Hallo,
ich studiere im Zweitstudium Zahnmedizin.
Im Erststudium habe ich einen BWL-Bachelor abgeschlossen.
Meines Wissens habe ich damit dem Grund nach keinen Anspruch auf BaföG und kann daher Wohngeld beantragen. Ist das richtig?
Nun habe ich gelesen, dass das Wohngeldamt den Bafög Ablehnungsbescheid sehen möchte, indem explizit das Bafög dem Grund nach abgelehnt wird. Muss ich dafür einen vollständigen Bafög Antrag stellen oder gibt es dafür einen vereinfachten Antrag?
Muss ich beim Bafög Antrag das Einkommen meiner Eltern angeben, obwohl sie nicht mehr unterhaltsverpflichtet sind?
Vielen Dank!