meinen, er ist so oder so "in Verzug". Oder etwa nicht?

Wie würdet ihr handeln?

Recht, Mietrecht, Vermietung, Gesetz, Mietvertrag, Jura, Mieterrecht, Mietsache, Wohnungsmängel
Mieter kündigt Wohnung und zahlt letzte 3 Monatsmieten nicht, da er nun Grundsicherung + Rente bezieht. Was tun als Vermieter?

Hallo liebe Gemeinde,

wir haben einen sehr nervenaufreibenden Fall vor uns. Unser Mieter hat gekündigt. Zuvor gab es eine Güteverhandlung beim Gericht wo wir uns nicht einig geworden sind. Er ist in Monat 3 drin und hat nicht einen Cent Miete bezahlt. Er will quasie die Kaution abwohnen weil er genau weiß das er Sie nicht bekommen wird.Er zieht Ende des Monats aus der Wohnung aus.

Ich weiß noch wie deren Anwalt im Flur bei Gericht gesagt hat ,, Ihr Vermieter kann kein Geld von Ihnen holen da Sie Grundsicherung und Rente beziehen. Zahlen Sie keine Miete"

Unfassbar wo leben wir hier?? Er hat mehr als offensichtlich Mietschulden UND muss noch die Betriebskostenabrechnung nachzahlen und ich bin als Vermieter aufgeschmissen nur weil er Grundsicherung bezieht?? Ist dieses Geld denn Unantastbar?? Er hat doch Geldfluss wo ist das Problem?

Über Vermieterpfandrecht will ich mit unserem Anwalt nicht gehen da der Mieter absolut nichts hat. Das ist zum Scheitern verurteilt.

Müsste es nicht eine Urteilsverkündung geben wo der Richter etwas beschließt wenn eine Güteverhandlung gescheitert ist? Wo ist das Problem das Urteil zu fällen und Ihn zur Zahlung zu verurteilen??

Ps Grundsicherung ist KEIN Hartz V. Die Grundsicherung zahl das Sozialamt nicht aber das Arbeitsamt

Habt Ihr einen Rat für mich?

Mieter, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag, Amtsgericht, Sozialamt, Vermieterrecht, Wirtschaft und Finanzen
Mietwohnung zugesagt/abgesagt?

Ich habe mich mit meiner 4 köpfigen Familie für ein Neubauprojekt aus einer Immo-Anzeige im November 20 beworben.. die Erst-Infobesichtigung haben wir 1 Woche später gekriegt. Das Projekt, die Konditionen und Lage waren/sind perfekt und haben deshalb direkt Interesse gezeigt.

Wie es nunmal heutzutage ist, 1 Wohnung 100 Bewerber. Alle Erforderlichen Unterlagen, wie kostenpflichtige Schufa-Auskünfte und SB-Ausküfte zugeschickt und abgewartet. Nach paar Wochen genauer gesagt zum 5.Dez. dann die heiss ersehnte Nachricht „ Mit Freude teilen wir Ihnen mit das Sie die Wohnung Nr. 5 erhalten, anbei die Mietbestätigung für den WBS Antrag“

Ihr könnt euch vorstellen, was für eine Freude.. meine Jungs teilen sich ein zzt ein Zimmer, das sollte bald Vergangenheit sein, weg vom stressigen Alltag und Verkehr. Die ganze Familie in Partylaune.

Pläne werden geschmiedet, neue Küche, neue Kinderzimmermöbel, neue Terassenmöbel. Wegen Corona-Angeboten sogar schon super günstiges Grill-Angebot zugeschlagen.. zum teil schon angefangen alte Möbel zu Verkauft.

WBS Antrag für diese Wohnung noch vor Weihnachten erhalten und zugeschickt.

13 Februar haben wir einen richtigen Besichtigungstermin erhalten um ggfls. Küche abmessen zu können und die Wohnung auch mal von Innen zu sehen. Wegen der Projektübergabe zwischen Bauherrn und Baufirma sollte der Mietvertrag erst zum März unterschrieben werden. Nochmal persönlich nachgefragt, kann sich ausser dem Einzugstermin denn noch irgendwas ändern? - „Nein, es geht nur wegen der Haftung für den Fall das sich der Einzug wegen der Pandemie verspätet.. sonst läuft alles nach Plan“

Am 15 Feb. Kommt dann die Hiobsbotschaft.. - „wir haben es uns noch einmal überlegt und besprochen, leider passen Sie doch nicht zu unserem Projekt und noch weniger zu uns, wir wissen das wir Ihnen Unrecht tun, aber die Entscheidung ist erfolgt und nicht zu ändern“

Wir fühlen uns mehr als Betrogen.. es ist ja auch nicht so, das wir noch in der Auswahl steckten sondern haben eine der Wohnungen genauer gesagt Wohnung Nr.5 zugesagt bekommen..

Einfach Pech gehabt zu sagen, fällt mir nicht leicht doch die Träume meiner Kinder auf eine bessere Zukunft.. zu zerplatzen fällt mir viel Schwerer..

Was können wir tun??

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietvertrag

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