Nebenkostenabrechnung jetzt mehr Miete?

Hallo zusammen 🥰

wir haben vor ca 3 Wochen die Nebenkosten Abrechnung für 2020 bekommen, wir sind im November 2020 eingezogen das heißt wir haben eine Abrechnung für 2 Monate bekommen.
die Kosten liegen bei 200€ Nachzahlung, das Ding ist aber die Nachzahlung liegt nicht an uns weil die heizkosten und die Wasser kosten haben gepasst mit den Nebenkosten was wir immer bezahlt haben (130€) die hohe Rechnung kommt von den Betriebskosten und zwar die Stellplatz steuern, für den Hausmeister für die Putzfrau die eh nie putzt im Treppenhaus, gartenpflege, Tiefgarage und weiter weiter weiter.. wir haben aber kein Garten und kein Tiefgaragen Stellplatz aber wir müssen es Tzdm bezahlen und das von Mai 2020 da in dem Zeitpunkt das Mehrfamilienhaus fertig war und einzugsbereit.
jetzt haben wir einen erneuten Brief bekommen das wir ab dem 01.01.22 90 € mehr Nebenkosten zahlen müssen und zwar 220€ für eine 53 qm Wohnung, 2 Personen und das nur wegen den Betriebskosten unsere Nachbarn haben eine Nebenkosten Abrechnung bekommen von 1500€-2000€ weil die seit Mai 2020 da drin wohnen. Wir haben alle schon angerufen aber wir können nix machen.
aber das wir jetzt 90€ mehr zahlen müssen im Monat ist schon hart dürfen die das einfach so und muss ich das bezahlen, ich mein wir haben extra eine Wohnung gemietet wo wir uns leisten könne. Und jetzt kommen einfach jeden Monat 100€ mehr Miete dazu..

130€ Vorauszahlung pro Monat Heizkosten 128,78€ warmwasserkosten: 44,53 kaltwasserkosten: 104,97 Betriebskosten: 158,76€

Leben, Arbeit, Wohnrecht, Wohnung, Miete, wohnen, Geld, Recht, Mietvertrag, Nachzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Probleme mit einem der Hauptmieter der WG, verzögert einfach seinen Umzug und er muss raus was tun?

Hi wir hatten in unserer WG leider größere auseinandersetzungen mit einem der Hauptmieter. Wir sind insgesamt 4 Hauptmieter/innen und 2 Untermieter/innen.
Einer der Hauptmieter hat einige Aktionen geliefert, die uns dazu gebracht haben ihn leider rausschmeißen zu müssen.
Nun hatte er ursprünglich gemeint er sei am 15. Dezember raus und egal ob wir wen finden oder nicht, sei er am 31. 100% aus dem Mietvertrag ausgestiegen.
Nun haben wir jemanden (nennen wir die Person Y) der natürlich am 1. Januar einziehen will, mit seinen Möbeln.
Und jetzt erzählt uns der Ausziehende (nenn wir ihn einfach mal X) dass er doch erst am 15. Januar raus ist.
Das bringt uns und Y (welcher ab 1. keine wohnung mehr hat) natürlich vor riesige schwierigkeiten. X weigert sich einen Lagerraum zu nehmen oder sonstige schritte zu unternehmen die ein humaner Mensch tun würde. X hat bereits eine neue Wohnung und weigert sich ebenfalls die dinge da rein zu stellen.
X meinte nun auch dass er noch lange bräuchte bis er aus dem Vertrag raus ist.
Nun fragen wir uns: Wir haben das "Agreement" per Chat also alles Schwarz auf weiß dass wir uns darauf geeinigt haben. Gibt es rechtlich etwas dass wir der Hausverwaltung vorweisen können, dass wir X schnellst möglich raus haben wollen und bereits einen Nachmieter haben?
Ist es legal das Hab und Gut von X einfach in den Keller zu stellen? Schließlich ist das Zeug dann im Moment ja noch auf unserem Grundstück.
Wäre es möglich das Zeug in einen Lagerraum zu stellen und eine Umzugsfirma zu beantragen und X dafür in Rechnung zu stellen? Eine Abmachung nimmt dann ja auch rechtlich eine Vertragsform an oder nicht?

Danke und beste Grüße

Wohnung, Umzug, Recht, Mietvertrag, WG, Hauptmieter, Untermieter, Vertragsbruch, Mietvertrag Kündigung
Nachmieter wollen Küche nun doch nicht zahlen trotz Vereinbarung?

Hallo,

als ob ich mit meinem Umzug nicht genug ärger hätte, habe ich nun ein Problem mit den Nachmietern. Diese wurden von mir gestellt und der Kontakt kam online zustande. Da sie gute Konditionen (zwei Gehälter, usw.) aufweisen konnten und die Wohnung unbedingt wollen habe ich für Sie alle anderen Interessenten abgesagt. In der Wohnungsanzeige habe ich sehr deutlich geschrieben, dass die Küche gegen Geld abzulösen ist und dies eine Voraussetzung für einen Mietvertrag darstellt. Ich musste diese damals auch kaufen und darf sie laut Vermieter nicht ausbauen zwecks Schäden und Kaution.

Nun wollte ich gern, dass beide einen Kaufvertrag unterschreiben, damit ich der Übernahme sicher sein kann. Der Vertrag ist natürlich nichtig, wenn es nicht zu einem Mietverhältnis kommt. Sie wollen natürlich erst den Mietvertrag unterschreiben, und ich befürchte, dies ist schon geschehen. Nun vermute ich eine Linke Nummer, also dass sie den Vorteil des bereits Unterzeichneten Mietvertrages ausnutzen und die Küche dann nicht zahlen. Sie selbst wollten aber dreifache Absicherung von mir, dass ich auch ja alle anderen Abgesagt habe. Raus soll ich am besten auch sofort und bitteschön alles noch weißen, wehe ich brauche länger als bis zum Einzugstermin.

Nun kann man streiten- klar kannte ich die Leute nicht vorher und ich möchte eigentlich nicht jedem Menschen sofort mit misstrauen begegnen. Scheinbar muss ich das aber in Zukunft. Mit dem Vermieter kann ich darüber nicht mehr reden, der findet die des Geldes wegen total geil.

Hat noch jemand eine Idee, wie ich zumindest an das Geld für die Küche komme?

Betrug, Küche, Recht, Mietvertrag, Nachmieter
Wie Nutzung Freisitz im Mietvertrag regeln?

Hallo,

wir vermieten in unser eigen bewohntes Haus die separate Einliegerwohnung.

Wir haben einen kleinen Freisitz (es kann dort kleiner Gartentisch mit 2 Stühlen ca hingestellt werden) auf unserem Grundstück nähe der Zuwegung/Stellplatz der Einliegerwohnung gepflastert.

Diesen Freisitz werden wir nicht nutzen (wir haben unseren eigenen großen Garten mit Terasse etc), wir haben Ihn für den Mieter (da er sonst keine Möglichkeit hat zum verweilen) hergestellt.

Wir möchten jedoch diesen Freisitz nicht mitvermieten. Der Mieter darf sofern er möchte ihn nutzen. Wir möchten jedoch das der Mieter dort nichts umdekoriert, baut etc (es ist wirklich nur zum verweilen wie Grillen, ausruhen, sonnen o.ä. gedacht) und das er die Fläche sauber hält sowie die Zuwegung und den Stellplatz.

Es kann halt auch mal sein, dass unsere Kinder dort rum laufen/spielen (da die Fläche und die Zuwegung/Stellplatz direkt am Landwirtschaftlichen Weg verlaufen (da spielen bzw sind auch öfters andere Kinder) ist also alles offen gehalten nicht eingrenzt oder so. Wir möchten halt nicht, das der Mieter auf die Idee kommt sich zu beschweren und irgendwelche Rechte ausübt/herleitet, das dort mal Kinder egal ob unsere oder andere rumlaufen/spielen.

Wie können wir dies am besten regeln - sollte diese Duldung im Mitvertrag fixiert werden und wenn ja wie sollte dies am besten formuliert werden, oder lieber nicht fixieren sondern einfach nur mündlich die Nutzung erlaubern und somit dulden lassen?

In unserem Standard-Mietvertrag gibt es nur ein Punkt wo Garten(-teil) (mitvermietet oder genutzt werden mit Pflichten etc., aber es ist ja kein Garten bei uns sondern wirklich nur eine kleine gepflasterte Fläche.

Danke für eure Tipps.

Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Gewohnheitsrecht, Mietverhältnis
Vermieter will Wohung Interessenten zeigen aber ich bin krank?

Hallo Leute,

da mein Mietvertrag demnächst ausläuft und mein Vermieter pot. Interessenten meine Wohnung zeigen will, hat er mich gebeten ihm jede Woche einen Termin vorzuschlagen für jeweils eine Stunde. Nun habe ich mich beim Besuch meiner Eltern schwer am Fuß verletzt, sodass ich zur Zeit auf Krücken und Bett angewiesen bin nach kurzem Krankenhausaufenthalt. Das habe ich meinen Vermieter mitgeteilt. Meine Eltern leben 300km entfernt von meiner Wohnung. Ich bin und bleibe erst mal bei meinen Eltern. Ich kann und will nicht für diese eine Stunde Besichtigung in meine Wohnung, abgesehen davon dass ich diese gar nicht für die Besichtigung aufräumen kann. Ich hab meinen Vermieter angeboten, ihm das Attest vom Krankenhaus zukommen zulassen in dem auch nochmal steht wie lange ich ''arbeitsunfähig'' bin. Er meinte nur, er würde pot. Schadensersatz gegen mich einklagen sofern er die Wohnung wegen mir nicht weitervermieten kann. Im Mietvertrag ist das geregelt dass er für Wohnungsbesichtigungen Zutritt zur Wohnung haben darf. Gilt das auch in so einem Fall? Kann ich auf Grund meiner schwereren Verletzung ihm den Zutritt verweigern. Ich habe und möchte auch keine Vertrauensperson in der Stadt meiner Wohnung bestimmen. Ohne meine Anwesenheit lasse ich niemanden in meine Wohnung.

Zusatz. Kann ich von meinem Vermieter und dessen Interessen Impfnachweis, Test oder Nachweis über Genesung verlangen?

VIELEN DANK!

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Jura, Mietverhältnis, Wohnungsbesichtigung
Rechte des Mieters nach Kündigung - gemeinsame Nutzung des Wohnbereichs?

Sehr geehrte GuteFrage Community,

ich habe einen komplizierten Mietrechtsfall mitgebracht und wäre euch überaus dankbar, wenn ihr mir eine kleine Einschätzung zu meinem Fall geben könntet.

Meine Familie besitzt einen Bauernhof in Oberbayern. Leider haben wir uns dazu hinreißen lassen unseren Privatgrund nahe des Stalles zu vermieten. Dieser Mieter hat sich dort eine Art mobiles Heim (Wohnwagen trifft es eher) eingerichtet. Eine gemeinsame Nutzung des Bades und der Küche im nahegelegenen Wohnhaus wurde ihm eingeräumt (mündlicher Mietvertrag). Da die genutzte Fläche weit unter 75m² liegt, greift in Bayern meines Wissens die Verfahrensfreiheit und man benötigt keine Baugenehmigung für solche Geschichten.
Nun hat sich jener Mieter in den letzten 2 Jahren miserabel benommen (er wohnt hier seit etwa 4 Jahren) - Beleidigungen lagen an der Tagesordnung und er lag mit seinen Mieten weit im Rückstand (mehrmals mind. 3 Monate), sodass wir ihm eine letzten Endes eine rechtskräftige Kündigung (schriftlich) ausgehändigt haben, die er auch zur Kenntnis genommen hat.

Ich habe ihm damals eine Frist von 6 Monaten eingeräumt (aus reiner Kulanz), innerhalb derer er seine sämtlichen Sachen packen und das Grundstück verlassen sollte. Nun hat er sich, wie es leider zu erwarten war, nicht darum bemüht einen anderen Platz zu finden und die Frist von 6 Monaten ist abgelaufen.

Da er Küche, Bad, Waschmaschine im Wohnhaus laut Mietvertrag nutzen durfte, dachte ich es wäre sinnvoll bzw. rechtlich konsequent ihm diese Nutzungsrechte mit Ablauf der Frist zu verwehren. Die große Frage ist: Wäre so eine Entziehung rechtens und darf ich den Mieter gegebenenfalls auch mit den nötigen Mitteln meines Hauses verweisen wenn er mein Hausrecht bricht durch unrechtmäßiges Betreten?

Kündigung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Mietvertrag, mieten
Mitbewohnerin trotz Zusage doch absagen?

Hey Leute,

ich bin gerade dabei eine WG zu gründen. Für zwei Jungs hab ich mich schon entschieden, mit denen wollte ich mich dann noch für ein Mädchen entscheiden.

Jetzt haben wir uns ein paar wenige angeguckt und haben uns eigentlich einstimmig für eine entschieden. Der haben wir dann einen Tag später zugesagt (also vor 2 Tagen) und sie in unsere Gruppe gemacht.

Ich bin jetzt aber irgendwie unzufrieden mit der Entscheidung und das ist halt total dumm, weil wir ihr ja schon zugesagt haben. Aber ich bin halt unzufrieden, weil ich mir jetzt nochmal bisschen länger Gedanken gemacht habe. Was mich an ihr stört ist einfach, dass sie mir so ähnlich ist, von allem, weshalb sie mir eher wie eine Art Konkurrenz vorkommt. Was ich mir wünsche wäre jemand der anders ist und ich das gerade an der person schätze. Ich mag dieses Gefühl einfach nicht und denke mir, wenn ich schon mir aussuchen kann, wer in der WG wohnt und es gibt echt viele Bewerber, dann möchte ich auch wirklich zufrieden sein mit der Entscheidung.

Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll, weil es ist einfach eine voll dumme Situation, und es wäre irgendwie voll fies ihr jetzt wieder abzusagen, auch weil die Jungs sich ja auch für sie entschieden haben und generell müssten wir dann wieder aufwand betreiben um noch ein paar zu casten.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Weil ich denke mir, jetzt kann man es noch ändern, wenn einmal der Vertrag unterschrieben ist, ist es noch komplizierter und blöder.

LG

Wohnung, Freundschaft, Mietvertrag, Liebe und Beziehung, WG, Absage, mitbewohner, Mitbewohnerin, WG-Zimmer

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietvertrag