Bestandsschutz als Mieter nach Hausverkauf?
Ich wohne seit 01.04.2021 in meiner gemieteten Wohnung. Inzwischen wurde das Mietshaus verkauft. Im November 2021. Wie lange habe ich als Mieter denn das recht den alten Preis für die Miete zu behalten? 12 oder 15 Monate?
Ich hab vorher 310€ kalt gezahlt und soll jetzt 380€ kalt bezahlen ab April. Ist das jetzt überhaupt schon rechtens? Welche rechte habe ich, und mit was darf ich argumentieren? Der Vermieter liegt damit auch 2% über den gesetzlich vorgeschriebenen 20%.
10 Antworten
Kauf bricht nicht den alten Mietvertrag.
Der alte Mietvertrag ist weiter gültig.
Das heißt er kann die Miete tatsächlich auf die Ortsüblich Miete anpassen wenn die letzte Erhöhung länger als 15 Monate her ist.
Allerdings ist eine Erhöhung nur um 20 Prozent erlaubt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html
Fazit: Lege Widerspruch gegen die Höhe ein.
Wann war die letzte (vorherige) Mieterhöhung und um wieviel Prozent?
Da wären 20% Mieterhöhung max. zulässig. Allerding fordert der Vermieter 22,5%. Demzufolge rate ich zum Widerspruch mit der Begründung des Mangels der Rechtsgrundlage.
Sollte der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen zur Zustimmung zur Mieterhöhung aufgefordert haben, diese nicht geben. Da dürfte der Vermieter auf Zustimmung klagen wird aber den Rechtsstreit verlieren bzw. wird die Klage vom AG nicht angenommen.
Fehlt die Zustimmungsaufforderung, ist das Mieterhöhungsverlangen auch deshalb unwirksam.
Womit wird denn die Mieterhöhung begründet? Mietspiegel? Vergleichswohnungen?
Es gibt keinen Bestandsschutz. Per Gesetz kann die Miete aller 15 Monate erhöht werden, egal ob zwischendurch ein Eigentümerwechsel stattfindet.
Theoretisch kann ich also deine Wohnung kaufen und Dir sofort eine Mieterhöhung zustellen, sobald ich im Grundbuch stehe.
Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren nur um 15 oder 20% (je nach Stadt) steigen
Ist der aktuelle Mietbetrag die Gesamtmiete (Grundmiete + Betriebskostenanteil) oder nur die Grundmiete ? Egal, das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist zwar zeitlich zulässig aber nicht in der genannten Höhe.
Somit musst du überhaupt nicht darauf reagieren. Solltest du ein Lastschriftverfahren für die Mietzahlung genehmigt haben, wäre das sofort zu kündigen. Richte daher einen Dauerauftrag ein. Zieht der Vermieter dennoch die Miete von deinem Konto ein, kannst du die Zahlung zurückholen. Gilt aber nicht bei Dauerauftrag.
Ein Gerichtsverfahren des Vermieters auf Zustimmung wird vom Gericht unter diesen Umständen abgewiesen werden.
@ichschaffsran
Es handelt sich um eine reine Kaltmietenerhöhung ohne Anpassung der Nebenkosten.
Der Wollte die Kosten jetzt ab April erhöhen, darf es aber erst ab August oder? Und dann darf er sie 3 Jahre infolgedessen nicht mehr erhöhen oder?
Ich weiß, das wohl für jedes Bundesland andere Regeln gelten? Ich wohne in RLP.
@alle anderen es gab Zuvor keine Erhöhung. Ich wohne erst seit 1.04.2021 in der Wohnung und 1.11.2021 wurde verkauft.
Es gab noch keine Erhöhung, da ich erst seit 1.4.21 da wohne. 1.11.21 war der Eigentümerwechsel.