Heizkosten trotz Etagenheizung in den Nebenkosten enthalten?
Hallo,
ich wohne in einer Mietwohnung mit einer Etagenheizung (Gastherme) bei der ich an dem Gerät die Wärme des Wassers sowie der Heizung regeln kann, das ganze läuft über Gas.
Ich habe auch einen eigenen Gaszähler.
Nun steht in meinem Mietvertrag, das die Kosten der zentralen Heizungs sowie Warmwasseranlage im Verhältnis 70/30 verteilt werden.
Da das Haus von 8 Bewohner mit jeweils eigener Therme bewohnt wird, frage ich mich wieso das so im Vertrag steht.
Muss ich jetzt Gas selbst anmelden?
Die Dame der Hausverwaltung (kümmert sich um das gesamte Haus) meinte ich müsse nur Strom anmelden.
So ganz glaube ich das aber nicht, wirklich Ahnung hat da auch niemand.
Vorallem zahle ich nur 50 euro für die Betriebskosten, was mir ziemlich wenig vorkommt.
Vielleicht wird ja einer von euch daraus schlau und könnte mich aufklären? 😇
5 Antworten
08/15-Formularvertrag an dieser Stelle "Blödsinn".
Du hast einen eigenen Gaszähler im Keller.
Du musst einen Versorgungsantrag stellen. Im Vertrag wird dann Deine monatliche Abschlagszahlung an den Versorger geregelt
An Deinen Vermieter zahlst Du diesbezüglich nichts.
Siehe 1c) des Vertrages (in Bild 1).
Da stehen doch an der Stelle, keine zahlen für Heizkosten
es handelt sich vermutlich einfach, um ein allgemeines Formular
wenn in deinem Mietvertag Kosten für einen Fahrstuhl erwähnt werden und in dem Haus aber kein Fahrstuhl ist, dann bracht man dafür auch nicht zahlen
Da steht an der Stelle kein Betrag. Das ist ein Allgemeindruck. Das heist auf verschiedene Wohnungsarten anwendbar. Dich muss da nur interessieren was dir auch berechnet wird. Heist steht nkein Betrag da wird er dir auch nicht berechnet.
Wenn Du eine Gas-Therme in der Wohnung hast mußt Du auch Gas anmelden.
Das die Umlage für Heiz- und Warmwasserkosten im Vertrag steht kann 2 Ursachen haben:
- Es ist ein 0815-Vertragsformular.
- Warmwasser wird zentral, also nicht über die Therme in der Wohnung, aufbereitet.
50 € Vorauszahlung ist auch sehr wenig.
Wie groß ist denn die Wohnung?
Entscheidend ist nicht die Gastherme sondern ob du in der Wohnung einen Gaszähler hast. Wenn du keinen Gaszähler in der Wohnung hast, wird der Gasverbrauch zentral berechnet.
Dann hast du deinen eigenen Gaszähler und den würde ich auch separat anmelden, wenn das nicht sowieso schon so ist. Notiere den Verbrauch und nur der kann in Rechnung gestellt werden.
Im Gemeinschaftskeller befindet sich mein Gaszähler zusammen mit den 7 anderen Gaszählern der Bewohner.
In der Wohnung selbst habe ich keinen.